Bausparen – wohnungswirtschaftliche Verwendung

Egal, ob Sie später ein Eigenheim kaufen oder Ihre Immobilie modernisieren möchten: Mit Bausparen können Sie die dafür einen Teil der notwendigen finanziellen Mittel aufbringen – und der Staat belohnt Sie zusätzlich mit Zulagen und Steuervorteilen. Voraussetzung ist nur, dass Sie die Bausparsumme zum Wohnungsbau verwenden. Konkret ist hierbei von der wohnungswirtschaftlichen Verwendung die Rede. Eine Begriffsklärung und Beispiele für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen stellen wir Ihnen im Folgenden vor.

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Baufinanzierung

Was bedeutet „wohnungswirtschaftliche Verwendung“ beim Bausparvertrag?

Ein Bausparvertrag hat einen bestimmten Zweck: Bausparen ermöglicht es Ihnen, Wohnungseigentum günstig zu finanzieren. Denn mit einem Bausparvertrag haben Sie die Chance auf ein Darlehen mit günstigen Zinsen. Obendrauf profitieren Bausparer und Bausparerinnen von staatlicher Förderung.

Genau hier liegt der Knackpunkt: Um die staatlichen Vergünstigungen – unter anderem in Form einer Wohnungsbauprämie – zu bekommen, dreht sich beim Bausparvertrag alles um die wohnungswirtschaftliche Verwendung. Mit einem Bauspardarlehen dürfen Sie daher nur wohnungswirtschaftliche Maßnahmen finanzieren, geregelt ist dies in § 1 Abs. 3 Bausparkassengesetz (BSpKG). Was im Umkehrschluss bedeutet: Ein Bauspardarlehen ist zweckgebunden und lässt sich daher nicht dafür verwenden, um beispielsweise ein neues Auto zu kaufen oder ein Studium zu finanzieren.

Gut zu wissen

Einige Bausparerinnen und Bausparer nutzen ihren Bausparvertrag lediglich als Geldanlage und nehmen kein Bauspardarlehen auf. Sie können sich Ihr angespartes Guthaben plus Zinsen gemäß Vertragsbedingungen auszahlen lassen. Die Wohnungsbauprämie gibt es allerdings nur, wenn Sie das Geld wohnungswirtschaftlich verwenden

Für welche Vorhaben kann ich meinen Bausparvertrag verwenden?

Wie der Name schon vorgibt, geht es beim Bausparen primär ums Bauen. Sie sparen mehrere Jahre in einen Bausparvertrag ein und können sich dann zum Zeitpunkt der Zuteilung die Bausparsumme auszahlen lassen. Sprich: Sobald Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist, dürfen Sie Ihr Sparguthaben einschließlich möglicher Förderungen und das Darlehen in Anspruch nehmen.

Wohnungswirtschaftliche Verwendung: Beispiele

Die wohnungswirtschaftliche Verwendung bei Bausparverträgen ist nicht nur allein auf den Neubau beschränkt. Bausparer und Bausparerinnen können mit ihrem Bauspardarlehen eine Reihe von wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen finanzieren:

  • Bau und Kauf von Wohngebäuden wie Eigenheimen und Eigentumswohnungen (zum Beispiel Kaufnebenkosten beim Hauskauf, Architektenhonorare)
  • Reparatur, Modernisierung, Sanierung Ihrer Wohnimmobilie (beispielsweise Austausch einer Heizungsanlage, neue Einbauküche, Badrenovierung oder ein altersgerechter Umbau)
  • Erwerb von Dauerwohnrechten (zum Beispiel im Seniorenheim)
  • Kauf von Bauland und Erwerb von Erbbaurechten zum Wohnungsbau
  • gewerbliche Bauvorhaben, die der Schaffung von Wohngebäuden dienen (etwa Erschließung eines Wohngebiets)
  • Umschuldung einer bestehenden Baufinanzierung oder Ablösung eines Kredits, der durch ein zu Wohnzwecken dienendem Grundstück abgesichert ist

Fazit: Mit einem Bauspardarlehen können Sie nahezu alle Maßnahmen beziehungsweise Kosten finanzieren, die im Zusammenhang mit einer Wohnimmobilie stehen. Das kann ein kompletter Neubau oder auch nur eine neue Fassade am Haus sein. Bausparen lohnt sich deshalb gleichermaßen für Immobilieneigentümer und Immobilieneigentümerinnen, die ihr Wohngebäude zukünftig durch eine energetische Sanierung oder ähnliches aufwerten möchten.

Tipp

Ein Bauspardarlehen bietet Ihnen somit die Möglichkeit, Ihr Haus zu sanieren und auf den neuesten Stand zu bringen. Informieren Sie sich auch über die aktuelle BEG-Förderung für energieeffiziente Gebäude.

Welche Nachweise sind zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung nötig?

Immobilienfinanzierungen, zu denen auch das Bauspardarlehen zählt, lassen sich üblicherweise nur für einen bestimmten Zweck verwenden. Zweckgebunden sind in der Regel auch Förderprogramme, wie zum Beispiel die KfW-Förderung für eine Sanierung zum Effizienzhaus. Davon abzugrenzen sind beispielsweise Privatkredite, die zur freien Verwendung vorgesehen sind. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Sie den wohnungswirtschaftlichen Zweck beziehungsweise die wohnungswirtschaftliche Verwendung bei Bausparverträgen nachweisen.

Sie sind somit gegenüber der Bausparkasse verpflichtet, entsprechende Nachweise zur Verwendung der Bausparsumme bzw. des Bauspardarlehens zu erbringen. Dazu füllen Sie ein entsprechendes Formular aus und fügen als Nachweis die nötigen Unterlagen hinzu. Je nach Verwendung der Bausparmittel kann es sich dabei um folgende Dokumente handeln:

  • Baukostenrechnung
  • Fälligkeitsmitteilung des Notars beim Immobilienkauf
  • Bestätigung einer Baufirma über den Neubau eines Eigenheims
  • Grundstückskaufvertrag
  • Erklärung des Gläubigers, dass ein Immobiliendarlehen mit den Bausparmitteln getilgt wurde

Achten Sie darauf, dass die Nachweise zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung entweder auf Ihren Namen oder den eines Angehörigen (gem. § 15 AO) lauten.

Tipp

Als junge Bausparerin und als junger Bausparer haben Sie ganz besondere Vorteile: Wenn Sie einen Bausparvertrag vor Ihrem 25. Lebensjahr abschließen und dieser der erste Vertrag ist, dann können Sie nach der Zuteilung – in der Regel nach sieben Jahren frei über Ihr angespartes Guthaben verfügen – das heißt die wohnungswirtschaftliche Verwendung greift in diesem Fall nicht.