Versorgung der Angehörigen bei Tod
Die PB Leben Risiko dient zur Risikoabsicherung im Todesfall. Der Angehörige erhält nach Tod des Versicherten eine individuell festgelegte Todesfall-Leistung. Die Höhe dieser Leistung können Sie bei Vertragsabschluss selber bestimmen. Mit dieser Leistung können Angehörige im Todesfall eine Immobilienfinanzierung, einen hohen Kredit etc. weiterhin tilgen. Oder die eventuell fortan nötige Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung bezahlen. Ohne diese private Vorsorge sähe die Situation anders aus: Denn die gesetzlichen Leistungen, wie Witwen- und Waisenrente, sind zu gering, um derartige finanzielle Verpflichtungen weiterhin zu stemmen.
Notwendiger Schutz für Notlagen
In Deutschland verlieren 6 bis 7 Prozent aller jungen Menschen Vater oder Mutter vor ihrem 18. Geburtstag. Der Verlust eines Elternteils hat für Kinder nicht nur psychische Folgen; ein drastischer Rückgang des Haushaltseinkommens kann die Familie in gravierende finanzielle Schwierigkeiten stürzen, da die Kosten für Miete, Nahrung, Kleidung, Ausbildung etc. durch den Wegfall des Einkommens des Verstorbenen nicht mehr gänzlich getragen werden können. Kinder und Partner sollten daher finanziell für den Fall der Fälle abgesichert sein. Ein günstiger und einfacher Weg ist der Abschluss einer PB Leben.
Gravierende Lücken in der staatlichen Hinterbliebenenversorgung
Bei Tod des Ehepartners oder Elternteils zahlt der Staat zum Ausgleich des Unterhaltsverlusts eine Hinterbliebenenrente an die Angehörigen aus. Diese wird als Halb- oder Vollwaisenrente bzw. als Witwenrente (auch bei geschiedenen Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften) gezahlt. Bei der Witwen- oder Witwerrente unterscheidet man zwischen der Großen Witwenrente (rund 55% der Erwerbsminderungsrente des verstorbenen Versicherten) und der Kleinen Witwenrente (rund 25% der Erwerbsminderungsrente). Personen, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten die Kleine Witwenrente – und das auch nur noch für maximal 24 Monate. Auch die Waisenrente ist zur Erhaltung des Lebensstandards viel zu gering. Eine Hinterbliebenenrente wird nur gezahlt, wenn der Verstorbene mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war.
Diese staatliche Versorgung gleicht somit die finanziellen Einbußen beim Tod des Versorgers bei Weitem nicht aus. Übrigens: Ein Hinzuverdienst von Witwe/Witwer wird angerechnet und mindert die gesetzliche Leistung. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften erhält der hinterbliebene Partner nichts aus der gesetzlichen Rentenkasse.