Check­liste Schei­dung – erste Orien­tierung und Tipps

  • Eine Scheidung ist für viele eine emotionale Ausnahmesituation. Umso wichtiger: erst einmal tief durchatmen, die Gefühle zulassen – und dann Schritt für Schritt vorgehen.
  • Trotz aller Belastung empfiehlt es sich, frühzeitig die wichtigsten rechtlichen und organisatorischen Fragen zu klären. So können Sie eher eine einvernehmliche Basis finden.
  • Die folgenden Checklisten bieten einen schnellen Überblick: von der Erstberatung über das Thema gemeinsame Immobilie bis zur Scheidung mit Kindern.

Tipp

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Lassen Sie sich bei Schei­dung be­raten

Scheitert eine Ehe, können damit weitreichende Rechtsfolgen und finanzielle Konsequenzen einhergehen. Wenn Sie eine Scheidung erwägen, sollten Sie daher in jedem Fall eine Erstberatung nutzen. Dort erhalten Sie verlässliche Informationen über Ihre Rechte und Pflichten, den Ablauf sowie die Kosten einer Scheidung. Eine erste Anlaufstelle sind Anwaltskanzleien für Familienrecht. Darüber hinaus beraten auch Fachverbände und soziale Dienste, wie etwa Pro Familia und die Beratungsstellen von Caritas und Diakonie.

Hier finden Sie eine Übersicht zur Vorbereitung auf Ihren Termin und zu den ersten Schritten.

1. Trennungs­datum notieren

In Deutschland gilt grundsätzlich: Sie können sich scheiden lassen, sofern Ihre Ehe gescheitert ist. In der Regel ist dafür das einjährige Trennungsjahr maßgeblich. Halten Sie aus diesem Grund fest, ab wann Sie getrennt leben. Eine Trennung ist auch innerhalb einer gemeinsamen Wohnung möglich, indem Sie Ihren Alltag getrennt gestalten und ein eigenes Bankkonto einrichten.

2. Prioritäten setzen

Im Rahmen einer Scheidung gibt es oft zahlreiche existenzielle Entscheidungen zu treffen. Überlegen Sie sich, welche Dinge Sie kurzfristig regeln möchten – z. B. die Wohnsituation, den Unterhalt oder das Sorgerecht für die Kinder?

3. Erster Finanz-Check

Ordnen Sie Ihre Finanzen frühzeitig:

  • Welche Konten gibt es?
  • Wer übernimmt welche Ausgaben (Miete, Hauskredit, Versicherungen etc.)?
  • Was sind davon persönliche und was gemeinsame Fixkosten?

4. Unter­stützung suchen

Ehepartner müssen Fragen zu typischen Streitthemen wie Vermögen und Ehegattenunterhalt nicht zwingend vor Gericht austragen. Sind beide Parteien an einer einvernehmlichen Scheidung interessiert, kann eine Mediation helfen. Alternativ können Sie sich jeweils von einem eigenen Anwalt beraten und unterstützen lassen.

5. Privat­sphäre sicher­stellen

Im Verlauf einer Scheidung kann die Stimmung kippen. Sorgen Sie daher vor und ändern Sie u. a. Ihre Passwörter für E-Mail-Konten und das Online-Banking, um sich vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Denken Sie auch daran, wichtige Dokumente digital zu sichern.

6. Check­liste Unter­lagen für Schei­dung

Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto besser kann Ihnen die Beratungsstelle helfen. Stellen Sie insbesondere diese Scheidungspapiere in einem Ordner zusammen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder
  • ggf. Ehevertrag
  • Scheidungsfolgenvereinbarung (bei einvernehmlicher Scheidung)
  • Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, inklusive Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge etc.
  • Formular für den Versorgungsausgleich
  • Formular für die Verfahrenskostenhilfe

Check­liste Scheidung ohne Kinder

Wenn keine Kinder betroffen sind, stehen bei einer Scheidung vorrangig finanzielle Fragen im Vordergrund. Dazu zählen die Aufteilung von Vermögen und Hausrat sowie gegebenenfalls der Umgang mit einer gemeinsamen Immobilie.

1. Scheidungs­antrag einreichen

Um einen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einzureichen, benötigen Sie einen Rechtsbeistand (Anwaltszwang). Der Scheidungsanwalt kümmert sich um die Formalitäten und berät Sie auch zu Trennungsvereinbarungen. Eine einvernehmliche Scheidung ist mit nur einem Anwalt möglich. In den meisten Fällen ist es dennoch sinnvoll, eine eigene anwaltliche Beratung hinzuzuziehen.

2. Wohn­situation klären

Wenn sich bei einer Scheidung die Wege trennen, zieht häufig eine Person aus der gemeinsamen Wohnung aus. Dann sollten Sie klare Vereinbarungen treffen: Haben Sie den Mietvertrag mit Ihrem Ehepartner unterschrieben, schulden Sie beide die Mietzahlung – auch, wenn Sie selbst gar nicht mehr vor Ort wohnen. Sprechen Sie daher mit dem Vermieter und bitten Sie um eine Entlassung aus dem Mietvertrag.

Bei einem Eigenheim sollten Sie sich darüber einigen, wer vorerst die Kreditraten übernimmt (sofern noch eine Baufinanzierung abzuzahlen ist) und wie Sie die Situation langfristig regeln möchten. Generell haften die Partner gesamtschuldnerisch, wenn beide das Hausdarlehen aufgenommen haben.

3. Ver­träge und Ver­sicherungen aktualisieren

Ob Hausrat, Kfz-Versicherung, Rechtsschutz oder Telefon – schauen Sie nach, wer Versicherungsnehmer ist und ob Sie die Verträge beibehalten oder kündigen wollen.

4. Ehe­partner aus Ver­sicherungen, Voll­machten und Testa­ment streichen

Nach einer Trennung sollten Sie prüfen, ob Ihre Risikolebensversicherung, Ihr Testament oder Bankvollmachten noch zu Ihrer Situation passen.

5. Gemein­same Konten und Schul­den sortieren

Laufen Ihre Finanzen bislang über ein Gemeinschaftskonto, ist es ratsam, schnellstmöglich eigene Einzelkonten zu eröffnen. Darauf lassen Sie sich dann Ihr Gehalt und weitere Einnahmen überweisen.

6. Haus­rat aufteilen

Erstellen Sie eine Liste mit allen Haushaltsgegenständen und klären Sie, ob und wer bestimmte Dinge in die Ehe eingebracht hat. Falls nötig, einigen Sie sich auf faire Ausgleichszahlungen für größere Anschaffungen, die sich nicht sinnvoll aufteilen lassen.

7. Immo­bilie und Finan­zierung regeln

Wenn eine Immobilie im Spiel ist, kommt es zunächst darauf an, wer als Eigentümer im Grundbuch steht. Gehört das Eigenheim beiden Eheleuten, bieten sich verschiedene Möglichkeiten an: Sie können die Immobilie verkaufen und den Erlös teilen oder das Objekt vermieten. Möchte einer der Ehepartner die Immobilie behalten, kann der andere seinen Miteigentumsanteil übertragen. Beziehen Sie dabei die Bank frühzeitig mit ein, um die Finanzierung sicherzustellen.
Kommt nach einer Scheidung keine Einigung zustande, kann jeder Miteigentümer die Teilungsversteigerung beantragen. Zwangsversteigerungen führen allerdings oft zu finanziellen Einbußen.

Check­liste Scheidung mit Kindern

Sind minderjährige Kinder in die Scheidung involviert, kommen weitere wichtige Themen hinzu. Dann braucht es verlässliche Absprachen und klare finanzielle Regelungen, die sich nach der individuellen Familiensituation richten.

1. Eltern­plan erstellen

Kinder leiden unter der Trennung ihrer Eltern. Deshalb sollten die Eltern vor allem für Sicherheit und Verlässlichkeit trotz der neuen Lebensverhältnisse sorgen. Ein Elternplan dient dazu, sich auf das Betreuungsmodell zu einigen und den Alltag zu organisieren. Darin vereinbaren Sie beispielsweise, wer sich um die Schulangelegenheiten oder die medizinische Betreuung kümmert. Halten Sie diese Vereinbarungen unbedingt schriftlich fest.

2. Beratung in An­spruch nehmen

Wenn Eltern sich scheiden lassen, dann laufen die Gemüter oft heiß. Suchen Sie sich Hilfe beim Jugendamt und anderen Beratungsstellen, ehe die Situation eskaliert. Im Mittelpunkt steht immer das Kindeswohl.

3. Sorge­recht klären

Auch nach einer Scheidung bleiben normalerweise beide Eltern weiterhin für ihr Kind verantwortlich. Nur in Ausnahmefällen erhält ein Elternteil das alleinige Sorgerecht. Darüber entscheidet das zuständige Familiengericht.

4. Kindes­unterhalt berechnen

Die Höhe des Unterhalts orientiert sich häufig an der Düsseldorfer Tabelle. Welcher Elternteil wie viel Unterhalt leisten muss, hängt von der Betreuung und vom Einkommen ab.