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Jahressteuerbescheinigung

Ihre Vorteile
  • Für private Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt
  • Wird ab Anfang April für das abgelaufene Steuerjahr verschickt

Was ist eine Jahressteuerbescheinigung?

Eine Jahressteuerbescheinigung ist ein von der Bank oder dem Finanzdienstleister erstellter Nachweis über die vom Kontoinhaber an das zuständige Finanzamt abgeführte Kapitalertragsteuer. Sie beinhaltet u. a. folgende Angaben

  • die abgeltungsteuerpflichtigen Kapitalerträge
  • einen evtl. in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag
  • die abgeführte Kapitalertragsteuer
  • den Solidaritätszuschlag
  • bei Kirchensteuerpflicht des Kontoinhabers die einbehaltene Kirchensteuer

Die Jahressteuerbescheinigung dient als Ausfüllhilfe und Nachweis für die Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) und wird im Veranlagungsfall der Steuererklärung im Original beigefügt.
 

Wann verschickt die Postbank die Jahressteuerbescheinigung?

Die Postbank versendet die Jahres­steuer­be­scheini­gung für das Vorjahr ab Anfang April des laufenden Jahres.

Sie erhalten Ihre Jahres­steuer­be­scheini­gung postalisch, wenn mindestens 5 Euro Steuern einbe­halten wurden.