Staatliche Förderung mit der Wohnungsbauprämie

Haben Sie schon einmal in Erwägung gezogen, die Wohnungsbauprämie zu beantragen? Damit Sie sich nach gefasstem Entschluss, Eigenheimbesitzer zu werden, noch schneller vom Vermieter verabschieden können, hilft Ihnen der Staat auf dem Weg in die eigenen vier Wände. In vielen Fällen haben Bausparer ein Anrecht auf staatliche Förderung. Doch was versteht man eigentlich genau unter der Wohnungsbauprämie?

Als staatliche Förderung zählt die Wohnungsbauprämie zu den klassischen Unterstützungsmaßnahmen auf dem Weg zum Immobilienkauf. Wenn Sie die Wohnungsbauprämie beantragen, können Sie Ihre Einzahlungen in der Ansparphase als Bausparer staatlich fördern lassen. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Wohnungsbauprämie bereits 1952 zu dem Zweck eingeführt, dass sich Bürger auch ohne viel Eigenkapital eine Immobilie leisten können.

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Wer kann die Wohnungsbauprämie beantragen?

Laut Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) steht es Prämienberechtigten frei, die Wohnungsbauprämie zu beantragen. Dazu zählen gemäß WoPG Personen ab 16 Jahren und Vollwaisen unabhängig von ihrem Alter. Grundvoraussetzung für die Wohnbauprämie ist, dass Sie einen Bausparvertrag besitzen. In diesen müssen Sie im Laufe des Jahres Sparraten einzahlen. Damit Sie die staatliche Förderung erhalten, müssen Sie verschiedene Unterlagen und Angaben wie beispielsweise die jährlichen Sparaufwendungen bei der jeweiligen Bausparkasse einreichen, wenn Sie die Wohnungsbauprämie beantragen.

Weitere Bestimmungen für die Wohnungsbauprämie:

  • Sie können die Wohnungsbauprämie bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen.
  • Der Staat fördert außer Bausparverträgen auch Anteile an Bau- und Wohnungsgenossenschaften bzw. Beteiligungen an Wohnungs- und Siedlungsunternehmen.
  • Die jährliche Mindestsparleistung beträgt 50 Euro.
  • Voraussetzung für die Wohnungsbauprämie ist eine wohnwirtschaftliche Verwendung der geförderten Sparverträge.

Wie hoch ist die Förderung bei der Wohnbauprämie?

Die Höhe der staatlichen Förderung ist abhängig von Ihrem Familienstand. Während der Staat bei Ledigen jährliche Einzahlungen bis maximal 700 Euro fördert, liegt der förderbare Betrag bei Verheirateten bei höchstens 1.400 Euro. Für diese Sparleistung erhalten Sie eine Wohnungsbauprämie in Höhe von 10 Prozent. Somit erhalten Ledige pro Jahr maximal 70 Euro und Verheiratete 140 Euro. Die Prämien werden nicht direkt auf dem Bausparkonto gutgeschrieben, sondern nur vorgemerkt. Die tatsächliche Auszahlung erfolgt erst, wenn der Vertrag wohnwirtschaftlich genutzt wird.

Für junge Bausparer und Altverträge gelten günstigere Bedingungen

Wer seinen Bausparvertrag bereits als Jugendlicher oder junger Erwachsener vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen hat, kann die Prämien nach Ablauf von sieben Jahren erhalten. Das angesparte Geld inklusive der Prämien vom Staat darf frei verwendet werden und ist nicht an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden. So dient der Bausparvertrag z. B. zur Finanzierung eines eigenen Autos, der ersten Wohnungseinrichtung oder des Studiums. Diese Sonderregelung darf nur für einen Vertrag genutzt werden, für jeden weiteren Bausparvertrag ist die wohnwirtschaftliche Nutzung unerlässlich, um die Prämien zu erhalten.

Erhalten Sie für einen Bausparvertrag, den Sie bereits vor 2009 abgeschlossen haben, die Wohnungsbauprämie, dürfen Sie das angesparte Kapital nach sieben Jahren Wartezeit ebenfalls frei nutzen.

Antrag auf Wohnungsbauprämie – Einkommensgrenze beachten

Verbuchen Sie jedoch zu hohe Einnahmen, verlieren Sie den Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie. Ledige dürfen laut Gesetz höchstens 35.000 Euro jährlich verdienen, Verheiratete pro Jahr maximal 70.000 Euro. Für die Höchstgrenze ist das zu versteuernde Einkommen entscheidend, also das Einkommen nach Abzug von Werbungskosten beziehungsweise Betriebs- und Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Kinder- sowie sonstigen Freibeträgen. Liegt Ihr Bruttoeinkommen über diesen Maximalbeträgen, haben Sie gegebenenfalls dennoch ein Anrecht darauf, die Wohnungsbauprämie zu beantragen. Weil das Finanzamt regelmäßig überprüft, ob Sie die Einkommensgrenze einhalten, müssen Sie jedes Jahr die Wohnungsbauprämie neu beantragen. In der Regel schickt Ihnen Ihre Bausparkasse den Antrag automatisch zu.

Die Förderung für die Wohnungsbauprämie im Überblick (Stand: 07/2022):

Förderung 10% auf Einzahlungen von max. 700 Euro p. a. für Ledige /
1.400 Euro p. a. für Verheiratete = 70 Euro pro Jahr und Person
Mindestsparrate für maximale Förderung Ledige 58,33 Euro monatlich,
Paare 116,67 Euro monatlich
Bedingungen Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen):
Ledige 35.000 Euro
Verheiratete: 70.000 Euro
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