Lotto­ge­winn – was Sie als Glück­spilz wissen sollten

  • Das bekannte Sprichwort für einen außerordentlichen Glücksfall lautet: „Wie ein 6er im Lotto“. Denn die Chance auf einen Millionengewinn ist tatsächlich gering.
  • Wer beim Lotto eine größere Summe abräumt, sollte einige Punkte im Blick behalten – unter Umständen kann der Lottogewinn für die Steuer relevant sein.
  • Lesen Sie hier, wie die Abholung eines Lottogewinns funktioniert und was es in Sonderfällen wie einer Scheidung zu berücksichtigen gilt.

Tipp

Wertpapiere im Überblick

Wie hoch ist die Wahr­schein­lich­keit für einen Lotto­gewinn?

Viele Lottospieler träumen vom Millionengewinn und nehmen regelmäßig an Ziehungen teil. Allein im Jahr 2024 gaben sie dafür mehr als 8,5 Milliarden Euro aus, wie der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) berichtet .

Wie gering die Chance auf einen Lottogewinn wirklich ist, verrät die Statistik: Beim Lotto 6aus49 beläuft sich die Trefferquote für den Jackpot auf ungefähr 1 zu 140 Millionen. Damit ist es wahrscheinlicher, etwa vom Blitz getroffen zu werden oder eineiige Vierlinge zu bekommen. Auch wenn die Gewinnchance klein ist, bleibt Lotto für viele ein beliebtes Glücksspiel – mit Nervenkitzel und der kleinen Hoffnung auf den ganz großen Gewinn.

Wie kann ich meinen Lotto­ge­winn ab­holen?

Nehmen Sie mit einer Kundenkarte (Lotto Card) an den Ziehungen teil, erfolgt die Überweisung von Lottogewinnen automatisch aufs hinterlegte Bankkonto. Sie haben alternativ die Möglichkeit, Ihre Spielquittung in einer der Verkaufsstellen prüfen zu lassen. Bis zu einem bestimmten Maximalbetrag können Sie sich Lottogewinne vor Ort auszahlen lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Verkaufsstelle genügend Bargeld in der Kasse hat. Die Obergrenze für Auszahlungen in bar legt jede Landeslotteriegesellschaft selbst fest. In Berlin und Bayern sind Barauszahlungen beispielsweise nur bis maximal 500 Euro möglich. In Hessen sind es dagegen bis zu 8.000 Euro.

Großgewinne gibt es aus Sicherheitsgründen nur per Überweisung. Informieren Sie sich bei der Lotteriegesellschaft in Ihrem Bundesland. In der Regel füllen Sie dazu eine Zentralgewinnanforderung in der Lotto-Annahmestelle aus.

Gut zu wissen

Sie haben einen alten Lottoschein gefunden? Geldgewinne lassen sich innerhalb von drei Jahren einfordern.

Muss ich meinen Lotto­ge­winn ver­steuern?

Kleinere Gewinne kommen beim Lotto deutlich häufiger vor als der Jackpot. Deshalb können sich bei jeder Ziehung zahlreiche Lottospieler zumindest über einen Bonus freuen. Insgesamt liegt die Gewinnwahrscheinlichkeit beim Lotto bei 1 zu 31.

Doch ab welchem Betrag wird ein Lottogewinn für die Steuer relevant? Die gute Nachricht lautet: Lottogewinne in Deutschland sind grundsätzlich steuerfrei. Die Gewinne aus Glücksspielen fallen nicht unter die regulären Einkunftsarten nach dem Einkommensteuergesetz (EStG).

Lotto­ge­winn steuer­frei: Wie lange ist das der Fall?

Die eigentliche Glückssumme beim Lotto ist steuerfrei. In den Folgejahren können dennoch Steuern anfallen. Denn Zinserträge sind steuerpflichtig. Wenn Sie Ihren Lottogewinn beispielsweise als Tages- oder Festgeld anlegen, erhalten Sie auf das Guthaben Zinsen. Achten Sie bei einer gewählten Geldanlage auf mögliche Höchstgrenzen.

Zinsgewinne gehören zu den Kapitalerträgen und unterliegen damit der Abgeltungsteuer. Daher müssen Sie als Anleger einheitlich 25 Prozent Steuern auf diese Erträge zahlen. in Deutschland hat jeder einen Sparerpauschbetrag. Hierbei handelt es sich um einen Freibetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr auf Kapitalerträge. Für Ehepaare gilt im Rahmen der Zusammenveranlagung ein Betrag von 2.000 Euro jährlich.

Tipp

Haben Sie einen Freistellungsauftrag erteilt? Nur damit können Sie den Sparerpauschbetrag in voller Höhe nutzen. Ihre Bank stellt die Kapitalerträge dann bis zum Sparerpauschbetrag vom automatischen Steuerabzug frei. Hier Freistellungsauftrag bei der Postbank einreichen.

Sind Lotterie­ge­winne aus anderen Ländern steuer­frei?

Manche Tipper versuchen ihr Glück auch im Urlaub. In einigen Ländern wie Österreich oder Großbritannien bleiben Lottogewinne wie in Deutschland steuerfrei. Ziehen Sie aber z. B. in Spanien das große Los, werden 20 Prozent auf Gewinne über 40.000 Euro fällig. Erkundigen Sie sich daher gegebenenfalls über die Steuerregeln des jeweiligen Landes.

Schenkung­steuer bei Lotto­ge­winnen

Geteiltes Glück ist bekanntermaßen doppeltes Glück. Verschenken Sie einen Teil Ihres Lottogewinns an Familie oder Freunde, greift möglicherweise die Schenkungsteuer. Glücklicherweise gibt es auch hier wieder Freibeträge, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad zur schenkenden Person richten:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben mit 500.000 Euro den höchsten Freibetrag.
  • Kinder und Stiefkinder können eine Schenkung bis zu 400.000 Euro steuerfrei erhalten. Dieser Freibetrag trifft außerdem auf Enkelkinder zu, deren Eltern schon verstorben sind.
  • Für Enkelkinder mit lebenden Eltern beläuft sich der Freibetrag auf 200.000 Euro.
  • Weitere Verwandte wie Eltern, Großeltern, Geschwister, Nichten und Neffen haben einen Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro.

Übersteigt der Wert der Schenkung den jeweiligen Freibetrag, fällt für die beschenkte Person Schenkungssteuer an. Der Steuersatz hängt dabei von der Höhe der Schenkung sowie von der Steuerklasse gemäß Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) ab. Bitte bedenken Sie, dass sich der Freibetrag nur alle zehn Jahre in Anspruch nehmen lässt.

Hinweis

Diese Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können eine individuelle Auskunft durch ein Steuerbüro nicht ersetzen. Lassen Sie sich im Zweifel unbedingt fachkundig beraten, um Ihre persönliche Steuersituation korrekt zu klären.

Was passiert mit dem Lotto­ge­winn bei einer Scheidung?

Lassen sich zwei Ehegatten scheiden, kommt es häufig zu einem Streit ums Geld. Wer Anspruch auf den Lottogewinn hat, wird durch den Güterstand geregelt:

  • Verheiratete Paare ohne Ehevertrag leben üblicherweise in einer Zugewinngemeinschaft. Lottogewinne während der Ehe zählen zum Zugewinn und werden beim Zugewinnausgleich aufgeteilt. Das gilt auch noch im Trennungsjahr.
  • Haben Sie eine Gütertrennung vereinbart, gibt es keinen Zugewinnausgleich bei einer Scheidung. Der Gewinner darf allein über den Lottogewinn verfügen. In einer Gütergemeinschaft kann der Ehevertrag bestimmte Vermögensarten wie Geldgewinne ausnehmen.

Gut zu wissen: Bei nicht verheirateten Paaren gehört der Lottogewinn der Person, die den Lottoschein besitzt.