Tiere in der Miet­wohnung – was ist er­laubt?

Nicht nur in den Coronajahren sind viele Menschen buchstäblich „auf den Hund“ oder ein anderes Haustier gekommen: Einer Hochrechnung des Industrieverbands Heimtierbedarf (IVH) e. V. zufolge lebten Ende 2022 fast 35 Millionen tierische Mitbewohner in deutschen Haushalten – nicht enthalten Zierfische und Terrarientiere. Doch welches Haustier darf ein Mieter eigentlich halten und was ist dabei beachten?

Tipp

Bausparen

Tier­haltung in der Miet­wohnung

Deutschlands Heimtier Nummer eins ist nach wie vor die Katze, gefolgt vom Hund. An dritter Stelle kommen Kleintiere wie Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster und Mäuse.

Doch bevor Sie sich spontan ein Haustier anschaffen oder dies planen, sollte insbesondere Mieter einiges beachten – und bei ihren Vermietern am besten mit offenen Karten spielen. So viel vorab: Eine eindeutige Regelung für die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen gibt es im deutschen Mietrecht nicht. Zu einzelnen Tierarten lässt sich grundsätzlich aber Folgendes sagen:

Klein­tiere sind fast alle erlaubt

Kleintiere wie Fische, Meerschweinchen, Hamster und Mäuse dürfen durch den Vermieter nicht verboten werden. Denn sie gelten als unproblematisch, weil sie in der Regel die Nachbarn nicht stören und bei ordentlicher Haltung die Wohnung nicht beschädigen.

Ratten gehören zwar auch zu den Kleintieren. An ihrer Haltung in Mietwohnungen scheiden sich jedoch die Geister: Viele Menschen verbinden Angst- und Ekelgefühle mit diesen Tieren. Sprechen Sie vor der Anschaffung daher lieber mit Ihren Nachbarn und Ihrem Vermieter, um Stress vorzubeugen. Gut zu wissen: Einige Mietverträge enthalten Klauseln, die Ratten explizit verbieten.

Vögel werden prinzipiell zu den Kleintieren gezählt. Wegen ihrer Lautstärke sollte aber auch über die Haltung von Kanarienvögeln oder Wellensittichen vorab Rücksprache mit Nachbarn und Vermieter gehalten werden.

Gut zu wissen

Ein Frettchen ist zwar auch klein, aber es erfordert eine Erlaubnis vom Vermieter, weil von ihnen ein starker Geruch ausgehen kann und sie – wenn sie frei herumlaufen – eine Wohnung stark verschmutzen können.

Haus­tiere wie Hund und Katze müs­sen ab­ge­sprochen wer­den

Hunde und Katzen unterliegen zum Teil Klauseln in Mietverträgen. Diese können aber unwirksam sein, denn gesetzlich verankerte Regeln gibt es für die Hunde- und Katzenhaltung in Mietimmobilien nicht. Auch hier gilt aber: Sie sollten nicht ohne Rücksicht auf Vermieter und Nachbarn ins Haus geholt werden. Der Vermieter muss einen sachlichen Grund angeben, wenn er sich dagegen entscheidet. Wer auf einen Therapie- oder Assistenzhund angewiesen ist, hat in aller Regel gute Chancen auf eine Ausnahmeregelung.

Exoten und be­stimmte Hunde­rassen be­darf einer Zu­stim­mung

Gefährliche Tiere wie Reptilien, Kampfhunde, Vogelschlangen oder Giftschlangen benötigen zum einen eine behördliche Haltergenehmigung, zum anderen müssen Sie in solchen Fällen den Vermieter ausdrücklich um Erlaubnis bitten.

Dürfen Haus­tiere zu Be­such kom­men?

Grundsätzlich kann tierischer Besuch nicht verboten werden. Wenn in Ihrem Haus Hunde nicht erwünscht sind, empfiehlt es sich, dabei Maß zu halten. Vor allem sollten die Nachbarn nicht regelmäßig über die Maßen durch Bellen belästigt werden.

Haus­tier an­schaffen – ja oder nein?

Wenn Sie sich ein Haustier anschaffen möchten, sollten Sie aber nicht nur das Wohl Ihres Vermieters und Ihrer Nachbarn im Blick haben, sondern vor allem das des Tieres. Fragen Sie sich: Passt das Tier in eine (kleine) Mietwohnung? Eine grobe Orientierung, wie viel Raum für bestimmte Tiere in der Wohnung vorhanden sein sollte, finden Sie hier. Wie viel Zeit kann ich für das Tier aufbringen? Welche Bedürfnisse hat das Tier? Kann ich neben den Anschaffungskosten auch regelmäßige Ausgaben für Futter, Tierarztbesuche und Co. leisten? Tiere brauchen Aufmerksamkeit, Pflege, Streicheleinheiten – und Zeit. In der Regel begleiten sie ihre Besitzer viele Jahre oder gar Jahrzehnte. Ein weiterer wichtiger Punkt: Allergien. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie selbst oder Familienmitglieder auf zum Beispiel Tierhaare allergisch sind, klären Sie das im Vorfeld ab.

Tipp

Wenn Sie sich für eine Tierhaltung entscheiden, gehen Sie nicht direkt zum Züchter. In Tierheimen warten zahlreiche Stubentiger, Hunde und Kleintiere auf neue Besitzer. Wurde ein Tier von seiner Besitzerin oder seinem Besitzer dort abgegeben, ist oft schon klar, ob es sich für die Wohnungshaltung eignet.