Alters­vorsorge­depot – staat­lich ge­förderte Alters­vorsorge

  • Ab Januar 2027 gibt es eine neue Möglichkeit, staatlich gefördert privat für das Alter vorzusorgen – mit dem sogenannten Altersvorsorgedepot.
  • Die Bundesregierung will damit motivieren, regelmäßig Geld für das Alter zurückzulegen. Neben gesetzlich Versicherten können auch Beamte und Selbstständige das Angebot nutzen.
  • Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das neue Vorsorgeangebot.

Tipp

Altersvorsorge im Überblick

Warum wird eine neue Mög­lich­keit der geförderten Alters­vorsorge ein­geführt?

Schon heute reicht die gesetzliche Rente bei vielen Menschen nicht aus, um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard beibehalten zu können. Dies könnte sich aufgrund der demografischen Entwicklung künftig noch verschärfen. Denn bis Mitte der 2030er-Jahre gehen in Deutschland sukzessive die geburtenstarken „Boomer“-Jahrgänge in Rente. Da nicht in gleichem Maße Erwerbstätige nachrücken, müssen immer weniger Beitragszahler die Renten von immer mehr Ruheständlern finanzieren – das Rentensystem gerät dadurch zunehmend in Schieflage. Um es zu stabilisieren, werden verschiedene Maßnahmen diskutiert – von steigenden Rentenversicherungsbeiträgen über eine Erhöhung des Renteneintrittsalters bis zur Senkung des Rentenniveaus. Vor diesem Hintergrund scheint es unerlässlich, privat vorzusorgen. Dies soll mit neuen Altersvorsorgeprodukten (Altersvorsorgedepot) von diversen Anbietern ab dem 1. Januar 2027 attraktiver werden.

Wer kann ein Alters­vorsorge­produkt eröffnen?

Ein förderberechtigtes Altersvorsorgeprodukt (Altersvorsorgedepot) Altersvorsorgedepot kann im Prinzip fast jeder eröffnen bzw. abschließen, der noch nicht vollständig in Altersrente ist. Dazu gehören auch selbstständig Erwerbstätige, die Einkünfte nach § 15 („Gewerbetreibende“) oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes erzielen und eine Steuererklärung abgegeben haben, sowie Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung – auch wenn sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Nicht unmittelbar förderberechtigt sind jedoch Hausfrauen und -männer sowie von der Rentenversicherung befreite Minijobber.

Wie soll ein Alters­vorsorge­depot funktionieren?

Das Altersvorsorgedepot ist ein Altersvorsorgevertrag, der grundsätzlich dem Prinzip eines klassischen Wertpapierdepots entspricht. Das heißt, Sie können dort Geld in Wertpapieren anlegen und so bei entsprechenden Risiken an den Renditechancen der Kapitalmärkte teilhaben. Im Unterschied zu einem klassischen Depot darf das Altersvorsorgedepot nur der langfristigen Altersvorsorge dienen. Das heißt, Auszahlungen sind in der Regel erst im Rentenalter möglich. Ausnahmen können je nach Anbieter für die Entnahme von Depotvermögen zur Bildung von selbst genutztem Wohneigentum oder zur Tilgung entsprechender Darlehen gelten.

Im Rahmen des Altersvorsorgedepots besparen Sie mit staatlich geförderten regelmäßigen Einzahlungen aktiv gemanagte Investmentfonds und börsengehandelte Indexfonds (ETFs ) bestimmter Risikoklassen – im Folgenden Fonds genannt – sowie Anleihen (festverzinsliche Wertpapiere). Welche Anlageprodukte konkret in Ihr Altersvorsorgedepot kommen, entscheiden Sie selbst. Der Kauf einzelner Wertpapiere und besonders risikoreicher Fonds ist jedoch nicht möglich.

Falls Sie keine eigene konkrete Anlageentscheidung treffen möchten, können Sie das sogenannte Standarddepot nutzen. Dieses enthält zwei nach staatlichen Vorgaben vorausgewählte Fonds unterschiedlicher Risikoklassen (niedrig und höher). Die Aufteilung Ihrer Einzahlungen zwischen den beiden Fonds nimmt der Anbieter vor, wobei Sie auf Wunsch auch hier mitentscheiden können. Das im Standarddepot angesparte Kapital wird in den Jahren vor Beginn der Auszahlungsphase automatisch schrittweise in den risikoärmeren Fonds umgeschichtet.

Gut zu wissen

Der Mindestbeitrag für Einzahlungen in das Altersvorsorgedepot soll 120 Euro pro Jahr betragen, also zehn Euro pro Monat. Auch Mittel aus einer betrieblichen Altersvorsorge sollen unter bestimmten Voraussetzungen in das Altersvorsorgedepot einfließen können.

Wie soll sich die staat­liche Förderung zusammen­setzen und wie hoch soll diese sein?

Die staatliche Förderung setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  1. Direkte Zulagen
  2. Steuervorteile

Was versteht man unter direkten Zulagen?

Laut dem Bundesfinanzministerium gibt es die sogenannte Grundzulage und gegebenenfalls zusätzlich eine Kinderzulage. Die Höhe der Grundzulage beträgt

  • bei jährlichen Einzahlungen bis 360 Euro 50 Cent pro eingezahltem Euro, also maximal 180 Euro pro Jahr,
  • für jeden weiteren eingezahlten Euro bis maximal 1.800 Euro 25 Cent pro eingezahltem Euro, also zusätzlich maximal 360 Euro pro Jahr.

Wenn Sie kindergeldberechtigte Kinder haben, erhält ein Elternteil zusätzlich eine Kinderzulage in Höhe von einem Euro pro eingezahltem Euro je Kind, maximal jedoch 300 Euro pro Jahr. Letzteres wäre also der Fall bei Einzahlungen von mindestens 25 Euro monatlich.

Die staatlichen Zulagen erhöhen – ganz ohne eigenes Zutun – Ihren Depotwert. Das heißt, Sie erwerben entsprechend mehr Fondsanteile. Das erhöht im Falle einer positiven Rendite deutlich den Gewinn Ihrer Geldanlage. Zusätzlich zu den förderfähigen Einzahlungen von 1.800 Euro können Sie bis zu 5.040 Euro pro Jahr in Ihr Altersvorsorgedepot einzahlen. So können Sie im Rahmen des Altersvorsorgedepots insgesamt bis zu 6.840 Euro pro Jahr in Ihre Altersvorsorge investieren – die staatlichen Zulagen kommen dann noch obendrauf.

Tipp

Junge Menschen, die vor ihrem 25. Geburtstag mit dem Altersvorsorgedepot starten, sollen einmalig 200 Euro Startkapital vom Staat erhalten.

Welche Steuer­vorteile soll es geben?

Ihre Beiträge und die staatlichen Zulagen können Sie als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Zudem prüft das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung, ob Ihnen ein über den Zulagenanspruch hinausgehender Steuervorteil zusteht.

In der Ansparphase werden mögliche Wertsteigerungen nicht besteuert (Stichwort: Vorabpauschale). Zudem sollen Sie Guthaben innerhalb Ihres Altersvorsorge­depots steuerfrei umschichten können, etwa von risikoreicheren in risikoärmere Fonds zur Kapitalsicherung kurz vor dem Renteneintritt.

Die Besteuerung der Leistungen ist nachgelagert –also in der Auszahlungsphase.

Wie hoch soll die Förderung für mittel­bar ge­förderte Partner sein?

Wenn bei Verheirateten und bei eingetragenen Lebenspartnerschaften eine Person die persönlichen Voraussetzungen für die Förderung erfüllt (unmittelbar förderberechtigt), können auch die Partner die Förderung erhalten (mittelbar förderberechtigt). Die Höhe der Zulagen soll sich dabei nach den Beitragszahlungen der unmittelbar förderberechtigten Person richten: Die Grundzulage beträgt für mittelbar Förderberechtigte jedoch maximal 175 Euro pro Jahr. Kinderzulagen können, sofern die unmittelbar förderberechtigte Person entsprechende Einzahlungen tätigt, in voller Höhe erhalten werden.

Gibt es Risiken?

Da es sich beim Altersvorsorgedepot um eine Anlage am Kapitalmarkt handelt, gelten grundsätzlich die Risiken einer klassischen Wertpapieranlage.

Kann der Alters­vorsorge­vertrag vorzeitig gekündigt werden?

Wenn Sie Ihren Vertrag vorzeitig kündigen, müssen Sie ggf. alle von Ihnen erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Zudem müssen Sie Ihre bis dahin erzielten Erträge nachversteuern.

Wann und wie könnte eine Aus­zahlung erfolgen?

Geplant sind Auszahlungen des Depotvermögens in der Regel ab dem 65. Geburtstag möglich. Sollten Sie schon vorher eine gesetzliche Altersrente oder eine Beamtenpension beziehen, können Sie entsprechend früher in die Auszahlphase wechseln. Die Auszahlphase muss spät möglichst mit Vollendung des 70. Lebensjahres beginnen. Entscheidend ist, was in Ihrem Altersvorsorgevertrag vereinbart ist.

Für die Auszahlung Ihres Depotguthabens kann möglicherweise zwischen den folgenden Optionen gewählt werden:

  • Befristeter Auszahlplan: in der Regel bis zum Alter von 85 Jahren. Für die Berechnung der monatlichen Summe wird der Wert des Depots am Stichtag, an dem die Auszahlphase beginnt, zugrunde gelegt – gegebenenfalls abzüglich des entnommenen Einmalbetrags (siehe unten).
  • Lebenslange Rentenzahlung: Da hier das Ende der Auszahlphase nicht bekannt ist, kalkuliert der Anbieter das Depotguthaben mithilfe des Rentenfaktors in eine lebenslange Rente um. Davon abgesehen gelten die gleichen Regeln wie beim Auszahlplan. Wichtig: Der Rentenfaktor sollte im Vertrag garantiert sein.

In beiden Varianten dürfen Sie zu Beginn der Auszahlphase einmalig bis zu 30 Prozent Ihres Depotwerts entnehmen (Teilkapitalisierung). Die entnommene Summe müssen zum persönlichen Steuersatz versteuert werden. Sie geht zulasten Ihrer monatlichen Rentenzahlungen oder Ihres Auszahlplans.

Wichtig zu wissen:

Die genauen Konditionen können sich je nach Anbieter und Produkt unterscheiden.

Wo und wann kann ein Altersvorsorgedepot eröffnet werden?

Ein Altersvorsorgedepot können Sie künftig bei einer Vielzahl von Anbietern abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass das Produkt zertifiziert ist, also den Fördervorgaben entspricht. Die neuen Produkte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.

Kann ein laufende Riester-Renten-Vertrag in einen Vertrag für das Alters­vorsorge­depot um­ge­wandelt werden?

Wenn Sie einen laufenden Riester-Vertrag haben, können Sie diesen nach dem 1. Januar 2027 weiter besparen (Stichwort Bestandsschutz). Aber auch der Wechsel zum neuen Altersvorsorgedepot ist möglich – ohne dass Sie Ihre schon erhaltene Riester-Förderung zurückzahlen müssen. Dabei können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Falls Sie den Umstieg erwägen, lassen Sie sich dazu auf jeden Fall fachmännisch beraten. Neue Verträge nach dem alten Riester-Modell können ab 2027 nicht mehr abgeschlossen werden.

Bitte beachten Sie folgende Information

Die dargestellten Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen, insbesondere des Bundesministeriums der Finanzen, und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Sie stellen weder eine individuelle Beratung noch eine Produktempfehlung dar. Änderungen bleiben vorbehalten.

Quelle: Bundesfinanzministerium – Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge

Risikohinweis

Jede Geldanlage in Wertpapiere ist mit Risiken verbunden. Die Anlage ist nicht garantiert, Schwankungen des Markts können zu Kursverlusten bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Über die speziellen Risiken des jeweiligen Wertpapierprodukts informieren Sie die jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen. Diese sind auf www.postbank.de abrufbar, wenn Sie dort in der Suche die ISIN/WKN des Produkts eingeben, außerdem erhältlich in der Postbank Filiale bei Ihrem Wertpapierberater. Weitere Informationen enthalten zudem die „Basisinformationen für Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen“.