Schwankende Zinsen – welche Optionen haben Sparer?

  • Viele Men­schen las­sen Geld, das sie nicht für lau­fen­de Aus­ga­ben be­nö­ti­gen, auf ihrem Gi­ro- o­der Ge­halts­kon­to ste­hen. Das ist be­quem und si­cher, da Gut­ha­ben im Rah­men der ge­setz­li­chen Ein­la­gen­si­che­rung ge­schützt sind.
  • Al­ler­dings kön­nen sich durch schwan­ken­de Zin­sen und die Ent­wick­lung der In­fla­ti­on reale Wert­ver­lus­te er­ge­ben. Je nach Zins­si­tu­a­ti­on lohnt es sich daher, einen Blick auf mög­li­che An­la­ge­al­ter­na­ti­ven zu wer­fen.
  • Ein Über­blick über ver­schie­de­ne Op­ti­o­nen kann dabei hel­fen, die pas­sen­de Lö­sung für die ei­ge­nen Ziele und Be­dürf­nis­se zu fin­den.

Unser Tipp

Postbank Zinssparen

Sparbuch, Sparkonto, Tagesgeld

Das Spar­buch zum Durch­blät­tern aus Pappe und Pa­pier gibt es bei den meis­ten Ban­ken schon lange nicht mehr. Es wurde von Tagesgeld-​ und Fest­geld­kon­ten oder spe­zi­el­len Spar­kon­ten und Spar­Cards ab­ge­löst. Tagesgeld-​, Festgeld-​ oder an­de­re Spar­kon­ten wer­den bei in­län­di­schen Ban­ken ge­führt und un­ter­lie­gen somit der ge­setz­li­chen Ein­la­gen­si­che­rung. Das heißt, Ein­la­gen sind bis zu 100.000 Euro je Kunde und Bank ge­schützt.

Tagesgeld – der Kurzzeit­parkplatz

Ein Ta­ges­geld­kon­to kön­nen Sie meist zu­sätz­lich zum Gi­ro­kon­to oder un­ab­hän­gig davon bei einer an­de­ren Bank er­öff­nen. Mit einem Ta­ges­geld­kon­to kön­nen Sie keine Ab­he­bun­gen am Au­to­ma­ten tä­ti­gen. Über­wei­sun­gen sind aus­schließ­lich auf das bei der Er­öff­nung des Ta­ges­geld­kon­tos an­ge­ge­be­ne Re­fe­renz­kon­to mög­lich – in der Regel das ei­ge­ne Gi­ro­kon­to.

Vor­tei­le von Ta­ges­geld­kon­ten: Das Gut­ha­ben auf dem Ta­ges­geld­kon­to wird täg­lich zu einem va­ri­a­blen Zins­satz ver­zinst. Über­wei­sun­gen auf das Re­fe­renz­kon­to sind je­der­zeit mög­lich und er­fol­gen in der Regel am sel­ben Bank­ar­beits­tag. Das Gut­ha­ben auf einem Ta­ges­geld­kon­to ist also fle­xi­bel ver­füg­bar.

Nach­tei­le von Ta­ges­geld­kon­ten: Der Zins­satz ist beim Ta­ges­geld va­ri­a­bel. Das heißt, er kann von der Bank je­der­zeit an­ge­passt wer­den, zum Bei­spiel an die Leit­zins­ent­wick­lung der zu­stän­di­gen No­ten­bank. Im Jahr 2025 lagen die durch­schnitt­li­chen bun­des­weit ver­füg­ba­ren Ta­ges­geld­zin­sen meist zwi­schen rund 1,2 Pro­zent und 1,6 Pro­zent und damit in der Regel unter der In­fla­ti­ons­ra­te von rund 2,2–2,6 Pro­zent. Die be­deu­tet, das auf einem sol­cher­ma­ßen ver­zins­ten Ta­ges­geld­kon­to ge­park­te Gut­ha­ben ver­liert an Kauf­kraft, wenn auch lang­sa­mer als auf einem un­ver­zins­ten Gi­ro­kon­to.

At­trak­ti­ve­re Ta­ges­geld­ver­zin­sun­gen fin­den sich zum Teil im Rah­men zeit­lich be­grenz­ter Ak­ti­ons­zin­sen, oft aber nur für neu bei der je­wei­li­gen Bank ein­ge­zahl­tes Geld (so­ge­nann­tes Neu­geld).

Fest­geld – weniger Flexi­bilität, meist höhere Zinsen

Wenn Sie einen Teil Ihrer Er­spar­nis­se für einen be­stimm­ten Zeit­raum ent­beh­ren kön­nen, haben Sie die Mög­lich­keit, über ein Fest­geld­kon­to in der Regel in­ter­es­san­te­re Zins­er­trä­ge als auf dem Ta­ges­geld­kon­to zu er­zie­len. Wie der Name an­deu­tet, geht es hier­bei um die Geld­an­la­ge für eine feste Lauf­zeit, zum Bei­spiel zwölf Mo­na­te, und zu einem fes­ten Zins­satz. Häu­fig gilt dabei: je län­ger die Lauf­zeit, desto höher die Ver­zin­sung. In Zei­ten sin­ken­der Zin­sen könn­te es sich emp­feh­len, einen etwas län­ge­ren An­la­ge­ho­ri­zont zu wäh­len – bei­spiels­wei­se bis zu drei Jahre –, um sich den je­weils ak­tu­el­len Zins­satz für die­sen Zeit­raum zu si­chern. Bei stei­gen­den Zin­sen könn­te die um­ge­kehr­te Stra­te­gie an­ge­bracht sein, also ein eher kur­zer An­la­ge­zeit­raum, um da­nach bei einem Neu­ab­schluss von hö­he­ren Zin­sen zu pro­fi­tie­ren. Grund­sätz­lich soll­te beim Fest­geld, wie bei an­de­ren ver­zins­ten An­la­gen auch, der Re­al­zins, also die no­mi­nel­le Ver­zin­sung ab­züg­lich der In­fla­ti­on, im Blick be­hal­ten wer­den.

Spar­brie­fe funk­ti­o­nie­ren auf eine ähn­li­che Art und Weise. Auch bei die­ser Form des Spa­rens wer­den Zins und Lauf­zeit im Vor­feld fest­ge­legt. Die Form der Zins­zah­lung kann hier je nach An­ge­bot al­ler­dings stark va­ri­ie­ren. Die Zin­sen kön­nen zum Bei­spiel erst am Ende der Lauf­zeit aus­ge­zahlt wer­den.

Tipp

Tagesgeldkonten sind zwar sehr flexibel, weil dort geparkte Gelder jederzeit verfügbar sind. Die Verzinsung ist grundsätzlich eher niedrig. Wer stattdessen auf Festgeld setzen möchte, sollte auch dort den Realzins (Verzinsung abzüglich Inflation) im Auge behalten und zudem bedenken, dass auf Festgeldkonten geparkte Gelder nicht kurzfristig verfügbar sind.

Wertpapiere

Hö­he­re Ren­di­te­chan­cen als Tages-​ oder Fest­geld­kon­ten kann zum Bei­spiel eine Geld­an­la­ge in Wert­pa­pie­re bie­ten – also zum Bei­spiel in Ak­ti­en oder An­lei­hen. Diese ist al­ler­dings auch mit hö­he­ren Ri­si­ken bis hin zum To­tal­ver­lust ver­bun­den. Gut zu wis­sen: Um die Er­trags­mög­lich­kei­ten der Ka­pi­tal­märk­te zu nut­zen, müs­sen Sie kein An­la­ge­pro­fi sein. Wert­pa­pier­pro­duk­te wie In­vest­ment­fonds und ETFs sind auch für Bör­sen­neu­lin­ge ver­ständ­lich – und sie kön­nen schon mit ver­gleichs­wei­se ge­rin­gen An­la­ge­be­trä­gen zum Ver­mö­gens­auf­bau ein­ge­setzt wer­den, etwa im Rah­men re­gel­mä­ßi­ger Ein­zah­lun­gen in einen Fonds­spar­plan.

Aktien

Die wohl be­kann­tes­te Wert­pa­pier­art ist die Aktie. Mit dem Er­werb einer Aktie wer­den Sie Mit­ei­gen­tü­mer eines Un­ter­neh­mens. Er­trä­ge ge­ne­rie­ren sich bei einem Ak­ti­en­in­vest­ment zum einen aus mög­li­chen Kurs­stei­ge­run­gen zwi­schen dem Kauf- und Ver­kaufs­zeit­punkt, zum an­de­ren aus mög­li­chen Aus­schüt­tun­gen (Di­vi­den­den). Ein Nach­teil: Sinkt der Wert einer Aktie unter ihren Kauf­preis, ent­ste­hen beim Ver­kauf Ver­lus­te. Des­halb soll­te Ihr An­la­ge­ho­ri­zont bei einem Ak­ti­en­in­vest­ment immer mög­lichst lang sein, damit Sie nicht aus­ge­rech­net in einer Schwä­che­pha­se ver­kau­fen müs­sen. Dar­über hin­aus soll­te das An­la­ge­ri­si­ko durch eine brei­te Streu­ung des An­la­ge­ka­pi­tals über ver­schie­de­ne Un­ter­neh­men, Bran­chen, Re­gi­o­nen etc. mi­ni­miert wer­den. Da eine sol­che „Di­ver­si­fi­zie­rung“ für die meis­ten Pri­vat­an­le­ger durch den Kauf ein­zel­ner Ak­ti­en selbst kaum mög­lich ist, könn­te sich eine An­la­ge in ent­spre­chen­de breit auf­ge­stell­te In­vest­ment­fonds und ETFs emp­feh­len.

Investmentfonds

Das Prinzip eines Invest­ment­fonds ist denkbar einfach: Gemeinsam mit vielen anderen Sparerinnen und Sparern zahlen Sie Geld an eine Fonds­gesell­schaft, die das ein­gesammel­te Kapital dann in eine Vielzahl von Wert­papieren investiert, die in einem Fonds zusammen­gefasst werden. Ent­sprechend der Höhe Ihrer Ein­zahlungen erhalten Sie Anteile an diesem Fonds. Je nach Ent­wicklung der im Fonds ent­haltenen Wert­papiere kann sich der Wert Ihrer Fonds­anteile verändern – bei offenen Invest­ment­fonds können Sie diese jederzeit zum dann gültigen Kurs zurück­geben bzw. verkaufen.

Die Auswahl an Invest­ment­fonds ist riesig. Aktien­fonds setzen auf Firmen­werte und bilden dabei häufig Schwer­punkte nach Regionen oder Branchen. Renten­fonds investieren in verzinsliche Wert­papiere (Staats- oder Unter­nehmens­anleihen) mit unter­schied­lichen Zins­sätzen und Lauf­zeiten. Misch­fonds können zum Beispiel sowohl in Aktien als auch Anleihen, aber auch in Roh­stoffe oder Währungen investieren.

Tipp

Investmentfonds können für entsprechend risikobereite Anleger mit einem langen Anlagehorizont eine interessante Alternative zum Festgeldsparen darstellen. Sie bieten eine Möglichkeit, auf einfache Art und Weise am Börsengeschehen teilzuhaben, und können im Rahmen von Fondssparplänen schon mit vergleichsweise kleinen monatlichen Beträgen „bespart“ werden. Die Einlagen der Anlegerinnen und Anleger in einem Investmentfonds sind im Falle der Insolvenz einer Fondsgesellschaft als Sondervermögen besonders geschützt. Im Sondervermögen wird das Anlagekapital der Anleger verwaltet und es gehört – eben zum Schutz der Anleger – nicht zum Vermögen der Fondsgesellschaft. Das Sondervermögen ist daher nicht insolvenzfähig. Allerdings gibt es auch zusätzliche Risiken zu beachten, zum Beispiel aufgrund möglicher Kurs-, Bonitäts- oder Währungsschwankungen.

ETFs

Eine spe­zi­el­le Form von In­vest­ment­fonds sind so­ge­nann­te ETFs (Ex­chan­ge Traded Funds) bzw. bör­sen­ge­han­del­te In­dex­fonds. Im Ge­gen­satz zu aktiv ge­ma­nag­ten In­vest­ment­fonds bil­den sie ein­fach nur den Kurs­ver­lauf eines Bör­sen­in­dex nach, etwa des Deut­schen Ak­ti­en­in­dex DAX. ETFs wer­den an der Börse ge­han­delt bzw. an­ge­bo­ten, aus die­sem Grund ent­fällt der Aus­ga­be­auf­schlag. ETFs wer­den in der Regel nicht aktiv ge­ma­nagt, wes­halb grund­sätz­lich ge­rin­ge­re lau­fen­de Kos­ten an­fal­len als bei aktiv ge­ma­nag­ten Fonds.

Staatsanleihen

Eine Mög­lich­keit, auch bei der Geld­an­la­ge in Wert­pa­pie­re von Zins­er­trä­gen zu pro­fi­tie­ren, sind An­lei­hen, die auch Ren­ten­pa­pie­re ge­nannt wer­den. Staa­ten zum Bei­spiel lei­hen sich, etwa um ihren Haus­halt zu fi­nan­zie­ren, durch die Aus­ga­be (Emis­si­on) von Staats­an­lei­hen Geld. Dafür zah­len Sie An­le­ge­rin­nen und An­le­gern über eine feste Lauf­zeit einen fes­ten Zins­satz. Wie hoch die­ser Zins­satz ist, wird unter an­de­rem durch die Ein­schät­zung der Kre­dit­wür­dig­keit (Bo­ni­tät) des je­wei­li­gen Staa­tes durch so­ge­nann­te Ra­ting­agen­tu­ren be­ein­flusst. Die Ra­ting­agen­tu­ren be­wer­ten, wie hoch das Ri­si­ko ist, dass der Emit­tent einer An­lei­he – in un­se­rem Bei­spiel ein Staat – zah­lungs­un­fä­hig wird und die Gläu­bi­ger – also die An­le­ge­rin­nen und An­le­ger – ihr Geld am Ende der Lauf­zeit nicht zu­rück­be­kom­men könn­ten. Denn auch ein Staat kann zah­lungs­un­fä­hig wer­den. An­le­ge­rin­nen oder An­le­gern, die in ent­spre­chen­de Staats­an­lei­hen in­ves­tiert sind, droht dann ein To­tal­ver­lust. In Deutsch­land ist aber so­wohl für den Bund als auch für die Bun­des­län­der eine In­sol­venz durch die In­sol­venz­ord­nung aus­ge­schlos­sen. Glei­ches gilt für die Kom­mu­nen durch die Ge­mein­de­ord­nun­gen. Faust­re­gel: Je höher das Ri­si­ko ist, desto höher fällt meist die Ver­zin­sung aus. Neben den Zins­er­trä­gen kön­nen bei An­lei­hen auch Er­trä­ge durch Kurs­stei­ge­run­gen und einen Ver­kauf vor Ende der Lauf­zeit ge­ne­riert wer­den. Auf der an­de­ren Seite be­steht bei einem Ver­kauf vor dem Ende der Lauf­zeit auch das Ri­si­ko von Kurs­ver­lus­ten.

Tipp

Staatsanleihen – insbesondere die der wirtschaftlich starken Industrieländer – gelten als vergleichsweise sichere Geldanlage. Zinsen und Laufzeiten werden im Vorfeld fest vereinbart. Staatsanleihen können auch Bestandteile von Investmentfonds sein, etwa eines Renten- oder Mischfonds. Einen guten Überblick über die Funktionsweise von Anleihen gibt es auf der Internetseite der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH.

Unternehmensanleihen

Neben Staa­ten emit­tie­ren auch Un­ter­neh­men An­lei­hen, so­ge­nann­te Un­ter­neh­mens­an­lei­hen. Wie bei den oben be­schrie­be­nen Staats­an­lei­hen lei­hen Sie durch den Kauf von Un­ter­neh­mens­an­lei­hen dem Emit­ten­ten – in die­sem Fall dem Un­ter­neh­men – Geld zu einem fes­ten Zins­satz und über einen fest ver­ein­bar­ten Zeit­raum. Wenn sich das Un­ter­neh­men wie ge­plant ent­wi­ckelt, er­hal­ten Sie Ihr ein­ge­setz­tes Ka­pi­tal nebst Zin­sen am Ende der Lauf­zeit zu­rück. Auch bei Un­ter­neh­mens­an­lei­hen be­steht die Mög­lich­keit eines Ver­kaufs vor Lauf­zeit­ende, wo­durch Kurs­ge­win­ne oder -​verluste an­fal­len kön­nen. Geht das Un­ter­neh­men plei­te, be­deu­tet das für die An­le­ge­rin­nen oder An­le­ger mög­li­cher­wei­se den To­tal­ver­lust des Ka­pi­tals, das sie in des­sen An­lei­hen in­ves­tiert haben. Für un­er­fah­re­ne An­le­ger emp­fiehlt sich aus­schließ­lich der Kauf von An­lei­hen bo­ni­täts­star­ker Un­ter­neh­men. Las­sen Sie sich be­ra­ten!

Risikohinweis

Jede Geld­an­la­ge in Wert­pa­pie­re ist mit Ri­si­ken ver­bun­den. Die An­la­ge ist nicht ga­ran­tiert, Schwan­kun­gen des Markts kön­nen zu Kurs­ver­lus­ten bis hin zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren. Über die spe­zi­el­len Ri­si­ken des je­wei­li­gen Wert­pa­pier­pro­dukts in­for­mie­ren Sie die je­wei­li­gen ge­setz­lich vor­ge­schrie­be­nen Ver­kaufs­un­ter­la­gen. Diese sind auf www.post­bank.de ab­ruf­bar, wenn Sie dort in der Suche die ISIN/WKN des Pro­dukts ein­ge­ben, au­ßer­dem er­hält­lich in der Postbank Fi­li­a­le bei Ihrem Wert­pa­pier­be­ra­ter. Wei­te­re In­for­ma­ti­o­nen ent­hal­ten zudem die „Ba­sis­in­for­ma­ti­o­nen für Wert­pa­pie­re und wei­te­re Ka­pi­tal­an­la­gen“.