Umtausch & Rückgabe digitaler Güter
Zunächst die gute Nachricht: Ihnen steht gesetzlich auch beim Kauf von digitalen Artikeln ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Der Gesetzgeber erlaubt Online-Händlern allerdings den individuellen Ausschluss des Widerrufs. Ob Sie ein MP3-Album, ein E-Book oder eine App also wirklich zurückgeben können, hängt stark vom jeweiligen Anbieter ab.
Der Grund dafür liegt auf der Hand: Der Handel kann schließlich nicht konkret nachvollziehen, ob ein rein digitales E-Commerce-Produkt nach dem Widerruf auch tatsächlich nicht mehr genutzt wird. Theoretisch wäre es ja möglich, ein E-Book herunterzuladen, zu lesen und anschließend wieder zurückzugeben. Spiele, Filme und Apps können zudem von Endkunden mit hohen IT-Kenntnissen reproduziert werden, deshalb sehen Händler bei digitalen Produkten ein großes Potenzial für Missbrauch.
Kunde muss bei Widerrufsausschluss zustimmen
Viele Händler schieben der Rücknahme von digitalen Produkten deshalb einen Riegel vor. In solchen Fällen müssen Online-Kunden dem Ausschluss ihres Widerspruchsrechts allerdings aktiv zustimmen. Meistens geschieht dies über eine Check-Box, die Sie vor dem Kauf eines digitalen Produkts anklicken müssen. Akzeptieren Sie den Ausschluss, dürfen Sie anschließend den Download starten. Stimmen Sie nicht zu, verweigert der Onlinedienst den Download. Sie sollten in solchen Fällen also ganz sicher sein, dass Sie das digitale Produkt nach dem Kauf auch behalten möchten.
Tipp
Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob ein Digitalprodukt Ihren Vorstellungen entspricht, dann entscheiden Sie sich zunächst für eine kostenlose Testversion. Nachdem Sie diese in Ruhe ausprobiert haben, können Sie immer noch die Vollversion erwerben. Gerade beim Download von PC- oder Konsolenspielen bietet sich dieses Vorgehen an.
Populäre Online-Händler zeigen sich meist kulant
Obwohl der Ausschluss des Widerrufs bei Online-Händlern mittlerweile eher Regel als Ausnahme ist, gibt es doch noch genügend E-Commerce-Unternehmen, die sich dem Kunden gegenüber kulant zeigen. Gerade die „Big Player“ der Branche setzen gezielt auf das Thema Kundenservice und ermöglichen deshalb die – zeitlich eingeschränkte – Rückgabe digitaler Käufe. Welche Online-Händler eine Rückgabe ermöglichen, können Sie folgender Aufstellung entnehmen.
Amazon:
- Rückgabe von E-Books bis 14 Tage nach Kauf möglich
- Prime Video bis zu 14 Tage nach Kauf (wenn Video noch nicht gestartet oder heruntergeladen wurde)
- Keine Rückgabe von Spiele- oder MP3-Downloads
Google:
- Rückgabe von Apps teilweise binnen 48 Stunden möglich
- Musiktitel, Spiele und Filme können innerhalb von 7 Tagen zurückgegeben werden, wenn Sie die Dateien noch nicht genutzt bzw. heruntergeladen haben
Apple:
- iTunes-Käufe können Sie innerhalb von 14 Tagen zurückgeben
Microsoft:
- Rückabwicklung bis zu 14 Tage nach dem Kauf möglich (Windows & Xbox-Store)
PlayStation:
- Rückerstattung 14 Tage lang möglich, sofern weder Download noch Nutzung erfolgt sind
Steam:
- Download-Spiele dürfen im Zeitrahmen von 14 Tagen zurückgegeben werden, wenn sie nicht länger als 2 Stunden angetestet wurden
Gesetzliche Gewährleistung greift auch bei digitaler Ware
Während die Rückgabe digitaler Produkte bei einigen Händlern eingeschränkt ist, gilt dieser Umstand nicht für eventuelle Gewährleistungsansprüche. Schließlich kann es durchaus einmal vorkommen, dass ein Download misslingt und Sie eine unbrauchbare Datei auf Ihrer Festplatte haben.
In diesem Fall haben Sie einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegen den Anbieter. Wie das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz auf seiner Webseite anführt, sind Verkäufer verpflichtet, Mängel an digitalen Produkten zu beseitigen bzw. dem Käufer einwandfreie Dateien zur Verfügung zu stellen. Tut er dies nicht, so hat der Käufer das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Sollten durch die Download-Datei Schäden an Ihrem Rechner entstehen, können Sie dem Verkäufer gegenüber sogar Schadensersatzansprüche stellen. In all diesen Fällen kommt eine zweijährige Verjährungsfrist ab dem Kaufdatum zum Tragen.