Flexibel Bausparen: Bausparvertrag übertragen

Ein Bausparvertrag ist üblicherweise dazu gedacht, später ein Eigenheim zu finanzieren. Haben sich aber die Lebensumstände geändert, liegt es nahe, den Bausparvertrag zu kündigen. Eine bessere Idee kann die Übertragung sein: Wenn Sie Ihren Bausparvertrag übertragen, profitiert eine andere Person auf die Chance auf ein zinsgünstiges Darlehen – und kann sich so möglicherweise den Wunsch von den eigenen vier Wänden erfüllen. Informieren Sie sich hier, welche Möglichkeiten Sie haben.

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Bausparvertrag übertragen oder kündigen?

Geld für ein Eigenheim zu sparen – das lohnt sich eigentlich fast immer. Schon allein deshalb, weil Sie sich mit einem Bausparvertrag ggf. staatliche Förderungen sichern können. Doch Prioritäten ändern sich bekanntlich manchmal: So kann es später nicht mehr so wichtig sein, eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen.

Wenn Sie Ihren Bausparvertrag selbst nicht mehr weiterhin besparen wollen, kommt zunächst eine Kündigung des Bausparvertrages infrage. Damit gehen allerdings einige Nachteile und möglicherweise auch finanzielle Einbußen einher: Kündigen Sie Ihren Bausparvertrag vorzeitig, verlieren Sie gegebenenfalls die staatlichen Förderungen. Auch bekommen Sie die gezahlte Abschlussgebühr nicht zurückerstattet. Darüber hinaus müssen Sie in der Sparphase eine Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten oder mehr abwarten. Aus diesen Gründen ist es besser, die Optionen sorgfältig abzuwägen und keine voreiligen Entscheidungen zu treffen. Denn es gibt beim Bausparen sinnvolle Alternativen. 

Was nicht alle wissen: Bausparen ist flexibler als gedacht – und Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, Ihren Bausparvertrag zu übertragen.

Wann kann ich einen Bausparvertrag übertragen?

In der Regel ist es problemlos möglich, den eigenen Bausparvertrag an eine andere Person zu überschreiben – mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Entscheidend ist hierbei vor allem die Chance auf ein günstiges Darlehen – Bonität und Kreditwürdigkeit natürlich vorausgesetzt.

In welchem Umfang Sie Ihren Bausparvertrag übertragen, hängt von der jeweiligen Phase ab: Sie können den Bausparvertrag entweder mit dem gesamten Bausparguthaben übertragen oder aber nur mit dem Darlehensanspruch. Es kommt also darauf an, ob bereits eine Zuteilung des Bausparvertrags erfolgt ist und das Sparguthaben ausgezahlt wurde.

Tipp

Um einen Bausparvertrag zu überschreiben, benötigen Sie die Zustimmung der Bausparkasse. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an Ihre Bausparkasse und erkundigen Sie sich, welche Unterlagen genau erforderlich sind.

An welche Person kann ich meinen Bausparvertrag überschreiben?

Eine Übertragung des Bausparvertrags ist gemäß den allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) nur zwischen Angehörigen möglich – maßgeblich ist hierbei der § 15 der Abgabenordnung (AO). Im Gesetz finden Sie eine Definition, welche Personen als Angehörige gelten: Dazu zählen unter anderem der oder die Verlobte, der Ehegatte oder die Ehegattin, der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin, Kinder, Enkelkinder und Geschwister sowie deren Kinder.

Tipp

Eine Ausnahme zu dieser Regelung ist die Vertragsumschreibung: Im Todesfall oder bei einem Schuldnerwechsel kann ein Bausparvertrag auch auf eine Person übergehen, die nicht zu den Angehörigen im Sinne des § 15 AO zählt.

Warum lohnt es oftmals, einen Bausparvertrag zu übertragen?

Wenn Sie einen Bausparvertrag übertragen, kann eine andere Person von den vereinbarten Konditionen profitieren. Beispielsweise erhalten Ihre Kinder damit die Möglichkeit, ein Darlehen mit festgeschriebenem Darlehenszins abzuschließen – gerade in Zeiten steigender Bauzinsen kann sich das als echter Vorteil erweisen. Gleichzeitig geben Sie Ihre Bewertungszahl weiter, die eine wichtige Rolle beim Bausparen spielt: Die Bewertungszahl entscheidet darüber, wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif wird.

Bausparvertrag verschenken

Ein Bausparvertrag ist auch ein beliebtes Geldgeschenk: Damit können Sie buchstäblich den Grundstein für das Eigenheim Ihrer Nachkommen legen. Wenn Eltern oder Großeltern für die Kinder einen Bausparvertrag besparen, gehen damit sogar weitere Vorteile einher. Denn junge Bausparer und Bausparerinnen können bei dem ersten Vertrag und wenn sie unter 25 Jahren sind, selbst entscheiden, wofür sie das Geld in der Zukunft ausgeben möchten – ob für das erste eigene Haus oder lieber eine Weltreise. Einige Bausparkassen bieten zudem einen Bonus für junge Leute an.

Wenn Sie den Bausparvertrag erst auf Ihren Namen abschließen, können Sie gegebenenfalls die jährliche Wohnungsbauprämie ansammeln – diesen staatlichen Zuschuss bekommen Jugendliche sonst erst ab 16 Jahren. Später beantragen Sie dann die Übertragung des Bausparvertrags, wenn Ihr Kind mindestens 16 Jahre alt ist. Erkundigen Sie sich aber, unter welchen Umständen beim Übertragen des Bausparvertrags eine Schenkungsteuer fällig wird.