Los geht's mit Ihrer ersten Fondsanlage! Hier zeigen wir Ihnen, welche Produkte Sie dafür bei der Postbank zur Auswahl haben und wie Sie ganz einfach Ihre Wunschfonds ordern können.
Investment- fonds.
Passt. Jetzt loslegen und in Fonds und ETFs investieren.
So ordern Sie Ihre ersten Fonds
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Depot eröffnen
Der erste Schritt in die Welt der Wertpapiere ist die Eröffnung eines Depots. Mit diesem verwalten Sie Ihre Investments und können Wertpapiere komfortabel kaufen und verkaufen. Eröffnen können Sie Ihr Depot ganz einfach online – es fallen keinerlei Entgelte für die Depotführung an.
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Fonds bequem online ordern
Sie haben Ihr Depot eröffnet? Dann steht Ihren Investments nichts mehr im Weg. Klicken Sie einfach auf „Ordern in Ihrem Depot“ und kaufen Sie komfortabel Fonds oder legen Sie Fondssparpläne an.
Risikohinweis
Achtung: Vor einem Kauf bitte Produktinformationen prüfen!
Die hier dargestellten Angaben stellen keine Anlageberatung und keine Handlungsempfehlung dar. Jede Anlage in Wertpapieren ist mit Risiken verbunden, die bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Weitere Informationen enthalten zudem die „Basisinformationen für Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen“. Die vollständigen Angaben zu den Fonds sind dem Basisinformationsblatt und dem jeweiligen Verkaufsprospekt, ergänzt durch den jeweiligen letzten geprüften Jahresbericht und den jeweiligen Halbjahresbericht, falls ein solcher jüngeren Datums als der letzte Jahresbericht vorliegt, zu entnehmen. Die Unterlagen stellen die allein verbindliche Grundlage des Kaufs von Anteilen der Fonds dar. Sie sind in elektronischer oder gedruckter Form kostenlos in Ihrer Postbank Filiale oder bei Ihrem Wertpapierberater erhältlich, abrufbar auf www.postbank.de unter Eingabe der jeweiligen WKN/ISIN oder des Fondsnamens und telefonisch bestellbar unter 0228 5500 5533. Eine zusammenfassende Darstellung der Anlegerrechte für Anleger des jeweiligen Fonds ist verfügbar über die Website der jeweiligen Fondsgesellschaft. Dort erhalten Sie auch Informationen, soweit die Fondsgesellschaft Veröffentlichungen nach Art. 8 oder 9 der Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vornimmt. Die Fondsgesellschaft kann jederzeit beschließen, die Anzeige zum Vertrieb in Deutschland zu widerrufen.