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Mieterselbstauskunft: Was Sie wissen sollten

Die Wohnungssuche beginnt – viele Vermieter fordern eine Selbstauskunft von Mietinteressenten an. In der Mieterselbstauskunft macht der potenzielle Mieter persönliche Angaben zu seinen Lebensumständen, damit der Vermieter sich möglichst gut über geeignete Kandidaten für seine Wohnung informieren kann. So schützen Vermieter sich vor sogenannten Mietnomaden und stellen sicher, dass ihr Eigentum an einen zahlungswilligen Mieter vermietet wird. Damit Sie zum Favoriten Ihres potenziellen Vermieters werden, lassen Sie Ihm vor Besichtigung der Wohnung eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft zukommen.

PDF-Vorlage – Mieterselbstauskunft für Mieter zum Download

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Um bereits zum Besichtigungstermin beim Vermieter oder zuständigen Makler zu punkten, lohnt es sich, eine Mieterselbstauskunft im Vorfeld zu erstellen und der Bewerbung beizufügen. Diese kann dann direkt zur Besichtigung mitgebracht oder vorab übermittelt werden. Das macht einen guten Eindruck und spart dem Vermieter Arbeit. Ohnehin muss eine Selbstauskunft in den meisten Fällen abgegeben werden, erhofft man sich eine Chance auf sein Wunschobjekt. Mithilfe unsere kostenlosen PDF-Vorlage ist dies problemlos möglich – einfach downloaden und ausfüllen.

Übrigens: Auch Vermieter können von der kostenlosen PDF-Vorlage profitieren, um eine solide Übersicht zur persönlichen und finanziellen Situation ihrer Mietinteressenten zu erhalten.
 

Was Vermieter in der Mieterselbstauskunft fragen dürfen

Im Normalfall nutzt auch der Vermieter ein vorgefertigtes Formular. Achten Sie bei diesen Formularen auf die Gültigkeit der Fragen: nicht jede Frage ist zulässig und muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Grundsätzlich gilt: Kann der Vermieter ein „berechtigtes Interesse“ an der wahrheitsgemäßen Beantwortung begründen, müssen diese Fragen auch korrekt ausgefüllt werden – sonst drohen rechtliche Konsequenzen wie eine fristlose Kündigung. Machen Sie eine Falschangabe bei einer nicht erlaubten Frage, droht Ihnen keine Kündigung.

Zulässige Fragen Unzulässige Fragen
Identität (Name, Vorname, Anschrift, Telefon, Geburtsdatum)
Personalausweis- bzw. Passnummer
Familienstand
Früheres Mietverhältnis (Grund der Beendigung) 
Anzahl der einziehenden Familien- bzw. Haushaltsangehörigen Bestehen einer Rechtsschutzversicherung
Einkommensverhältnisse Vorstrafen,
Ermittlungsverfahren
Unterstützung bei der Aufbringung der Miete durch Sozialleistungen Krankheit oder Behinderung 
Beruf, Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber Hautfarbe
Mietschulden Rauchgewohnheiten
Bestehen eines Insolvenzverfahrens Sexuelle Neigungen
Gehaltsabrechnung Familienplanung / Schwangerschaft
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Religionszugehörigkeit
Haustierhaltung Parteizugehörigkeit
Nutzung der Wohnung zu gewerblichen Zwecken Hobbies

Die rechtliche Stellung der Mieterselbstauskunft

Es ist nicht gesetzlich verpflichtend, als Mieter der Forderung einer Mieterselbstauskunft nachzukommen. Vermieter sind im Gegenzug jedoch auch nicht dazu verpflichtet, die Wohnung an jemanden zu vermieten, der eine Selbstauskunft verweigert. Haben Sie also ernstes Interesse an einem Mietverhältnis und der Vermieter fordert eine Mieterselbstauskunft an, mindern Sie bei Verweigerung der Selbstauskunft Ihre Chancen auf das Mietverhältnis.

Keinesfalls müssen Sie jedoch Fragen beantworten, welche für das Mietverhältnis nicht relevant sind. Hier schützt Sie im deutschen Recht sowohl der Grundsatz nach Treu und Glauben § 242 BGB als auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ferner regelt der § 28 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), dass Vermieter lediglich diejenigen Daten des Mieters erfragen dürfen, die auch für das Zustandekommen des Mietvertrags erforderlich sind.

Welche Unterlagen werden zusammen mit der Mieterselbstauskunft eingefordert?

Zusammen mit der ausgefüllten und unterschriebenen Mieterselbstauskunft werden vom potenziellen Mieter meist noch weitere Unterlagen, wie eine SCHUFA-Auskunft zur Prüfung der Bonität eingefordert. Des Weiteren verlangen Vermieter eine beidseitige Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses. Welches Dokument Sie dabei wählen, ist nicht von Bedeutung – beide haben die gleiche Gültigkeit.

Häufig wird zusätzlich auch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung angefordert. Als potenzieller Mieter können sich dafür an Ihren bisherigen Vermieter oder die Hausverwaltung wenden. Wohnen Sie zur Untermiete, ist der Hauptmieter, bei dem Sie den Mietvertrag unterschrieben haben, Ihre erste Anlaufstelle.

Bei einer Festanstellung des Mieters werden zudem die letzten Lohn- und Gehaltsabrechnungen angefordert, bei Selbstständigkeit ist die letzte Einkommenssteuererklärung einzureichen. Als Student oder Auszubildender mit niedrigem Einkommen fügen Sie idealerweise eine Bürgschaft bei. Verfügen Sie über eine private Haftpflichtversicherung, können Sie diese ebenfalls zusammen mit der Selbstauskunft übermitteln.

Wann und auf welche Weise die Unterlagen angefordert werden, hängt von dem Vermieter ab. Unter Zeitdruck bietet sich die Übermittlung per Fax oder Mail an, damit der Vermieter sich möglichst schnell ein Bild Ihrer Liquidität machen und entscheiden kann, wen er in seine freie Wohnung einziehen lässt kann. Viele Vermieter fordern bereits zum Besichtigungstermin die oben genannten Dokumente an, wohingegen andere erst bei der konkreten Auswahl eines Mieters die benötigten Unterlagen einsehen möchten. Dabei reicht eine postalische oder persönliche Einreichung meist aus. Hilfreich kann eine Bewerbermappe sein, in der Sie alle relevanten Unterlagen zusammenstellen.

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