Energie­ausweis – was drin­steht und wann Sie ihn brauchen

  • Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, benötigt in der Regel einen gültigen Gebäudeenergieausweis.
  • Der Energieausweis zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist, und hilft Mietern und Käufern dabei, die Energiekosten besser einzuschätzen.
  • Es gibt zwei Arten: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Seit Mai 2026 gelten zudem neue Energieeffizienzklassen. Hier lesen Sie mehr zum Thema.

Tipp

Baufinanzierung

Welche Energie­aus­weis­arten gibt es?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beide Arten von Energieausweisen sind maximal zehn Jahre gültig – oder bis sich durch eine Modernisierung die energetische Qualität des Gebäudes ändert.

Der Bedarfs­aus­weis

Der Bedarfsausweis weist den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes aus. Er wird hauptsächlich für Neubauten verwendet, weil sich deren Energiebedarf vor der Nutzung nur rechnerisch ermitteln lässt. Ein Bedarfsausweis kann zudem ausgestellt werden, wenn keine aktuellen Verbrauchsdaten vorliegen, etwa weil eine Immobilie länger unbewohnt war.

Der Ver­brauchs­ausweis

Der Verbrauchsausweis gibt hingegen den tatsächlichen durchschnittlichen Energieverbrauch einer Immobilie in den letzten drei Jahren wieder. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass dieser nicht allein von der energetischen Qualität der Immobilie, sondern auch von der Zahl und dem Verhalten ihrer Bewohnerinnen und Bewohner abhängt.

Neue Energie­effizienz­klassen seit Mai 2026

Seit Mai 2026 gilt für Energieausweise eine EU-weite Einteilung der Energieeffizienzklassen. Die neue Skala soll Gebäude europaweit besser vergleichbar machen.

Hier sehen Sie die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Neue Skala: einheitliche Einteilung von A bis G (statt bisher A+ bis H)
  • Klasse A: steht für besonders energieeffiziente Gebäude mit sehr niedrigen Emissionen
  • Klasse G: kennzeichnet Gebäude mit dem höchsten Energiebedarf

Für Eigentümer von Wohnimmobilien bedeutet das: Neu ausgestellte Energieausweise zeigen die aktualisierte Skala. Bereits vorhandene Energieausweise verlieren dadurch aber nicht automatisch ihre Gültigkeit. Sie gelten grundsätzlich weiterhin bis zum Ablauf ihrer regulären Laufzeit von maximal zehn Jahren. Die neue Einteilung soll Gebäude europaweit besser vergleichbar und energetische Schwachstellen klarer sichtbar machen.

Was wird im Energie­aus­weis ein­ge­tragen?

Der wichtigste Wert im Energieausweis ist der Endenergiebedarf oder -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter. Unter Zuhilfenahme des aktuellen Preises für den benötigten Energieträger, etwa Gas oder Öl, lassen sich daraus die Heizkosten berechnen. Eine plakative Vergleichsmöglichkeit bietet zudem die Einordnung in Energieeffizienzklassen, wie man sie auch von Elektrogeräten kennt. Gut zu wissen: Im Laufe der Jahre wurden die Effizienzklassen angepasst. Ein und dasselbe Haus kann mit einem Energieausweis nach älterer Berechnung im grünen Bereich liegen, aber nach neueren Berechnungen im gelben oder roten landen. Wollen Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten, müssen Sie die wichtigsten Kennzahlen aus dem Energieausweis bereits in der Immobilienanzeige veröffentlichen.

Wann brauchen Sie einen Energie­aus­weis?

Ein Energieausweis gehört zu den Unterlagen, die Sie vor allem bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing einer Immobilie benötigen. Bei Neubauten und bestimmten größeren Änderungen am Gebäude ist ebenfalls ein Energieausweis erforderlich. Welche Vorgaben jeweils gelten, hängt vom konkreten Anlass ab.

Energie­ausweis bei Ver­mietung

Möchten Sie ein Haus oder eine Wohnung neu vermieten, brauchen Sie in der Regel einen gültigen Energieausweis. Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie das Dokument vorlegen – zum Beispiel als Ausdruck, digitale Datei oder gut sichtbar ausgelegt. Nach Abschluss des Mietvertrags erhalten die Mieterinnen und Mieter den Energieausweis oder eine Kopie. Das regelt § 80 GEG.

Liegt der Energieausweis bereits beim Inserieren vor, gehören bestimmte Angaben daraus in die Immobilienanzeige:

  • Art des Energieausweises, also Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
  • wesentlicher Energieträger der Heizung
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse bei Wohngebäuden

Diese Informationen entsprechen den Pflichtangaben nach § 87 GEG.  

Energie­ausweis bei Denk­mal­schutz

Für denkmalgeschützte Gebäude gelten besondere Regeln. Wenn Sie ein Baudenkmal verkaufen oder vermieten, müssen Sie normalerweise keinen Energieausweis vorlegen. Die entsprechenden Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes gelten hier nicht.

Trotzdem sollten Sie den Denkmalstatus gut dokumentieren, etwa mit Unterlagen der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Denn nicht jedes ältere Gebäude ist ein Baudenkmal. Beim Verkauf oder bei der Vermietung sollten Sie daher im Exposé transparent erklären, warum kein Energieausweis vorliegt.

Bei geplanten Modernisierungen ist der Denkmalstatus wichtig. Energetische Maßnahmen müssen häufig mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt sein, damit historische Bauteile und das äußere Erscheinungsbild erhalten bleiben.  

Wer darf den Energie­aus­weis aus­stellen?

Einen offiziellen Energieausweis dürfen ausschließlich qualifizierte Energieberaterinnen bzw. -berater oder Architektur- und Ingenieurbüros ausstellen. Entsprechende Fachleute finden Sie zum Beispiel bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) bzw. den Architekten- oder Ingenieurkammern.

Was kostet ein Energie­aus­weis?

Das hängt unter anderem von der Größe des betreffenden Hauses oder der Wohnung, dem Heizsystem und den verfügbaren Bauunterlagen ab. Verbrauchsausweise gibt es laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband schon für unter 100 Euro. Da ein Bedarfsausweis aufwendiger ist, kostet er in der Regel auch mehr als ein Verbrauchsausweis. Weitere Informationen zu den Kosten für Energieausweise erhalten Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband

Tipp:

Finger weg von Billigangeboten, die ohne Vor-Ort-Besichtigung angeboten werden. Überreichen Sie einer Interessentin bzw. einem Interessenten einen nachweislich fehlerhaften Ausweis, droht Ihnen eine Geldstrafe.

Ist eine Energie­be­ratung in den Ko­sten für einen Energie­aus­weis in­be­griffen?

Nein, eine Energieberatung ist weder beim Verbrauchs- noch beim Bedarfsausweis inbegriffen. Wird der Ausweis im Rahmen einer durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderten Energieberatung ausgestellt, erhalten Sie aber die Förderung auch für das Ausstellen des Energieausweises.

Übrigens: Auch wenn Sie Ihre Immobilie aktuell nicht verkaufen oder vermieten wollen, kann ein von zertifizierten Profis ausgestellter Energieausweis sinnvoll für Sie sein, denn er zeigt Ihnen mögliche Mängel an Ihrer Immobilie auf und benennt Maßnahmen, mit denen Sie die Energiebilanz verbessern können. Wenn Sie eine umfassende energetische Sanierung planen und dafür Fördermittel des Bundes einsetzen wollen, empfiehlt es sich, von vornherein Fachleute aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes der dena zu beauftragen. Denn nur sie dürfen die für die Förderung notwendige „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) ausstellen. Sie begleiten zudem die Baumaßnahmen und erstellen an deren Ende die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) als Beleg für die ordnungsgemäße Durchführung im Hinblick auf die Förderung.

Gut zu wissen

Wenn Sie die Energiekosten Ihrer Immobilie senken möchten, können Sie dafür zum Beispiel den Postbank Modernisierungskredit einsetzen. Unsere Berater informieren Sie zudem gern über staatliche Fördermöglichkeiten.