Umtausch & Rückgabe digitaler Güter

Software, E-Books, Filme, Musik und Hörspiele – all diese Dinge können Verbraucher:innen auch als Download erwerben. Der Markt boomt: Während sich physische CDs und DVDs immer schlechter verkaufen, generierte die digitale Musikindustrie im Jahr 2021 einen Umsatz von 1,34 Milliarden Euro mit Audio-Streaming und 58 Millionen Euro durch den Verkauf von Musik-Downloads. Damit haben sich die Umsatzzahlen im 5-Jahres-Vergleich mehr als verdoppelt. Doch was ist eigentlich, wenn ich ein digitales Produkt zurückgeben oder umtauschen möchte? Lesen Sie hier, was Sie zum Umtausch digitaler Produkte wissen müssen.

Zunächst die gute Nachricht: Ihnen steht gesetzlich auch beim Kauf von digitalen Artikeln ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Der Gesetzgeber erlaubt Online-Händlern allerdings den individuellen Ausschluss des Widerrufs. Ob Sie ein MP3-Album, ein E-Book oder eine App also wirklich zurückgeben können, hängt stark vom jeweiligen Anbieter ab.

Der Grund dafür liegt auf der Hand: Der Handel kann schließlich nicht konkret nachvollziehen, ob ein rein digitales E-Commerce-Produkt nach dem Widerruf auch tatsächlich nicht mehr genutzt wird. Theoretisch wäre es ja möglich, ein E-Book herunterzuladen, zu lesen und anschließend wieder zurückzugeben. Spiele, Filme und Apps können zudem von Endkunden mit hohen IT-Kenntnissen reproduziert werden, deshalb sehen Händler bei digitalen Produkten ein großes Potenzial für Missbrauch.

 

Kundschaft muss bei Widerrufsausschluss zustimmen

Viele Händler schieben der Rücknahme von digitalen Produkten deshalb einen Riegel vor. In solchen Fällen müssen Online-Kunden und -Kundinnen dem Ausschluss ihres Widerspruchsrechts allerdings aktiv zustimmen. Meistens geschieht dies über eine Check-Box, die Sie vor dem Kauf eines entgeltpflichtigen digitalen Produkts anklicken müssen. Händler sind nun auch dazu verpflichtet, Ihnen das Erlöschen des Widerrufsrecht nachvertraglich zu bestätigen – zum Beispiel in Form einer E-Mail. Akzeptieren Sie den Ausschluss, dürfen Sie anschließend den Download starten. Stimmen Sie nicht zu, verweigert der Onlinedienst den Download. Sie sollten in solchen Fällen also ganz sicher sein, dass Sie das digitale Produkt nach dem Kauf auch behalten möchten.

 

Tipp

Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob ein Digitalprodukt Ihren Vorstellungen entspricht, dann entscheiden Sie sich zunächst für eine kostenlose Testversion. Nachdem Sie diese in Ruhe ausprobiert haben, können Sie immer noch die Vollversion erwerben. Gerade beim Download von PC- oder Konsolenspielen bietet sich dieses Vorgehen an.

Populäre Online-Händler zeigen sich meist kulant

Obwohl der Ausschluss des Widerrufs bei Online-Händlern mittlerweile eher Regel als Ausnahme ist, gibt es doch noch genügend E-Commerce-Unternehmen, die sich ihrer Kundschaft gegenüber kulant zeigen. Gerade die „Big Player“ der Branche setzen gezielt auf das Thema Kundenservice und ermöglichen deshalb die – zeitlich eingeschränkte – Rückgabe digitaler Käufe. Welche Online-Händler eine Rückgabe ermöglichen, können Sie folgender Aufstellung entnehmen.

Amazon:

  • Rückgabe von E-Books bis 14 Tage nach Kauf möglich
  • Prime Video bis zu 14 Tage nach Kauf (wenn Video noch nicht gestartet oder heruntergeladen wurde)
  • Keine Rückgabe von Spiele- oder MP3-Downloads

Google:

  • Rückgabe von Apps teilweise binnen 48 Stunden erlaubt (bzw. abhängig von den Richtlinien des jeweiligen Entwicklers der App möglicherweise auch nach 48 Stunden)
  • Musiktitel, Spiele, Filme und E-Books können innerhalb von 7 Tagen zurückgegeben werden, wenn Sie die Dateien noch nicht genutzt bzw. heruntergeladen haben
  • Hörbücher und geliehene E-Books sind von der Rückgabe ausgenommen

Apple:

  • App-, iTunes- sowie Book-Store-Käufe können Sie innerhalb von 14 Tagen zurückgeben

Microsoft:

  • Rückabwicklung bis zu 14 Tage nach dem Kauf möglich (Windows & Xbox-Store), sofern Sie noch „nicht viel Spielzeit“ damit gesammelt haben

PlayStation:

  • Rückerstattung 14 Tage lang möglich, sofern weder Download noch Nutzung erfolgt sind

Steam:

  •  Download-Spiele dürfen im Zeitrahmen von 14 Tagen zurückgegeben werden, wenn sie nicht länger als 2 Stunden angetestet wurden

Für digitale Produkte mit Nutzerdaten „bezahlen“ – Widerrufsrecht erlischt

Mit der Omnibus-Richtlinie gilt seit Mai 2022 ein geändertes Widerrufsrecht für digitale Inhalte, die ein Händler als Download anbietet. Dabei geht es konkret um digitale Produkte, die Sie nicht mit Geld, sondern mit Ihren personenbezogenen Daten bezahlen. Beispiele dafür sind scheinbar kostenlose Spiele-Apps, die Sie gegen Angabe Ihrer Nutzerdaten herunterladen können. Der Anbieter nutzen diese persönlichen Informationen wiederum, um Geld durch personalisierte Werbung zu verdienen. Das Widerrufsrecht erlischt bei solchen Verträgen, wenn das Unternehmen mit der Vertragserfüllung begonnen hat. Überlegen Sie sich daher gut, ob Ihre persönlichen Daten den Download wert sind.

 

Gesetzliche Gewährleistung greift auch bei digitaler Ware

Während die Rückgabe digitaler Produkte bei einigen Händlern eingeschränkt ist, gilt dieser Umstand nicht für eventuelle Gewährleistungsansprüche. Schließlich kann es durchaus einmal vorkommen, dass ein Download misslingt und Sie eine unbrauchbare Datei auf Ihrer Festplatte haben.

In diesem Fall haben Sie einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegen den Anbieter. Wie das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz auf seiner Webseite anführt, sind Verkäufer verpflichtet, Mängel an digitalen Produkten zu beseitigen beziehungsweise den Käufer:innen einwandfreie Dateien zur Verfügung zu stellen. Kommt das Unternehmen dieser Pflicht nicht nach, so haben Käufer:innen das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Sollten durch die Download-Datei Schäden an Ihrem Rechner entstehen, können Sie dem Verkäufer gegenüber sogar Schadensersatzansprüche stellen. In all diesen Fällen kommt eine zweijährige Verjährungsfrist ab dem Kaufdatum zum Tragen.