Schreber­garten – Kosten und Vor­schrif­ten auf einen Blick

  • Ob Gemüse anbauen, gemeinsam mit der Familie grillen oder sich einfach mal eine Auszeit vom Stadtleben gönnen – mit einem Schrebergarten erfüllen sich viele den Wunsch nach einem eigenen Stück Grün.
  • Neben Dingen wie der Schrebergarten-Verordnung bzw. Bundeskleingartengesetz, der Lage und Erreichbarkeit sowie dem zeitlichen Aufwand ist auch die Frage nach den Kosten ein wichtiger Punkt.
  • Um den Überblick zu behalten, finden Sie hier alles Wissenswerte zu Schrebergärten gebündelt.
     

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Was sind die Kosten für einen Schreber­garten? 

Wer sich einen Schrebergarten zulegen möchte, steht erst einmal vor der Entscheidung: pachten oder kaufen?

Pacht: Wenn Sie einen Schrebergarten pachten, übernehmen Sie die Parzelle gegen eine Gebühr. Das ist vergleichbar mit einer Mietwohnung, nur zahlen Sie für den Kleingarten einen Pachtzins anstelle der Miete. Der Pachtvertrag regelt einerseits das Recht zur Nutzung und andererseits das Recht zur Fruchtziehung (Nießbrauch). Sie dürfen somit Ihr geerntetes Obst und Gemüse behalten. Ein weiterer Unterschied zur Miete ist, dass der Pachtzins normalerweise einmal jährlich fällig wird.

Pachten Sie einen Schrebergarten, treten Sie üblicherweise in den jeweiligen Kleingartenverein als Mitglied ein. Damit gehen zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen verschiedene Vorschriften einher, die in der örtlichen Gartenordnung festgelegt sind.

Kauf: Durch den Kauf eines Garten- oder Freizeitgrundstücks erhalten Sie mehr Freiheit, die Fläche nach eigenem Belieben zu nutzen. Da Sie nicht an einen Kleingartenverein gebunden sind, entscheiden Sie selbst, ob Sie etwa ein Gewächshaus aufstellen und einen Gartenteich anlegen wollen. Eigentümer können dennoch nicht uneingeschränkt schalten und walten. Denn: Das Bauplanungsrecht legt fest, wie sich die einzelnen Grundstücke bebauen und nutzen lassen. Schauen Sie sich deshalb vor dem Kauf den Bebauungsplan sorgfältig an.

Schreber­garten pach­ten

Kleingartenanlagen umfassen oftmals weitläufige Gemeinschaftsflächen und eine Anzahl an Parzellen, die Sie beim Kleingartenverein pachten können. Schrebergärten sind gerade in den Städten besonders gefragt und deshalb gibt es in der Regel eine Warteliste. Wenn es endlich so weit ist und ein Schrebergarten frei wird, fallen verschiedene Ausgaben an:

  • Schrebergärten sind häufig mit einer Laube ausgestattet. Darüber hinaus können Sie möglicherweise die Bepflanzung, Gartengeräte und anderes Inventar vom Vorpächter übernehmen. Dafür zahlen Sie als Gegenleistung eine einmalige Ablösesumme, die regional unterschiedlich hoch ausfällt. In Berlin beträgt die Ablöse zwischen 2.000 und 5.000 Euro (durchschnittlich 4.000 Euro für eine 24 m2 große Laube). In Einzelfällen – wie etwa bei einer hochwertigen Ausstattung – kann der Betrag deutlich höher liegen. In ländlichen Gebieten sind Schrebergärten dagegen günstiger.
  • Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr, die jeder Kleingartenverein selbst festlegt. Diese Gebühr beläuft sich je nach Verein auf 0 bis 200 Euro.
  • Die laufenden Kosten für einen Schrebergarten sind überschaubar und orientieren sich an der Gartengröße sowie der Lage des Kleingartenvereins. Dazu gehören der Pachtzins, der Mitgliedsbeitrag des Vereins, die Gebühren für Versicherungen sowie die Kosten für Strom und Wasser nach Verbrauch. In Berlin kostet ein Schrebergarten im Schnitt 700 Euro pro Jahr.

Garten- oder Frei­zeit­grund­stücke kaufen

Schrebergärten sind über Kleingartenvereine organisiert und stehen deshalb nicht zum Verkauf. Wer ein Fleckchen im Grünen sein Eigen nennen möchte, kann ein Garten- oder Freizeitgrundstück erwerben. Darunter sind Grundstücke zu verstehen, die typischerweise zur Erholung und als Feriendomizil dienen. Da auf Erholungsgrundstücken im Normalfall kein normales Wohnhaus steht, eignen sie sich nicht als Hauptwohnsitz. Kleine Ferienhäuser, Datschen, Lauben und Gartenhäuser sind hingegen vielerorts erlaubt.

Die Anschaffungskosten für ein Freizeitgrundstück hängen stark von der Lage und Größe ab. Fernab der Städte beginnen die Preise je nach Bundesland bei 5 bis 20 Euro pro Quadratmeter. In Premiumlagen müssen Kaufinteressenten mit erheblich höheren Quadratmeterpreisen von 150 Euro und mehr rechnen. Erholungsgrundstücke sind unter dem Strich allerdings oft preiswerter zu haben als echtes Bauland.

Tipp

Falls Sie stattdessen nach einem Baugrundstück suchen, haben wir hier 10 Tipps für den Grundstückskauf zusammengestellt.

Schreber­garten: Regeln der Klein­garten­anlage

Kleingartenvereine sind vor allem für eine Sache bekannt: Es gibt zahlreiche Vorschriften, was die Pächter genau dürfen und was nicht. Die Gartenordnungen sollen so das Zusammenleben in der Anlage einfacher machen. Deshalb liegt jedem Pachtvertrag ein solches Regelwerk bei. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) und die Satzungen der Vereine.

Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Punkte in der Regel in einer Schrebergarten-Verordnung geregelt sind:

  • Nutzung des Gartens: Hierbei geht es um die kleingärtnerische Nutzung, die z. B. Gemüsebeete, Rasen und Sträucher umfasst.
  • Bepflanzung: Der Kleingartenverein kann unter anderem vorschreiben, was Sie auf Ihrer Parzelle nicht anpflanzen dürfen und welche Mindestabstände Sie einhalten müssen.
  • Zäune und Hecken: Für die Einfriedung sind meist bestimmte Höhen und Materialien festgelegt.
  • Gartenbewirtschaftung: Kleingartenvereine in Deutschland setzen sich für eine umweltverträgliche und naturnahe Bewirtschaftung ein. Die Pächter sind dementsprechend dazu angehalten, vorwiegend organische Dünger zu verwenden.
  • Bebauung: Möchten Sie etwas an den baulichen Anlagen ändern, brauchen Sie die Erlaubnis des Verbands bzw. des Vorstands der Anlage. Die Gartenordnung kann zudem Wasseranschlüsse in der Laube sowie Chemie- und Campingtoiletten verbieten.
  • Tierhaltung: Nicht jeder Kleingartenverein erlaubt Haustiere im Schrebergarten. Hunde dürfen die Anlage in der Regel nur zeitweilig besuchen und müssen an der Leine bleiben.
  • Ruhezeiten: Laute Gartenarbeiten wie Rasenmähen sind nur zu festgelegten Zeiten möglich. Pächter sollten zudem darauf achten, dass sie bei Feierlichkeiten die Nachbarn nicht belästigen.
  • Befahren der Wege: Kraftfahrzeuge sind auf den Anlagen nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa für die Anlieferung von Baumaterialien.
  • Gemeinschaftsarbeiten: Pflichtarbeitsstunden gehören bei vielen Kleingartenvereinen dazu. Dafür kommen verschiedene Aufgaben infrage, wie z. B. die Pflege der Wege oder Mithilfe bei Vereinsfesten.
  • Verstöße: Bei Verstößen gegen die Gartenordnung ist der Kleingartenverein unter Umständen dazu berechtigt, den Pachtvertrag zu kündigen.

Tipp

Lesen Sie sich die Vereinssatzung und die Gartenordnung des Kleingartenvereins vorab gut durch. Denn hier finden sich spezifische Regelungen, wie Sie Ihren Schrebergarten nutzen und gestalten dürfen.

Schreber­garten: Toi­lette möglich?

Schrebergärten haben oftmals eine kleine Laube mit einfacher Ausstattung. Der Innenraum bietet Platz für das Wesentliche: wie eine Sitzecke, eine Kochnische und ein paar Möbel zur Aufbewahrung. Eine herkömmliche Toilette findet sich hier aber nur noch selten, da in Schrebergärten laut Bundeskleingartengesetz kein Abwasser mehr anfallen darf.

Eine alternative Lösung bieten Komposttoiletten und Trenntoiletten, die ohne Wasser funktionieren. Die Hinterlassenschaften werden dabei kompostiert oder lassen sich entsorgen. Erkundigen Sie sich in jedem Fall bei Ihrem Kleingartenverein, welche Vorschriften gelten und ob es sanitäre Einrichtungen vor Ort gibt.

Gut zu wissen

Laut § 3 des Bundeskleingartengesetz ist ein Schrebergarten nicht zum dauernden Wohnen geeignet bzw. es ist auch nicht erlaubt. Gegen eine Übernachtung nach einer kleinen Feier oder in einer warmen Sommernacht ist in der Regel nichts einzuwenden. Trotzdem sollten Sie sich dazu die jeweilige Verordnung Ihres Vereins genau ansehen.