Mehr Geld für Familien

Seit Beginn des Jahres steht Familien mehr Geld zur Verfügung. So sind zum Beispiel das Kindergeld und die Kinderfreibeträge gestiegen. Lesen Sie in unserem Artikel, wer von den jüngsten Gesetzesbeschlüssen profitiert und wie hoch das Plus ausfallen kann.

  • Kindergeld: Familien erhalten pro Kind monatlich 15 Euro mehr. Seit Januar 2021 beträgt das Kindergeld also 219 Euro (bisher: 204 Euro) für jeweils das erste und das zweite Kind, 225 Euro (bisher: 210 Euro) für das dritte Kind sowie 250 Euro (bisher: 235 Euro) für jedes weitere Kind.
  • Kinderfreibeträge: Der steuerliche Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wurde um insgesamt 576 Euro angehoben. Damit sind die Freibeträge unterm Strich ab Januar 2021 auf insgesamt 8.388 Euro gestiegen.
  • Grundfreibetrag: Liegt das zu versteuernde Einkommen bei einem Betrag von 9.744 Euro, fällt keine Steuer an. Der Grundfreibetrag ist damit um 336 Euro pro Person gestiegen. Im Januar 2022 wird die Grenze noch einmal um 240 Euro angehoben, sodass der lohnsteuerfreie Grundfreibetrag dann 9.984 Euro beträgt.
  • Alleinerziehende: Der Staat gewährt Alleinerziehenden einen Freibetrag bei der Einkommensteuer, den Entlastungsbetrag. Dieser wurde zunächst nur für die Jahre 2020 und 2021 auf 4.008 Euro (bisher: 1.908 Euro) angehoben. Doch nun gilt der höhere Betrag unbefristet.
  • Kalte Progression: Die Löhne und Gehälter steigen, doch nach Abzug der Steuern und Abgaben bleibt kaum etwas von der Erhöhung übrig. Hinzu kommt, dass die Preise für Lebensmittel, Möbel und andere Waren ständig steigen. Aus diesem Grund gleicht der Staat diese kalte Progression aus, indem die Steuersätze um 1,17 Prozent an die aktuelle Inflation anpasst werden.
  • Homeoffice-Pauschale: Wer während der Corona-Pandemie von seinem Arbeitgeber ins Homeoffice (mobiles Arbeiten) versetzt wurde, kann nun für jeden Arbeitstag fünf Euro geltend machen, höchstens jedoch 600 Euro. Allerdings wird diese Summe mit der Werbungskostenpauschale bei Arbeitnehmer verrechnet und nicht zusätzlich gewährt. Das Positive daran: Um den Fünf-Euro-Satz ansetzen können, benötigen Sie noch nicht einmal ein separates Arbeitszimmer. Zudem gilt: Hat Ihr Partner während der Lockdowns das Arbeitszimmer belegt und setzt dieses in seiner Steuererklärung entsprechend ab, können Sie Ihren mobilen Heimarbeitsplatz trotzdem noch mit der Tagespauschale geltend machen.
  • Pendlerpauschale: Für die Jahre 2021 bis 2023 wird die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer um fünf Cent auf dann 35 Cent je gefahrenen Kilometer erhöht. Für die Jahre 2024 bis 2026 erfolgt eine weitere Erhöhung um drei Cent auf 38 Cent pro Kilometer.