- Im Mai 2026 wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vom Bundeskabinett beschlossen.
- Es nimmt einige Maßnahmen des vorherigen Heizungsgesetzes zurück und bietet mehr Optionen im Technologieeinsatz.
- Die Änderungen sollen im Laufe des Jahres in Kraft treten.
Heizungsgesetz 2026 – was ist neu?
Was ändert sich beim Heizungsgesetz?
Mit den Änderungen am bisherigen Heizungsgesetz soll dieses „technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher“ gestaltet werden. Dahinter steht ein klarer politischer Kurswechsel: Eigentümer bekommen bei der Wahl der Heiztechnik künftig wieder mehr Spielraum. Gleichzeitig bleibt das Ziel einer klimafreundlicheren Wärmeversorgung bestehen.
Die Eckpunkte zum GModG im Überblick
Konkret nennen die bisher veröffentlichten Eckpunkte vor allem diese Punkte:
- Moderne Gas- und Ölheizungen sollen beim Heizungstausch wieder zulässig sein.
- Für Öl und Gas ist ab 2029 ein verbindlicher Bioanteil vorgesehen.
- Die Wärmepumpe soll weiter zuverlässig Förderung erhalten.
Für Immobilieneigentümer ist das ein deutlicher Richtungswechsel. Künftig dürfte stärker die Frage im Mittelpunkt stehen, unter welchen Bedingungen eine Heiztechnik sinnvoll und zulässig ist. Themen wie Brennstoffkosten, Versorgung, Wärmeplanung und Förderungen gewinnen damit weiter an Bedeutung.
Was passiert mit wichtigen Eckpunkten aus dem bisherigen Heizungsgesetz?
Was passiert mit wichtigen Eckpunkten aus dem bisherigen Heizungsgesetz?Im Laufe des Jahres soll der neue Gesetzesentwurf in Kraft treten. Dann entfällt die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien, was den Austausch und die Erneuerung von Heizungen für Privatpersonen vereinfacht, da es keine Einschränkungen mehr gibt.
Allerdings melden verschiedene Kommunen zurück, dass sie mit der Anpassung nicht glücklich sind. So sollen im Juni 2026 die ersten Wärmepläne für Großstädte ausgearbeitet sein. Hier wurde viel Arbeit investiert – auch im Hinblick auf den Ausbau von Wärmenetzen. Es gilt abzuwarten, wie die Entwicklung in den nächsten Jahren weitergeht.
Wer ältere Technologien wie Öl- und Gasheizungen einsetzt, muss dann beachten, dass ab 2029 die sogenannte Bio-Treppe gilt.
Bio-Treppe
Bei neuen Öl- oder Gasheizungen in der Übergangszeit gelten ab 2029 stufenweise steigende Anteile erneuerbarer Energien: mindestens 10 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
Welche Förderungen gibt es für den Heizungstausch?
Wenn Sie eine neue Heizung planen, empfiehlt es sich, die Fördermöglichkeiten frühzeitig in die Entscheidung einzubeziehen. Je nach Projekt gelten unterschiedliche Programme und Voraussetzungen. Einen aktuellen Überblick bietet die KfW auf ihrer Übersichtsseite zur Heizungsförderung.
Für Privatpersonen
- Für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden bietet die KfW im Programm 458 einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten an.
- Förderfähig sind der Kauf und Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung, der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, Fachplanung und Baubegleitung, Umfeldmaßnahmen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt.
Für Unternehmen und Kommunen
- Für Unternehmen und Contractoren gibt es das KfW-Programm 459 mit bis zu 35 Prozent Zuschuss.
- Für Kommunen steht das KfW-Programm 422 mit bis zu 35 Prozent Zuschuss für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude offen.
- Auch in diesen Programmen zählen unter anderem der Einbau klimafreundlicher Heizungen, der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, Fachplanung und Umfeldmaßnahmen zu den förderfähigen Investitionskosten.
Tipp
Hier finden Sie einen aktuellen Überblick zur Heizungsförderung bei der KfW.
Wann kommt das neue Heizungsgesetz?
Als Zielmarke für das Inkrafttreten fiel im Bundestag der Termin vor dem 1. Juli 2026. Das ist ein ambitionierter Zeitplan. Verbindlich ist am Ende aber erst das verabschiedete Gesetz; im Entwurf wird aufgeführt, dass die Änderungen in Artikel 2 und 7 sechs Monate nach dem Entwurf in Kraft treten sollen. Für Eigentümer heißt das: Die geplanten Veränderungen zeichnen sich bereits ab. Doch der genaue Rechtsrahmen steht noch nicht fest.
Was jetzt zählt
Das geplante GModG bringt eine klare Botschaft mit: mehr Flexibilität beim Heizungstausch. Die Wärmewende bleibt weiterhin ein zentrales politisches Ziel. Für Eigentümer kommt es deshalb auf mehrere Faktoren an: die aktuelle Rechtslage, die Situation vor Ort, mögliche Fördermittel und die langfristigen Kosten. Wenn Sie diese Punkte in Ihre Planung einbeziehen, können Sie die nächsten Schritte besser planen.