Fern­wärme – eine Alter­na­tive für den Hei­zungs­tausch?

Der Anschluss an ein Fernwärmenetz kann für Immobilieneigentümer eine Alternative zum Einbau einer neuen, mit regenerativen Energien betriebenen Heizung sein, wie ihn unter bestimmten Umständen das neue Heizungsgesetz vorschreibt. Doch was ist eigentlich Fernwärme und wie kommt man daran?

Tipp

Heizungstausch leicht gemacht

Ge­bäude­energie­gesetz (GEG) tritt in Kraft

Am 1. Januar 2024 tritt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch kurz Heizungsgesetz genannt, in Kraft. Es soll schrittweise den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen vorantreiben – in Deutschland werden aktuell noch rund drei Viertel der Heizungen mit Öl oder Gas befeuert. Spätestens 2045 sollen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine Möglichkeit, regenerativ erzeugte Heizenergie zu nutzen, ohne selbst eine entsprechende Heizung zu installieren, ist der Anschluss an ein Fernwärmenetz.

Was ver­steht man unter Fern­wärme? 

Fernwärme bedeutet: In einem Kraft- oder Heizwerk wird zentral Heißwasser, seltener auch heißer Dampf, zum Heizen erzeugt und strömt über Rohrleitungen in die angeschlossenen Haushalte. Verantwortlich für das Einspeisen und Verteilen ist ein Kraft- oder Heizwerkbetreiber, etwa die örtlichen Stadtwerke. Beim Empfänger angekommen, wird die Energie über eine sogenannte Hausstation an den Wärmekreislauf des Hauses übergeben. Ein Heizkessel ist also nicht mehr erforderlich. Das ausgekühlte Wasser wird ins Fernwärmenetz zurückgeleitet.

Gut zu wissen

Eine Sonderform der Fernwärme ist Nahwärme – genauer: die Versorgung über kleinere Netze aus einer nahe gelegenen Erzeugeranlage. Kleine Nahwärmenetze verbinden unter Umständen nur einige wenige Gebäude miteinander, großstädtische Fernwärmenetze dagegen können mehrere Hundert Kilometer Länge erreichen.

Wie ent­steht Fern­wärme?

Die Energie zur Erzeugung von Fernwärme stammt laut dem Fernwärmeverband AGFW aktuell noch zu rund 70 Prozent aus fossilen Energieträgern wie Erdgas und Kohle, der Rest aus der Verbrennung von Abfall oder Biomasse wie Holzhackschnitzel sowie aus Erdwärme und anderen erneuerbaren Quellen. Aktuell werden rund 85 Prozent der Fernwärme in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. Diese kurz KWK genannte Methode kombiniert die Erzeugung von Strom und Wärme und spart gegenüber der getrennten Erzeugung jeweils rund 35 Prozent der Rohstoffe und der CO2-Emissionen ein. Der Gesetzgeber hat den Ausbau und die schrittweise Umstellung der Fernwärme auf erneuerbare Energiequellen festgeschrieben.

Wel­chen Vor­teil bie­tet die Nutzung von Fern­wärme?

Der Anschluss an ein Fernwärmenetz befreit Immobilieneigentümer von der im Heizungsgesetz festgeschriebenen Pflicht, unter bestimmten Umständen ihre mit Öl oder Gas betriebene Heizung gegen eine Anlage auszutauschen, die mit erneuerbaren Energien betrieben wird, etwa eine Wärmepumpe. Denn bei Fernwärme ist der Netzbetreiber dafür verantwortlich, dass die Vorgaben zur klimaschonenden Energieerzeugung eingehalten werden. Zudem entfallen die hohen Kosten für den Kauf und die Installation einer neuen Heizung. Die meisten Versorger übernehmen bei einer Umstellung die Kosten für die Hausstation bzw. berechnen diese in ihre Tarifgestaltung ein.

Gut zu wissen

Für die Umstellung auf Fernwärme gibt es verschiedene Fördermittel und Zuschüsse, die von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern bereitgestellt werden.

Welche Nach­teile hat Fern­wärme?

Während Sie sich beispielsweise mit einer Wärmepumpe, die mit Solarstrom aus einer eigenen Photovoltaikanlage betrieben wird, weitgehend unabhängig von externen Energielieferungen machen können, unterliegen Sie beim Anschluss an ein Fernwärmenetz den Tarifen für die Wärmelieferung des Netzbetreibers. Jedes Fernwärmenetz ist ein lokales Monopol, der Wechsel zu einem anderen Versorger ist nicht möglich. Um zu entscheiden, was sich für Sie rechnet, beziehen Sie vor einem Umstieg am besten eine Energieberatung mit ein.

Gut zu wissen

Gibt es am Standort Ihrer Immobilie ein Fernwärmenetz, so darf Ihre Kommune Sie dazu verpflichten, Fernwärme zu nutzen, wenn Ihre Heizung erneuert werden muss. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, im Vorfeld einer Heizungserneuerung mit der Gemeinde abzuklären, ob sie von diesem Recht Gebrauch macht.

Was kos­tet Fern­wärme?

Basierend auf dem von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online erstellten Heizspiegel lagen die durchschnittlichen Fernwärmekosten zuletzt bei 11,85 Cent pro Kilowattstunde (Stand: Oktober 2023). Die genauen Kosten erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber.

Wie er­folgt ein An­schluss an ein Fern­wärme­netz?

In Deutschland sind aktuell bereits etwa 1,2 Millionen Gebäude und rund 6 Millionen Wohnungen an Fernwärmenetze angeschlossen – das sind rund 14 Prozent der Haushalte. Ist ein Fernwärmeanschluss grundsätzlich möglich, kann ein Fachbetrieb die Installation erledigen. Dabei lassen sich die bestehenden Heizkreisläufe an die Hausstation anbinden. Auch vorhandene Warmwasserspeicher sind oft weiterhin nutzbar. Fernwärme ist nur dann sinnvoll, wenn die Wärmeversorgung der verschiedenen Räume auch zuvor zentral erfolgte, also zum Beispiel von einem Heizkessel im Keller aus.

An wel­chen Or­ten ist bzw. wird Fern­wärme ver­füg­bar sein?

Fragen Sie einfach bei Ihrer Gemeinde nach. Damit Immobilieneigentümer, etwa wenn ihre alte Heizung kaputtgeht, entscheiden können, ob sie in Zukunft die Option Fernwärme nutzen wollen, hat die Bundesregierung beschlossen, dass alle Kommunen eine Wärmeplanung vorlegen müssen, aus der hervorgeht, ob und wann ein Fernwärmenetz in der jeweiligen Gemeinde zur Verfügung stehen wird. Die entsprechenden Wärmepläne sollen in Großstädten (Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern) bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028. Kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren durchführen. Laut dem Bundesbauministerium wird die Wärmeplanung in einigen Bundesländern bereits umgesetzt. Auch viele Gemeinden, in denen es noch keine Vorgaben seitens ihres Bundeslandes gibt, sind demnach schon dabei, Wärmepläne aufzustellen.

Tipp

Die Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGFW) stellt auf ihrem Verbraucherportal ausführliche Infos für Eigentümer, die einen Fernwärmeanschluss erwägen, bereit.

Wer hat die Fern­wärme er­fun­den?

Das Prinzip Fernwärme gibt es schon seit bald 150 Jahren. 1876 kam ein gewisser Birdsill Holly aus Lockport im US-Bundesstaat New York auf die Idee, vom Schuppen seines Grundstücks aus zuerst sein Wohnhaus und wenig später auch das seines Nachbarn mit Dampf „fernzuheizen“. Mr. Holly ließ sich die Idee patentieren und bereits ein Jahr später wurden eine Menge weiterer Wohn- und Geschäftsräume über ein Leitungssystem von rund 5 Kilometern mit Wärme versorgt.

Tipp

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