Kurz erklärt

Dritter Zahlungs­dienst­leister

Sie können über einen dritten Zahlungsdienstleister Zahlungsaufträge einreichen, Kontoinformationen abrufen oder Bonitätsprüfungen durchführen lassen.

Für dritte Zahlungsdienstleister gibt es durch die Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 eine einheitliche Schnittstelle, um auf Ihr Konto zugreifen zu können. Der Anbieter benötigt eine Zulassung durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), um diese Schnittstelle nutzen zu können. Außerdem müssen Sie gegenüber dem dritten Zahlungsdienstleister Ihr Einverständnis erklären, ansonsten ist ein Zugriff durch den Anbieter nicht erlaubt. Hierfür sind eine Postbank ID und ein Passwort erforderlich.

Sie möchten sich als dritter Zahlungsdienstleister registrieren?

Wenn Sie sich als dritter Zahlungsdienstleister registrieren möchten, folgen Sie diesem Link: https://developer.db.com

Der Onboarding-Prozess für Sie als dritter Zahlungsdienstleister ist auf der Zielseite unter dem Punkt “Deutsche Bank starts PSD2 – First information available“ beschrieben.

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