Bausparen: Zuteilungsreife beim Bausparvertrag

Mit einem Bausparvertrag können Sie Ihr Bauvorhaben auf ein solides Fundament stellen: Erst sparen Sie dazu das nötige Eigenkapital an und nehmen dann einen zinssicheren Baukredit in Anspruch. Die vollständige Bausparsumme lässt sich aber erst abrufen, wenn Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Beim Bausparen kommt es daher darauf an, die Zuteilungsreife zu erreichen. Wie das funktioniert und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, lesen Sie hier.

Unsere Empfehlung

Baufinanzierung für Ihr Eigenheim

Wann ist mein Vertrag beim Bausparen zuteilungsreif?

Sobald Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif wird, kann es losgehen: Mit der Zuteilungsreife haben Sie Ihr Ziel beim Bausparen erreicht und können sich die gesamte Bausparsumme auszahlen lassen. Die Bausparsumme setzt sich einerseits aus Ihrem angesparten Kapital und andererseits aus dem Bauspardarlehen zusammen. Ein zuteilungsreifer Bausparvertrag ermöglicht es Ihnen, das Projekt Eigenheim endlich zu starten. Die Zuteilungsreife markiert beim Bausparen somit den Zeitpunkt, an dem die Sparphase in die Darlehensphase übergeht. Um diese Hürde zu nehmen, müssen in der Regel zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben das nötige Mindestsparguthaben erreicht.
  • Ihr Bausparvertrag weist die erforderliche Bewertungszahl auf.

Bei einigen Bauspartarifen gilt zudem eine Mindestsparzeit, die in den allgemeinen Bedingungen festgelegt ist – und meist ein bis sieben Jahre beträgt.

Tipp

Durch Sonderzahlungen und eine hohe Sparrate können Sie die Zuteilungsreife Ihres Bausparvertrags gegebenenfalls beschleunigen.

Was ist unter der Zuteilung beim Bausparen zu verstehen?

Wenn Ihr Vertrag beim Bausparen zuteilungsreif ist, bekommen Sie eine entsprechende Benachrichtigung von Ihrer Bausparkasse. Nehmen Sie die Zuteilung schriftlich an, können Sie sich jetzt das Bausparguthaben auszahlen lassen und das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Dafür ist wiederum ein separater Darlehensantrag notwendig. Die Bausparkasse prüft erst Ihre Bonität und führt eine Beleihungswertermittlung durch, bevor sie das Bauspardarlehen gewährt. Mit dem Darlehen können Sie dann zum Beispiel ein Haus kaufen, ein Baugrundstück erwerben oder Ihre Eigentumswohnung renovieren – maßgeblich ist hierbei eine wohnungswirtschaftliche Verwendung.

Wichtig: Beim Bausparen gibt es keinen festgelegten Zuteilungstermin. Denn die Zuteilung ist nicht nur von Ihrer Sparleistung und einer eventuellen Mindestsparzeit abhängig – vielmehr kommt es darauf an, in welcher Reihenfolge die Bausparer und Bausparerinnen dran sind. Aus diesem Grund nennt Ihnen die Bausparkasse beim Abschluss des Bausparvertrags lediglich einen voraussichtlichen Zuteilungstermin.

Mein Bausparvertrag ist zuteilungsreif – was nun?

Ein Bausparvertrag ist dafür gedacht, zunächst eine gewisse Summe an Eigenkapital aufzubauen und später ein zinsgünstiges Bauspardarlehen zu beanspruchen. Wenn Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif wird und Sie aber noch nicht bereit sind für einen Immobilienkauf, gibt es weitere Möglichkeiten:

  • Sie können Ihren Bausparvertrag einfach ruhen lassen und die Bausparsumme bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt abrufen. Diese Option ist sinnvoll, wenn Sie weiterhin planen, eine Immobilie zu finanzieren.
  • Sie dürfen Ihren Bausparvertrag weiter besparen und damit das Bausparguthaben erhöhen. Dadurch verringert sich der Darlehensanteil an der Bausparsumme und Sie müssen weniger Geld tilgen. Das Bauspardarlehen mit niedrigen Zinsen stellt allerdings den wesentlichen Vorteil beim Bausparen dar. Deshalb ist es nicht grundsätzlich die beste Wahl, einen Bausparvertrag zu übersparen.
  • Sofern Sie das Bauspardarlehen in absehbarer Zukunft nicht brauchen, können Sie sich Ihr angespartes Guthaben auch auszahlen lassen. In diesem Fall verzichten Sie auf den Darlehensanspruch. Staatliche Förderungen für den Bausparvertrag – etwa die Wohnungsbauprämie – bleiben Ihnen unter Umständen nur erhalten, wenn Sie das Geld wohnungswirtschaftlich verwenden.

Tipp

Ein Bausparvertrag kann zudem als Anschlussfinanzierung dienen. Lassen Sie sich daher beraten, bevor Sie darüber entscheiden, wie Sie mit Ihrem zuteilungsreifen Bausparvertrag verfahren möchten.

Welche Laufzeit ist beim Bausparen üblich?

Die Ansparphase beläuft sich im Schnitt auf sieben Jahre. Die Tilgung des Bauspardarlehens ist üblicherweise nach spätestens 20 Jahren abgeschlossen, in vielen Fällen auch schon früher. Im Rahmen einer Beratung erhalten Sie einen vorläufigen Zeitplan, mit dem Sie die Immobilienfinanzierung sorgfältig planen können.

Was bedeutet die Sperrfrist beim Bausparen?

Wenn Sie Geld in einen Bausparvertrag einzahlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen bekommen: die Arbeitnehmersparzulage. Dabei müssen Sie normalerweise eine Sperrfrist von sieben Jahren einhalten – das heißt Sie dürfen in diesem Zeitraum nur Geld einsparen, sich das Bausparguthaben aber nicht auszahlen lassen.

Was ist die Wahlzuteilung beim Bausparen?

Eine Wahlzuteilung bedeutet, dass Sie die Zuteilung Ihres Bausparvertrags schon nach einer kurzen Mindestlaufzeit beantragen können. Die Wahlzuteilung ist somit interessant für Bausparer und Bausparerinnen, die es besonders eilig haben. Damit gehen allerdings höhere Rückzahlungen oder ein geringeres Bauspardarlehen einher. Deshalb ist klassischem Bausparen oftmals die bevorzugte Variante.

Bausparen – wann ist die Auszahlung meines Sparguthabens möglich?

Wer in einen Bausparvertrag einspart, wartet für gewöhnlich auf die Zuteilung. Falls Sie das Geld schon eher benötigen oder Ihren Bausparvertrag aus anderen Gründen nicht weiter besparen möchten, können Sie den Bausparvertrag kündigen. Damit gehen meist die staatlichen Förderungen verloren, darüber hinaus büßen Sie die Chance auf ein Bauspardarlehen mit festen Zinsen ein. Wägen Sie daher ab, ob sich eine Kündigung für Sie lohnt. Alternativ dazu können Sie Ihren Bausparvertrag übertragen und einem oder einer Familienangehörigen zum eigenen Heim verhelfen.