Sie haben die Möglichkeit auch über uns als Bank oder beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die IBAN Ihres Zahlungsverkehrskontos zu hinterlegen, um unbare Auszahlungen von Leistungen aus öffentlichen Mitteln empfangen zu können.
Eine solche Leistung kann zum Beispiel aufgrund von Naturkatastrophen, durch Fluthilfe, Energiegeld oder Klimageld an Sie direkt auf das hinterlegte Konto gezahlt werden.
Möchten Sie über uns Ihre IBAN an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln lassen, dann benötigen wir folgenden Angaben von Ihnen:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- IBAN
- Steuer-Identifikationsnummer (TIN)
- optional BIC
Die Übermittlung können Sie im Self Service-Bereich Ihres Online-Banking eingeben oder in einer unserer Filialen bzw. über unser Call Center beauftragen. Die Berater nehmen Ihre Daten auf und leiten diese elektronisch an das BZSt weiter.
Detailinfos können Sie über die BZSt Seite über folgenden Link abrufen.