Werden offene Rechnungen nicht beglichen, können Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirken und so die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben. Die Konten des Schuldners können in einem solchen Fall gesperrt und Kontoguthaben vollständig gepfändet werden. Wie soll man im Falle einer Pfändung aber weiterhin die Miete zahlen und für die Lebenshaltungskosten aufkommen? Hierfür bietet sich das sogenannte „Pfändungsschutzkonto“ an.
Absicherung mit einem Pfändungsschutzkonto
Was ist ein Pfändungsschutzkonto?
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein Girokonto, bei dem das Guthaben in Höhe des gesetzlich festgelegten Rahmens vor Kontopfändungen von Gläubigern geschützt ist. Zwar kann das P-Konto die Pfändung nicht verhindern, es sichert aber das Minimum zur Deckung des Lebensbedarfs.
Wie richte ich ein Pfändungsschutzkonto ein?
Zur Umwandlung eines bestehenden Postbank Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto müssen Sie einen Antrag stellen. Sie finden hierzu im Folgenden die notwendigen Unterlagen. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus, unterschreiben diesen und senden den Auftrag an die Postbank.