Die neue EU-Verordnung für SEPA-Echtzeitüberweisungen inklusive der Einführung einer Empfängerüberprüfung („Verification of Payee”, VoP) tritt in Kraft.
Neu: Die Empfänger-überprüfung im Überweisungsverkehr
Überblick
Im April 2024 wurde die „Instant Payments Regulation EU 2024/886” verabschiedet. Sie regelt, dass ab Oktober 2025 bei allen SEPA-Überweisungen eine neue, weitreichende Funktion für Kunden hinzukommt: die Empfängerüberprüfung. Das bedeutet, dass bei jeder SEPA-Überweisung überprüft wird, ob der von Ihnen angegebene Name zu dem Namen passt, der für die IBAN hinterlegt ist. So vermeiden Sie Fehlüberweisungen und sind noch besser vor Betrugsversuchen geschützt.
Was ändert sich?
- Sicherer: Im Zuge der Empfängerüberprüfung werden der Name und die IBAN des Empfängers abgeglichen. Dies soll betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen verhindern und den Schutz des Auftraggebers erhöhen.
- Schneller: SEPA-Echtzeitüberweisungen werden innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben.
- Höher Der bisherige Überweisungshöchstbetrag von 100.000 Euro entfällt.
Die neue Empfängerüberprüfung im Detail
Die neue Verordnung verpflichtet Zahlungsdienstleister seit dem 9. Oktober 2025, vor der Ausführung einer SEPA-Überweisung oder einer SEPA-Echtzeitüberweisung eine Empfängerüberprüfung durchzuführen. Dabei werden die IBAN und der Name des Empfängers zur Überprüfung an die Empfängerbank weitergeleitet und abgeglichen. Nach Erhalt stellen wir Ihnen das Feedback innerhalb des Zahlungsvorgangs zur Verfügung und Sie entscheiden, ob Sie den Auftrag freigegeben oder ablehnen möchten.
Weitere Details werden wir in Kürze hier veröffentlichen.
Kundeninformation
Die Kundeninformation beinhaltet die wichtigsten Informationen zur neuen Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP).