- Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder bauen, können Sie je nach persönlicher Lebenssituation staatliche Förderungen nutzen.
- Dazu zählen vor allem Wohn-Riester, vermögenswirksame Leistungen, Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie und KfW-Förderungen.
- Welche Fördermöglichkeiten infrage kommen, hängt unter anderem von Ihrem Einkommen, Familienstand und dem geplanten Vorhaben ab. Hier finden Sie einen ersten Überblick.
Fördermöglichkeiten für die eigenen vier Wände
Fördermöglichkeit Nummer 1: Wohn-Riester
Die offiziell als Eigenheimrente bezeichnete Wohn-Riester-Förderung wurde im Jahr 2008 eingeführt. Seit dem 1. Januar 2024 kann die Riester-Förderung auch für energetische Sanierungen bei selbstgenutztem Wohneigentum verwendet werden.
Wie hoch ist die Förderung?
- Jährlicher Grund-Zuschuss: 175 Euro (seit 1/2018)
- Jährliche Kinderzulage: 300 Euro (ab 2008 geborene und jüngere Kinder), 185 Euro (vor 2008 geborene Kinder)
- Berufseinsteigerbonus für alle unter 25 Jahren: 200 Euro (einmalig)
Steuererleichterungen durch Wohn-Riester
Wenn Sie bis zu 2.100 Euro pro Jahr in Ihren Riester-Bausparvertrag einzahlen, können Sie das bei Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen – vorausgesetzt, Sie sind unmittelbar zulageberechtigt.
Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern (beide nach 2008 geboren) erhält bei je einem Riestervertrag pro Ehepartner insgesamt 950 Euro im Jahr. Nach zehn Jahren beläuft sich die staatliche Förderung, ohne Berücksichtigung eventueller Steuervorteile, auf 9.500 Euro, nach 20 Jahren gar auf 19.000 Euro.
Wer erhält Wohn-Riester?
Viele Personen können Wohn-Riester nutzen. Nicht oder nicht unmittelbar zulageberechtigt sind zum Beispiel:
- Rentner, die bereits ihre Altersrente beziehen,
- nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige und Studierende,
- geringfügig Beschäftigte, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen,
- Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung,
- freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung,
- Bezieher einer Leistung nach dem Sozialhilferecht, nicht Arbeitslosengeld 1 oder Bürgergeld, sofern sie arbeitsuchend sind.
Was sind die Voraussetzungen?
Um in den Genuss der vollen Zulagen dieser Fördermöglichkeit zu kommen, müssen Sie jährlich 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen in einen Riester-zertifizierten Vertrag einzahlen. Die maximale Sparsumme beträgt 2.100 Euro, die Mindestsparsumme 60 Euro im Jahr. Eine Einkommensgrenze ist nicht festgelegt.
Wohn-Riester darf insbesondere für die Finanzierung, den barrierearmen oder altersgerechten Umbau sowie seit 2024 auch für bestimmte energetische Sanierungen einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden. Das Darlehen muss so geregelt sein, dass es spätestens bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres getilgt ist.
Wie werden die Zulagen beantragt?
Wichtig: Die Zulagen müssen beantragt werden. Im Regelfall erfolgt dies mit einem Dauerzulagenantrag bei der Bank oder Bausparkasse, bei der der Vertrag abgeschlossen wurde. Treten Veränderungen ein, zum Beispiel beim Einkommen oder durch die Geburt eines Kindes, muss der Anbieter des Vertrages darüber benachrichtigt werden.
HInweis
Ab 2027 ändert sich die Riester-Förderung. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Neue Verträge nach den bisherigen Regeln gibt es dannvoraussichtlich nicht mehr.
Fördermöglichkeit Nummer 2: Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Wohlstand zu schaffen, ist das Ziel des Fünften Vermögensbildungsgesetzes. Es regelt die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers auf ein vom Arbeitnehmer benanntes Anlagekonto, zum Beispiel einen Bausparvertrag. Zusätzlich kann unter bestimmten Bedingungen die staatliche Arbeitnehmersparzulage gewährt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Arbeits- oder Tarifvertrag zahlt der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen – häufig bis zu 40 Euro im Monat.
Wer erhält vermögenswirksame Leistungen?
- Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Beamte
- Soldaten
Was sind die Voraussetzungen?
Ein gesetzlicher Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht nicht. Ob der Arbeitgeber die Leistung zahlt und wie hoch die Beträge ausfallen, ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt.
Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt von vermögenswirksamen Leistungen ist, dass ein Sparplan abgeschlossen wird. Da ein Bausparvertrag als wichtiger Grundstein für die Vermögensbildung anerkannt ist, ist die Einzahlung der vermögenswirksamen Leistungen in einen entsprechenden Vertrag möglich.
Wie werden vermögenswirksame Leistungen beantragt?
Vermögenswirksame Leistungen müssen Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.
Fördermöglichkeit Nummer 3: Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Bonus für alle, die von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden neun Prozent der Beiträge in einen Bausparvertrag oder zur Tilgung einer Baufinanzierung inklusive vermögenswirksamer Leistungen (siehe oben). Die Förderung wird auf eine Sparrate von maximal 470 Euro im Jahr gezahlt (Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften 940 Euro/Jahr). Daraus ergibt sich eine Zulage von max. 43 bzw. 86 Euro/Jahr.
Wer erhält eine Arbeitnehmersparzulage?
All jene, die VL erhalten. Leistet der Arbeitgeber keine oder nur geringe Zahlungen, können die Beträge bis maximal 40 Euro im Monat auch selbst eingezahlt werden, um sich die Arbeitnehmersparzulage zu sichern.
Was sind die Voraussetzungen?
Für Ledige gilt eine jährliche Einkommensgrenze von 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften liegt sie bei 80.000 Euro. Diese Summen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres, nicht auf das Brutto-Einkommen.
Wie wird die Arbeitnehmersparzulage beantragt?
Am einfachsten wird der Antrag bei Abgabe der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt gestellt. Idealerweise sollte die Bank, bei der der Sparplan abgeschlossen wurde, eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Wird keine Steuererklärung abgegeben, ist beim Finanzamt auch ein gesonderter Antrag auf Zahlung der Arbeitnehmersparzulage erhältlich.
Fördermöglichkeit Nummer 4: Wohnungsbauprämie
Diese Fördermöglichkeit zum Immobilienkauf spendiert der Staat Bausparern bereits seit 1952.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 10 Prozent auf jährliche Sparleistungen bis zu einer Höhe von 700 Euro (Ledige) oder 1.400 Euro (Ehepaare/Lebenspartnerschaften). Maximal erhalten Ledige also eine jährliche Prämie in Höhe von 70 Euro, Ehepaare/Lebenspartnerschaften 140 Euro.
Wer erhält eine Wohnungsbauprämie?
Die Prämie erhalten alle Bausparer ab 16 Jahren, die mindestens 50 Euro im Jahr in einen Bausparvertrag einzahlen.
Was sind die Voraussetzungen?
Auch hier gelten jährliche Einkommensgrenzen: Ledige dürfen bis zu 35.000 Euro, gemeinsam steuerlich veranlagte Ehepaare/Lebenspartnerschaften bis zu 70.000 Euro verdienen. Diese Summen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres, nicht auf das Brutto-Einkommen.
Wie wird die Wohnungsbauprämie beantragt?
Die Beantragung übernimmt die Bank, bei der der Bausparvertrag abgeschlossen wurde.Informationen über staatliche Förderung in Form von direkten Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen für den Immobilienerwerb finden Sie in unserer Checkliste Fördermöglichkeiten.
Fördermöglichkeit Nummer 5: KfW-Förderungen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Fördermöglichkeiten rund um den Kauf, Bau und die Sanierung an. Dazu gehören die Programme für selbst genutztes Wohneigentum, klimafreundliche Neubauten, Familien mit Kindern oder den Kauf einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung hängt vom jeweiligen KfW-Programm ab. Beim KfW-Wohneigentumsprogramm sind bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag möglich. Für klimafreundliches Bauen oder den Bestandserwerb durch Familien können je nach Programm und Voraussetzungen höhere Kreditbeträge infrage kommen.
Wer erhält eine KfW-Förderung?
Eine KfW-Förderung kommt für Privatpersonen in Betracht, die Wohneigentum kaufen, bauen oder sanieren wollen. Einige Programme richten sich gezielt an Familien mit Kindern oder Alleinerziehende.
Was sind die Voraussetzungen?
Das hängt vom jeweiligen Programm ab. Häufig muss die Immobilie selbst bewohnt werden. Bei energetischen Förderungen gelten zusätzlich Anforderungen an die Energieeffizienz. Wenn Sie eine gebrauchte Immobilie kaufen, sollten Sie daher früh prüfen, welche Modernisierungen anstehen und welche Förderung dazu passt. Mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber zum Thema Immobilie sanieren.
Wie wird die KfW-Förderung beantragt?
Eine KfW-Förderung beantragen Sie in der Regel nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Bank oder einen Finanzierungspartner. Wichtig ist: Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, noch bevor Sie kaufen, bauen oder mit der Sanierung beginnen.