Gartenhaus genehmigungsfrei bauen – was ist erlaubt?

Viele Gartenbesitzer träumen von einem gemütlichen Holzhäuschen – ob als Atelier für den Sommer, Homeoffice oder Abstellraum. Bevor Sie mit dem ersten Spatenstich beginnen, sollten Sie unbedingt mit der zuständigen Behörde sprechen. Vielerorts lassen sich Gartenhäuser genehmigungsfrei errichten – unter bestimmten Voraussetzungen. Wann aus einem Schuppen ein genehmigungspflichtiges Gebäude wird, regelt jedes Bundesland anders. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihr Projekt richtig angehen.

Projekt Gartenhaus – wo erhalte ich Auskunft?

Beim Bau eines Gartenhauses sind verschiedene Dinge zu berücksichtigen – wie etwa die Wahl der Materialien, das Fundament und der ideale Standort. Was Ihnen vielleicht nicht direkt in den Sinn kommt, sind die baurechtlichen Regelungen. Doch gerade in diesem Punkt wird es schnell kompliziert. Als Bauherr müssen Sie eine Reihe an Bestimmungen beachten, darunter:

  • die jeweilige Landesbauordnung (LBO) Ihres Bundeslandes
  • das allgemein gültige Baugesetzbuch (BauGB)
  • kommunale Satzungen
  • den Bebauungsplan Ihres Wohnortes
  • das Bürgerliche Gesetzbuch, insofern nachbarschaftsrechtliche Fragen aufkommen
  • das Bundeskleingartengesetz (BKleingG), wenn es sich um eine Kleingarten- oder Schrebergartenkolonie handelt

Selbst innerhalb einer Stadt können die einzelnen Stadtbezirke noch einmal eigene Regeln festlegen. Aus diesem Grund lautet der wichtigste Tipp: Kontaktieren Sie Ihr zuständiges Bauamt und lassen Sie sich aufschlüsseln, was erlaubt ist und in welchem Fall Sie eine Genehmigung für Ihr Häuschen einholen müssen. Selbst wenn das Gartenhaus genehmigungsfrei errichtet werden darf, sind möglicherweise weitere Aspekte zu berücksichtigen (z. B. Mindestabstände zur Grundstücksgrenze). Welche örtliche Stelle Ihnen dazu Auskunft geben kann, erfahren Sie über den Behördenfinder Deutschland.

Tipps – mit dieser Checkliste rufen Sie bei der Baubehörde an

Um zu klären, ob Sie für Ihr Gartenhaus eine Genehmigung benötigen oder nicht, kommt es auf drei wesentliche Fragen an:

  • Wie groß soll Ihr Gebäude sein? Die Bundesländer unterscheiden hier entweder nach Grundfläche (in Quadratmetern) oder nach umbautem Raum bzw. Brutto-Rauminhalt (in Kubikmetern). Die Grundfläche ergibt sich aus den äußeren Abmessungen des Gartenhauses, mit denen es den Boden berührt. Beim Rauminhalt handelt es sich um das Volumen (Brutto-Grundfläche multipliziert mit der Höhe).
  • Wo auf dem Grundstück soll das Gartenhaus errichtet werden? Aus Platzgründen erscheint ein Standort direkt an der Grundstücksgrenze praktisch. Dieser ist jedoch nicht immer zulässig, z. B. bei Gebäuden mit einer mittleren Wandhöhe über drei Metern.
  • Wie möchten Sie die Gartenlaube nutzen? Ein Gartenhaus sollte in erster Linie als Abstellraum dienen und ist nicht für Wohnzwecke vorgesehen. Viele Landesbauordnungen schreiben daher explizit vor, dass nur Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätte genehmigungsfrei sind.

Wichtig: Falls Sie für Ihr Gartenhaus eine Genehmigung benötigen, stellen Sie zunächst den Antrag und warten Sie die Entscheidung ab. Beginnen Sie erst mit der Bebauung Ihres Grundstücks, wenn Sie die Baugenehmigung in den Händen halten. Die Kosten für einen Bauantrag belaufen sich auf rund 0,5 Prozent der Bausumme – die bei einem Gartenhaus oftmals vergleichsweise niedrig ausfällt. Die Behörden berechnen allerdings meist eine Mindestgebühr.

Tipp

Ein genehmigungspflichtiges Gartenhaus „schwarz“ zu bauen, ist nicht zu empfehlen. Die zuständige Behörde kann Ihnen dann ein Bußgeld auferlegen und sogar einen Abriss fordern.

Gartenhaus-Genehmigung einholen – das gilt in den Bundesländern

Erster Anhaltspunkt bei Ihrer Recherche ist die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. Darin steht geschrieben, welches Gartenhaus genehmigungsfrei errichtet werden kann. In der Juristensprache nennt sich das auch ein „verfahrensfreies Vorhaben“ – es ist für den Bau also kein Baugenehmigungsverfahren erforderlich.

Schauen Sie hier in der Tabelle nach und wenden Sie sich dann mit Ihren Fragen an die jeweilige Baubehörde:

Bundesland Gartenhaus genehmigungsfrei unter diesen Voraussetzungen Wo nachzulesen?
Baden-Württemberg
  • Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätte bis max. 40 m³ Brutto-Rauminhalt
  • Wochenendhäuser in Wochenendhausgebieten
  • Gartenhäuser in Gartenhausgebieten
  • Gartenlauben in Kleingartenanlagen
§ 50 LBO
Bayern
  • Gebäude mit Brutto-Rauminhalt bis max. 75 m³
  • Gartenlauben in Kleingartenanlagen
Art. 57 BayBO
Berlin
  • eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche von max. 10 m²
  • Gartenlauben bis max. 24 m2 Grundfläche in Kleingartenanlagen
  • Wochenendhäuser auf Wochenendplätzen
§ 61 BauOBln
Brandenburg
  • Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit max. 75 m³ Brutto-Rauminhalt
  • Wochenendhäuser mit max. 50 m² Grundfläche und 4 m Höhe in Wochenendhausgebieten bzw. auf -plätzen
  • Gartenlauben bis 24 m² in Dauerkleingartenanlagen
§61 BbgBO
Bremen
  • Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, bis max. 30 m³ Brutto-Rauminhalt
  • Wochenendhäuser auf Wochenendplätzen
  • Gartenlauben bis max. 24 m² Grundfläche in Dauerkleingärten oder Kleingärten
§ 65 BremLBO
Hamburg
  • eingeschossige Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³ umbauten Raum je Hauptgebäude
  • Gartenlauben in Kleingartenanlagen bis 24 m² Grundfläche
  • Wochenendhäuser in festgesetzten Wochenendhausgebieten
§ 60 HBauO
Hessen
  • Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt
  • Wochenendhäuser auf Wochenendplätzen
  • Lauben in Kleingartenanlagen
§ 63 HBO
Mecklenburg-Vorpommern
  • eingeschossige Gebäude mit Brutto-Grundfläche bis max. 10 m²
  • Gartenlauben in Kleingartenanlagen
  • Wochenendhäuser bis 40 m² Grundfläche auf Campingplätzen
§ 61 LBauO M-V
Niedersachsen
  • Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten mit nicht mehr als 40 m³ Brutto-Rauminhalt
  • Gartenlauben in einer Kleingartenanlage
§ 60 NBau O
Nordrhein-Westfalen
  • Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätte
  • Gartenlauben in Kleingartenanlagen
  • Wochenendhäuser auf genehmigten Wochenendplätzen (nicht zu Dauerwohnzwecken)
§ 62 BauO NRW
Rheinland-Pfalz
  • Gebäude bis zu 50 m³ umbauten Raums ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten
  • Kleinwochenendhäuser auf Camping- und Wochenendplätzen
  • Gartenlauben in Dauerkleingärten
§ 62 LBauO
Saarland
  • eingeschossige Gebäude mit Brutto-Grundfläche bis max. 10 m²
  • Gartenlauben in Kleingartenanlagen
§ 61 LBO
Sachsen
  • eingeschossige Gebäude mit Brutto-Grundfläche bis max. 10 m²
  • Gartenlauben in Kleingartenanlagen
  • Wochenendhäuser auf Wochenendplätzen
§ 61 SächsBO
Sachsen-Anhalt
  • eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 10 m²
  • Gartenlauben in Kleingartenanlagen
  • Wochenendhäuser auf Wochenendplätzen
§ 60 BauO LSA
Schleswig-Holstein
  • Gebäude ohne Aufenthaltsräume, ohne Toiletten und ohne Feuerstätten, bis zu einem Brutto-Rauminhalt von max. 30 m³
  • Gartenlauben in Kleingartenanlagen
  • Campinghäuser
§ 63 LBO
Thüringen
  • eingeschossige Gebäude mit Brutto-Grundfläche bis max. 10 m²
  • Gartenlauben in Kleingartenanlagen
  • Wochenendhäuser mit Brutto-Grundfläche bis max. 40 m² und Firsthöhe von bis zu 4 m in Wochenendhausgebieten
§ 60 ThürBO

Hinweis: In den Bauordnungen der Länder ist oftmals die Rede vom Außenbereich – hier ist für alle Bauvorhaben eine Genehmigung notwendig oder es sind abweichende Vorschriften zu beachten. In den Außenbereich fallen alle Grundstücke, für die kein qualifizierter Bebauungsplan gilt bzw. die nicht Teil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils sind. 

Gartenhaus selbst bauen oder Fertigsatz kaufen?

Ein Eigenbau bietet Ihnen den größten gestalterischen Spielraum – innerhalb der baurechtlichen Vorgaben. Im Internet finden Sie als Anregung fertige Baupläne, die Ihnen das Vorhaben erleichtern. Noch einfacher und zeitsparender gelingt das DIY-Projekt mit einem Bausatz. Doch auch hierfür benötigen Sie das richtige Werkzeug. Darüber hinaus ist das Fundament gut zu planen, um stabile Verhältnisse abhängig vom Baugrund zu schaffen.

Sie möchten sich den Weg zum Baumarkt sparen? Dann bestellen Sie Ihr Gartenhaus doch einfach online. Die meisten Märkte bieten ihren Kunden Click & Collect an. Das funktioniert folgendermaßen: Sie suchen sich den Bausatz bzw. die Materialien Ihrer Wahl im Onlineshop aus und reservieren die Ware. Sobald Ihre Bestellung abholbereit ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung.

Falls Sie weder handwerklich motiviert sind noch die Zeit haben, hilft Ihnen eine Fachfirma weiter. Viele Anbieter kennen sich im örtlichen Baurecht aus und unterstützen Sie bei den Behördengängen.