Fördermöglichkeiten für die eigenen vier Wände

Eine selbst genutzte und vor dem Renteneintritt abbezahlte Wohnimmobilie ist eine wichtige Säule der privaten Altersvorsorge. Denn sie erspart Ihnen im Alter die Mietzahlungen und kann bei Bedarf auch wieder zu Geld gemacht werden – etwa dann, wenn Sie in eine Seniorenresidenz ziehen möchten und dafür Kapital benötigen.

Der Staat fördert den Erwerb von Wohneigentum bereits in der Sparphase mit Sparzulagen und Steuervergünstigungen. Die wichtigsten Fördermöglichkeiten haben wir für Sie im Folgenden zusammengestellt:

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Steuererleichterungen durch Wohn-Riester

Fördermöglichkeit Nummer 1: Wohn-Riester

Die offiziell als Eigenheimrente bezeichnete Wohn-Riester-Förderung wurde im Jahr 2008 eingeführt. Die aktuellen Regelungen sind seit dem 1. Januar 2014 im Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz festgeschrieben. 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Jährliche Grundzulage: 175 Euro (seit 1/2018)
  • Jährliche Kinderzulage: 300 Euro (ab 2008 geborene Kinder), 185 Euro (vor 2008 geborene Kinder)
  • Berufseinsteigerbonus für alle unter 25 Jahren: 200 Euro (einmalig)

Steuererleichterungen durch Wohn-Riester

Sparleistungen bis maximal 2.100 Euro pro Jahr können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Ist die Steuerersparnis höher als die staatlichen Zulagen, entsteht daraus ein Steuervorteil.

Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern (beide nach 2008 geboren) erhält bei je einem Riestervertrag pro Ehepartner insgesamt 950 Euro im Jahr. Nach zehn Jahren beläuft sich die staatliche Förderung, ohne Berücksichtigung eventueller Steuervorteile, auf 9.500 Euro, nach 20 Jahren gar auf 19.000 Euro.

 

Wer erhält Wohn-Riester?

Fast jeder. Ausgeschlossen sind

  • Rentner, die bereits ihre Altersrente beziehen
  • nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige und Studenten
  • geringfügig Beschäftigte, die Zahlungen in die gesetzliche Rentenkasse widersprochen haben
  • Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung
  • freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Bezieher einer Leistung nach dem Sozialhilferecht, nicht Arbeitslosengeld 1 oder 2, sofern sie arbeitssuchend sind

Was sind die Voraussetzungen?

Um in den Genuss der vollen Zulagen dieser Fördermöglichkeit zu kommen, müssen Sie jährlich 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen in einen Riester-zertifizierten Vertrag einzahlen. Auch Riester-geförderte Anschlussfinanzierungen sind seit 2014 möglich. Die maximale Sparsumme beträgt 2.100 Euro, die Mindestsparsumme 60 Euro im Jahr. Eine Einkommensgrenze ist nicht festgelegt. Wohn-Riester darf ausschließlich für die Finanzierung sowie den barrierefreien bzw. altersgerechten Umbau einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden. Das Darlehen muss bis zum Renteneintritt (max. 68. Lebensjahr) abbezahlt sein.

Wie werden die Zulagen beantragt?

Wichtig: Die Zulagen müssen beantragt werden. Im Regelfall erfolgt dies mit einem Dauerzulagenantrag bei der Bank oder Bausparkasse, bei der der Vertrag abgeschlossen wurde. Treten Veränderungen ein, zum Beispiel beim Einkommen oder durch die Geburt eines Kindes, muss der Anbieter des Vertrages darüber benachrichtigt werden. 

Fördermöglichkeit Nummer 2: Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Wohlstand zu schaffen, ist das Ziel des Fünften Vermögensbildungsgesetzes. Es regelt die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers auf ein vom Arbeitnehmer benanntes Anlagekonto, zum Beispiel einen Bausparvertrag. Zusätzlich erfolgt unter bestimmten Bedingungen die staatliche Arbeitnehmersparzulage (siehe unten). 

Wie hoch ist die Förderung?

Im Rahmen der Förderung können Sie bis zu 40 Euro im Monat erhalten. 

Wer erhält vermögenswirksame Leistungen?

  • Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Beamte
  • Soldaten

Was sind die Voraussetzungen?

Ein gesetzlicher Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht nicht. Ob der Arbeitgeber die Leistung zahlt und wie hoch die Beträge ausfallen, ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt.

Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt von vermögenswirksamen Leistungen ist, dass ein Sparplan abgeschlossen wird. Da ein Bausparvertrag als wichtiger Grundstein für die Vermögensbildung anerkannt ist, ist die Einzahlung der vermögenswirksamen Leistungen in einen entsprechenden Vertrag möglich. 

Wie werden vermögenswirksame Leistungen beantragt?

Vermögenswirksame Leistungen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. 

Fördermöglichkeit Nummer 3: Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Bonus für alle, die von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten. 

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden neun Prozent der Beiträge in einen Bausparvertrag oder zur Tilgung einer Baufinanzierung inklusive vermögenswirksamer Leistungen (siehe oben). Die Förderung wird auf eine Sparrate von maximal 470 Euro im Jahr gezahlt (Ehepaare oder Eingetragene Lebenspartnerschaften 940 Euro/Jahr). Daraus ergibt sich eine Zulage von max. 43 bzw. 86 Euro/Jahr. 

Wer erhält eine Arbeitnehmersparzulage?

All jene, die VL erhalten. Leistet der Arbeitgeber keine oder nur geringe Zahlungen, können die Beträge bis maximal 40 Euro im Monat auch selbst eingezahlt werden, um sich die Arbeitnehmersparzulage zu sichern. 

Was sind die Voraussetzungen?

Für Ledige gilt eine jährliche Einkommensgrenze von 17.900 Euro, für Ehepaare/Lebenspartnerschaften wird eine Einkommensgrenze von 35.800 Euro angesetzt. Diese Summen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres, also nicht auf das Brutto-Einkommen. 

Wie wird die Arbeitnehmersparzulage beantragt?

Am einfachsten wird der Antrag bei Abgabe der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt gestellt. Idealerweise sollte die Bank, bei der der Sparplan abgeschlossen wurde, eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Wird keine Steuererklärung abgegeben, ist beim Finanzamt auch ein gesonderter Antrag auf Zahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage erhältlich. 

 

Fördermöglichkeit Nummer 4: Wohnungsbauprämie

Diese Fördermöglichkeit zum Immobilienkauf spendiert der Staat Bausparern bereits seit 1952. 

 

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt 10 Prozent auf jährliche Sparleistungen bis zu einer Höhe von 700 Euro (Ledige) oder 1.400 Euro (Ehepaare/Lebenspartnerschaften). Maximal erhalten Ledige also eine jährliche Prämie in Höhe von 70 Euro, Ehepaare/Lebenspartnerschaften 140 Euro.

 

 

Wer erhält eine Wohnungsbauprämie?

Die Prämie erhalten alle Bausparer ab 16 Jahren, die mindestens 50 Euro im Jahr in einen Bausparvertrag einzahlen. 

 

 

Was sind die Voraussetzungen?

Auch hier gelten jährliche Einkommensgrenzen: Ledige dürfen bis zu 35.000 Euro, gemeinsam steuerlich veranlagte Ehepaare/Lebenspartnerschaften bis zu 70.000 Euro verdienen. Diese Summen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres, nicht auf das Brutto-Einkommen.

 

 

Wie wird die Wohnungsbauprämie beantragt?

Die Beantragung übernimmt die Bank, bei der der Bausparvertrag abgeschlossen wurde.Informationen über staatliche Förderung in Form von direkten Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen für den Immobilienerwerb finden Sie in unserer Checkliste Fördermöglichkeiten.