Bausparen: Phasen im schnellen Überblick

  • Ein Bausparvertrag besteht im Normalfall aus drei Phasen: Sparphase, Zuteilung und Darlehensphase.
  • Wir erläutern im Beitrag, wie die Phasen funktionieren und was Sie beachten müssen.
  • Außerdem geben wir am Ende Tipps, warum sich Bausparen für Sie lohnen kann.

Unsere Empfehlung

Anschlussfinanzierung

Wie funktioniert Bausparen?

Wer eine Immobilie kaufen oder bauen möchte, braucht dafür Eigenkapital. Fehlendes Geld ist oft der Knackpunkt bei der Immobilienfinanzierung. Genau hier setzt Bausparen an: Ein Bausparvertrag kombiniert Sparen mit einer Immobilienfinanzierung. Der wesentliche Vorteil dabei ist, dass Sie sich die Chance auf ein zinsgünstiges Darlehen sichern (Bonität und Kreditwürdigkeit vorausgesetzt). Denn der Darlehenszins für den späteren Kredit vereinbaren Sie – entsprechend des abgeschlossenen Tarifs – bereits beim Abschluss des Bausparvertrags.

Bausparen verläuft demzufolge in mehreren Phasen:

  1. Sparphase: Sie sparen regelmäßig Geld an und bauen so ein Vermögen auf, gegebenenfalls helfen Ihnen dabei staatliche Fördergelder.
  2. Zuteilung: Zuteilungsreif wird ein Bausparvertrag, wenn die Sparleistung des Kunden (Ansparleistung und Spardauer) und die Darlehensleistung der Bausparkasse (Darlehenshöhe und Tilgungszeit) in einem angemessenen Verhältnis stehen. Ausgedrückt wird dieses Verhältnis in der sogenannten Bewertungszahl. Ist die Bewertungszahl ausreichend, kann der Bausparvertrag zugeteilt werden, wobei die Höhe der Bewertungszahl die Reihenfolge der Zuteilung bestimmt.
  3. Darlehensphase: Wir die Zuteilung angenommen, kann das angesparte Bausparguthaben samt Zinsen und etwaiger Förderungen verwendet werden. Bevor Sie Ihr Bauspardarlehen erhalten, wird eine Kreditwürdigkeits- und Beleihungswertprüfung durchgeführt. Das Darlehen zahlen Sie in monatlichen Raten zurück. Die Rate setzt sich aus einem Zinsanteil, einem Tilgungsanteil und einem festen Sollzinssatz zusammen. Das Bauspardarlehen darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, etwa für den Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung.

Sparphase beim Bausparen

Während der Sparphase sammeln Sie durch konsequentes Sparen das nötige Eigenkapital an. Damit sparen Sie das nötige Eigenkapital an – ob Sie beispielsweise Geld für den Hausbau, eine Modernisierung oder eine Anschlussfinanzierung ansparen, bleibt dabei Ihnen überlassen. Die übliche Dauer der Sparphase beträgt in der Regel sieben Jahre und kann je nach Bausparvertrag variieren.

Ob Sie monatlich, viertel- oder halbjährlich zahlen möchten, entscheiden Sie ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen. Sie können zudem ggf. von staatlichen Förderungen beim Bausparen profitieren, dazu gehören die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage. Beim Bausparen ist es in Sparphase möglich, neben dem monatlichen Regelsparbeitrag extra Sonderzahlungen zu leisten. Damit beschleunigen Sie unter Umständen die Zuteilungsreife Ihres Bausparvertrags.

Für Ihr angespartes Bausparguthaben gewährt Ihnen die Bausparkasse einen Guthabenzins. Die Guthabenzinsen richten sich nach dem Leitzins. Dieser ist von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich und ist abhängig vom gewählten Tarif. Während der Sparphase können Sie Ihre Sparrate oftmals anpassen, sollten sich beispielsweise Änderungen in Ihrem Einkommen ergeben. Es ist zudem in der Sparphase möglich, neben dem monatlichen Regelsparbeitrag extra Sonderzahlungen zu leisten. Damit beschleunigen Sie unter Umständen die Zuteilungsreife Ihres Bausparvertrags.

Gut zu wissen

Ein Bausparvertrag lässt sich in der Sparphase kündigen. Mit der Kündigung des Bausparvertrags gehen allerdings Nachteile einher, da Sie gegebenenfalls auf Förderungen und auch auf Chance auf ein zinsgünstiges Darlehen verzichten müssen. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Bausparkasse über Alternativen, falls Sie kurzfristig Geld benötigen.

Zuteilung beim Bausparvertrag

Haben Sie das Mindestguthaben angespart und wird Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif. Nun können Sie sich dafür entscheiden, ein Darlehen in Anspruch zu nehmen und damit Ihre Wohnträume zu erfüllen. Die Zuteilung beim Bausparen markiert somit einen wichtigen Meilenstein.

Die Bewertungszahl regelt die gerechte Verteilung und die Reihenfolge der Zuteilung, denn alle Bausparerende einer Bausparkasse zahlen in denselben Topf ein, aus dem parallel die Bauspardarlehen finanziert werden. Um Ein- und Auszahlungen im Gleichgewicht zu halten, kann monatlich nur ein bestimmter Darlehensbetrag ausgezahlt werden. Die Höhe der Mindestbewertungszahl für die Zuteilungsreife ist im Bausparvertrag geregelt.

Wenn Sie nicht direkt bauen möchten, können Sie das Darlehen auch erst zu einem späteren Zeitpunkt beanspruchen. Sollten sich Ihre Pläne geändert haben, besteht zudem die Möglichkeit, den Bausparvertrag aufzulösen. Damit lassen Sie sich nur das angesparte Geld samt Zinsen auszahlen. 

Darlehensphase beim Bausparvertrag

Etwa sechs bis acht Wochen vor dem Zuteilungstermin erhalten Sie eine Nachricht von der Bausparkasse. Wird die Zuteilung angenommen, kann das angesparte Bausparguthaben samt Zinsen und etwaiger Förderungen verwendet werden. Bevor Sie Ihr Bauspardarlehen erhalten, wird eine Kreditwürdigkeits- und Beleihungswertprüfung durchgeführt. Das Darlehen zahlen Sie in monatlichen Raten zurück. Die Rate setzt sich aus einem Zinsanteil, einem Tilgungsanteil und einem festen Sollzinssatz zusammen. Das Bauspardarlehen darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, etwa für den Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung.

Bau­sparen zu­sammen­gefasst

  • Die Zinsen Ihres Bauspardarlehens stehen von Vertragsbeginn an fest. Das bedeutet, dass Sie Ihre monatliche Belastung von Anfang an bis zur letzten Rate kennen. So sind Sie von den Schwankungen der Marktzinsen unabhängig. Dies gilt auch dann, wenn Sie das Darlehen erst etliche Jahre nach Abschluss des Vertrags aufnehmen.
  • Das Bausparguthaben zählt als Eigenkapital. Das ist wichtig, wenn Sie ein Baufinanzierungsdarlehen zum Haus- oder Wohnungskauf aufnehmen, denn dabei ist Eigenkapital Pflicht. Und: Je mehr Eigenkapital Sie zur Verfügung haben, desto weniger müssen Sie sich beim Bau oder Kauf Ihrer Wunschimmobilie verschulden.
  • Der Staat unterstützt Bausparende mit Prämien und Zulagen. Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen stehen Ihnen die Wohnungsbauprämie und gegebenenfalls die Arbeitnehmer-Sparzulage zu. Und ohne Einkommensgrenzen können Sie von der sogenannten Wohn-Riester-Förderung profitieren.