Welche Umzugskosten muss ich einplanen?

Ein Umzug kann ganz schön ins Geld gehen. Doch was genau kostet ein Umzug? Neben den üblichen Ausgaben für den Transport fallen Miete und gegebenenfalls Kaution an. Aber auch nach dem Umzug entstehen Kosten, die Umziehende auf dem Plan haben sollten. Wir nehmen die anfallenden Umzugskosten unter die Lupe – und geben Ihnen eine Reihe von Tipps an die Hand, wie Sie Ihre Ausgaben so gering wie möglich halten können!

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Vor dem Umzug – Kaution und Maklerkosten

Zwei der wesentlichen Kostenfaktoren eines Umzugs entstehen bereits vor dem eigentlichen Einzug in das neue Heim: Mietkaution und Maklergebühren.

  1. Mietkaution: An der Mietkaution führt leider kein Weg vorbei. Schließlich dient diese Ihrem Vermieter als Sicherheit für mögliche Schäden oder einen drohenden Zahlungsausfall. Üblich ist eine Kaution von zwei bis drei Nettokaltmieten. Diese kann auch in monatlichen Raten gezahlt werden und wird zinsbringend angelegt. Entstehende Zinsgewinne stehen dem Mieter nach der Beendigung des Mietverhältnisses zu.
  2. Maklerkosten: Die Kosten für einen Makler lassen sich vermeiden, wenn Sie Ihre neue Wohnung auf eigene Faust suchen. Auf umkämpften Wohnungsmärkten kann es sich allerdings lohnen, die Dienste eines erfahrenen Maklers in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie so schnell Ihre Traumimmobilie finden, ist die Gebühr gut angelegtes Geld.

 

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Was kostet ein Umzug? Die Ausgaben im Fokus

Keine Frage, Mietkaution und Maklerkosten machen einen großen Teil der Umzugskosten aus. Doch auch die Ausgaben, die während des Umzugs für Transport und Umzugshelfer anfallen, sind nicht zu unterschätzen. Folgende Kostenfaktoren sollten Sie einplanen:

  • Die ersten Umzugskosten entstehen bereits bei der Verpackung Ihrer Umzugsgegenstände. Neben handelsüblichen Umzugskartons lohnt es sich, auch in Spezialverpackungen für empfindliche Gegenstände, Luftpolsterfolie, Packpapier und Co. zu investieren.
  • Sie nehmen Ihren Umzug selbst in die Hand? Dann müssen Sie die Kosten für den gemieteten Umzugstransporter sowie das Benzingeld einplanen.
  • Freunde und Familienmitglieder packen bei Ihrem Umzug mit an? Auch diese wollen verpflegt werden. Je nach Anzahl der Helfer und Dauer des Umzugs können hier Kosten im dreistelligen Bereich entstehen.
  • Was viele Umziehende nicht auf dem Plan haben: Die Kosten, die für die Beantragung einer temporären Halteverbotszone anfallen. Wer auf diese verzichtet, muss gerade in der Stadt mit langen Laufwegen und damit mit einem mühsamen Umzug rechnen!
  • Wer den Umzug hingegen in professionelle Hände gibt, muss die Rechnung für das professionelle Umzugsunternehmen begleichen.

Umzugskosten von der Steuer absetzen

Ohne Frage ist ein Umzug eine große finanzielle Belastung. Doch unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten. Wie und in welcher Höhe Sie die Umzugskosten im Rahmen der Steuererklärung geltend machen können, hängt vom Grund für den Wohnortwechsel ab.

Die Kosten für einen Umzug aus beruflichen Gründen sind in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar. Zu den anerkannten Aufwendungen zählen:

  • Die Kosten für die Beförderung des Hausrats einschließlich der Kosten für das Ein- und Auspacken
  • Reisekosten für die Vorbereitung des Umzugs
  • Sofern Sie doppelte Mietzahlungen leisten müssen, geben Sie die Mietkosten der neuen Wohnung bis zum Einzugstag an, ab dem Einzug sind die Kosten der alten Wohnung als Umzugskosten von der Steuer abzugsfähig. Insgesamt dürfen Sie die doppelte Miete maximal sechs Monate geltend machen.
  • Besichtigungskosten und Maklerkosten
  • Aufwendungen für umzugsbedingte Nachhilfe für Kinder. Der Höchstbetrag liegt bei 1.181 Euro (Stand 2. Quartal 2022) je Kind. Davon sind 50 Prozent abzugsfähig.

Für sonstige Umzugskosten, über die kein Beleg als Nachweis vorliegt, nutzen Sie die Umzugskostenpauschale. Sie beträgt für Berechtigte 886 Euro, für jede weitere Person – Ehe- oder Lebenspartner und Kinder – kommen 590 Euro hinzu (Stand 2. Quartal 2022).  Sofern Sie innerhalb der letzten fünf Jahre bereits einen beruflich bedingten Umzug durchführen mussten, erhöht sich die Pauschale um 50 Prozent. Achtung: Für den Ein- oder Auszug aus einer Zweitwohnung können Sie die Umzugskostenpauschale nicht in Anspruch nehmen.

Liegt kein beruflicher Grund für den Umzug vor, ist unter Umständen ein Abzug der Kosten als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung möglich. Das gilt z. B. für Wohnungswechsel aufgrund der ersten Berufsausbildung oder aus gesundheitlichen Gründen.

Können Sie auch das nicht anführen, lassen sich zumindest die Lohnkosten der Möbelpacker und Handwerker anteilig als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.

(Angaben stellen keine steuerrechtliche Beratung dar)

Welche Kosten fallen nach dem Umzug an?

Leider kommt auch nach dem Umzug noch eine ganze Reihe nicht unerheblicher Ausgaben auf Sie zu. Folgende Punkte sollten Sie bei Ihrer Rechnung mit einkalkulieren:

  • Oft ist die Wohnung nach dem Einzug noch nicht im optimalen Zustand. Eine Renovierung ist somit mitunter unvermeidbar.
  • Sie lassen sich Ihre brandneue Einbauküche aufbauen? Dann denken Sie daran, dass auch für den Aufbau entsprechende Kosten anfallen!
  • Das Einwohnermeldeamt erwartet zeitnah Ihre Ummeldung. Meist gelten hier sehr kurze Fristen. Sind Sie im Umzugsstress zu langsam, müssen Sie ein Bußgeld zahlen!

Tipps: So drücken Sie Ihre Umzugskosten

Sie merken: Die Kosten für den Umzug addieren sich schnell in unerfreuliche Höhen. Glücklicherweise stehen Ihnen eine ganze Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, um Ihre Umzugskosten zu drücken. Wir stellen Ihnen die vielversprechendsten Wege vor!

  • Sie ziehen aus beruflichen Gründen um? Dann können Sie einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen. Denken Sie daran, Ihre Umzugskosten bei der nächsten Steuererklärung geltend zu machen!
  • Auch wenn es hektisch wird: Schieben Sie Ummeldungen – etwa beim Einwohnermeldeamt oder bei der GEZ – nicht auf die lange Bank. Anderenfalls drohen saftige Bußgelder.
  • Haben Sie sich im Vorfeld nicht um Ihren Stromanbieter gekümmert, landen Sie nach dem Umzug im teuren Grundversorgungstarif Ihres örtlichen Stromversorgers. Mit einem zeitnahen Stromanbieterwechsel winken jährliche Kosteneinsparungen im dreistelligen Bereich!
  • Denken Sie zudem daran Ihren alten Mietvertrag rechtzeitig zu kündigen. Ansonsten müssen Sie infolge von Kündigungsfristen für einige Monate mitunter doppelte Miete zahlen – und das geht ganz schön ins Geld!
  • Sie legen Ihren Umzug in die Hände eines professionellen Umzugsunternehmens? Dann verzichten Sie nicht darauf, im Vorfeld einen Preisvergleich durchzuführen. Sie werden schnell feststellen: Die einzelnen Umzugsunternehmen unterscheiden sich preislich erheblich!

Keine Frage, einige Kosten lassen sich im Zusammenhang mit einem Umzug nicht vermeiden. Wenn Sie die hier vorgestellten Tipps beachten, sorgen Sie allerdings dafür, dass Ihr Umzug nicht teurer als nötig ausfällt!