Ver­sor­gungs­aus­gleich – Renten­an­spruch nach einer Schei­dung

  • Zugewinnausgleich, Unterhaltsregelungen für eventuell vorhandene Kinder oder den Ex-Partner und der Versorgungsausgleich – wenn eine Ehe scheitert, haben die ehemaligen Partner viel zu regeln.
  • Im Rahmen des Versorgungsausgleichs verteilt das Familiengericht die Rentenansprüche, die Sie während der Ehe erworben haben.
  • Hier erhalten Sie einen ersten Überblick, wie der Versorgungsausgleich abläuft und welche Möglichkeiten Sie haben.

Tipp

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Warum gibt es den Ver­sor­gungs­aus­gleich?

Ehepartner leben als Wirtschaftsgemeinschaft zusammen und sind einander zu Unterhalt und Beistand verpflichtet. Wer weniger verdient, sich um die Kinder kümmert oder dem Partner im Haushalt den Rücken frei hält, profitiert ganz selbstverständlich von den Einkünften des Partners. Schließlich ist das Leben in einer Partnerschaft Teamarbeit. Daher sieht der Gesetzgeber die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften als gemeinsame Lebensleistung. Beide Partner haben zu gleichen Teilen Anspruch auf die Altersvorsorge.

Wann wird der Ver­sor­gungs­aus­gleich bei Schei­dung durch­geführt?

Der Versorgungsausgleich gehört zu den wenigen Folgen der Scheidung, die sich kaum vermeiden lassen. Das Gericht führt den Ausgleich der Rentenansprüche im Rahmen der Scheidungsverhandlung automatisch durch. Es besteht eine einzige Ausnahme: Die Ehe war von kurzer Dauer und bestand weniger als drei Jahre.

Tipp

Hat die Ehe nur kurz bestanden, ist der Versorgungsausgleich auf Antrag möglich. Prüfen Sie, ob sich der Ausgleich der Rentenanwartschaften für Sie lohnt.

Lässt sich der Ver­sor­gungs­aus­gleich um­gehen?

Nicht jeder möchte seine hart erarbeitete Altersvorsorge mit dem ehemaligen Partner teilen. Es gibt einige Möglichkeiten, den Versorgungsausgleich zu beschränken oder ganz auszuschließen.

  • Ehevertrag: Über eine notarielle Vereinbarung können Ehepaare auf den Versorgungsausgleich komplett verzichten oder bestimmte Anwartschaften vom Ausgleich ausnehmen.
  • Scheidungsfolgenvereinbarung: Nach der Trennung oder bei bereits laufender Scheidung kann eine notarielle Vereinbarung über den Versorgungsausgleich getroffen werden.
  • Vergleich: Es ist möglich, vor Gericht auf den Versorgungsausgleich zu verzichten oder den Ausgleich zu beschränken. Dabei muss jede Partei von einem eigenen Rechtsanwalt vertreten werden.

Bitte beachten Sie, dass der Verzicht auf den Versorgungsausgleich bei Scheidung einen Partner nicht mittellos oder stark benachteiligt zurücklassen darf. Daher ist der Ausschluss oder die Begrenzung meist nur dann möglich, wenn die Ehe kinderlos geblieben ist und beide Partner voll gearbeitet haben.

Wel­che Ren­ten­an­wart­schaf­ten zählen?

Unter den Versorgungsausgleich fallen alle späteren Rentensprüche, die Sie und Ihr Ehepartner während der Ehezeit erworben haben. Der Zeitrahmen reicht vom ersten Tag des Monats der Eheschließung bis zum letzten Tag des Monats, der vor der Zustellung des Scheidungsantrags liegt. Das bedeutet, dass die Trennungszeit ebenfalls in den Versorgungsausgleich mit einfließt. Lediglich bei Paaren, deren Trennungszeit ungewöhnlich lang ausgefallen ist, kann der Versorgungsausgleich auf die Phase zwischen der Trauung und der Trennung begrenzt werden. Folgende Versorgungsarten werden durch den Versorgungsausgleich unter den ehemaligen Partnern aufgeteilt:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Beamtenversorgung (Pension)
  • Anwartschaften von berufsständischen Versorgungswerken (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker oder Architekten)
  • Private Rentenversicherungen, die zwingend als Rente ausgezahlt werden oder bei denen bereits die Rentenzahlung unwiderruflich gewählt worden ist
  • Betriebsrenten (wie die betriebliche Altersvorsorge)
  • Zusatzversorgungen aus dem öffentlichen Dienst
  • Geförderte Altersvorsorgeverträge wie Riester- und Rürup-Rente
  • Erwerbsunfähigkeitsrente

Ausgenommen Rentenzahlungen, die eher einer Entschädigung entsprechen – beispielsweise Renten der Berufsgenossenschaften, Unfallrenten oder Opferrenten.

Eine private Altersvorsorge mit Einmalzahlung (Kapitalauszahlung), fällt in den Zugewinnausgleich, solange der Versicherungsnehmer sich nicht unwiderruflich für die Rentenzahlung entschieden hat. Ist dagegen eine Rentenzahlung vorgesehen, zählt der Vertrag zum Versorgungsausgleich, sofern sich der Versicherungsnehmer noch nicht für die Einmalzahlung entschieden hat.

Den Ver­sor­gungs­aus­gleich be­rechnen

Der Versorgungsausgleich wird nach einem einfachen Grundprinzip berechnet: Der Richter ermittelt die während der Ehe von beiden Partnern erworbenen Rentenanwartschaften. Jede Anwartschaft wird halbiert und die eine Hälfte dem jeweils anderen Partner gutgeschrieben.

Beispiel : Eva und Klaus waren zwölf Jahre verheiratet. In dieser Zeit war Eva einige Jahre Hausfrau. Seit der Geburt des Kindes hat sie nicht mehr gearbeitet. Eva hat drei Rentenpunkte erhalten, Klaus hat zwölf Rentenpunkte gesammelt.

  Eva  Klaus
In der Ehe erworbene Anwartschaften  3 Punkte 12 Punkte
Geteilt durch zwei 1,5 Punkte 6 Punkte
Versorgungsausgleich - 1,5 Punkte
+ 6 Punkte
- 6 Punkte
+ 1,5 Punkte
Rentenanwartschaften nach der Scheidung 7,5 Punkte 7,5 Punkte

Ursprünglich war der Versorgungsausgleich für die klassische Hausfrauenehe gedacht. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass Frauen infolge einer Scheidung zum Sozialfall werden, wenn sie sich voll dem Haushalt und der Familie gewidmet haben und somit keine Altersvorsorge aufbauen konnten. Heute gleicht der Versorgungsausgleich bei Scheidung Unterschiede in der Altersvorsorge aus, die durch unterschiedliche Einkommen entstehen.

Tipp

Damit die Scheidung schnell und unkompliziert vonstattengeht, können Sie die Trennungszeit für die Kontenklärung bei der gesetzlichen Rentenversicherung nutzen. Tragen Sie hierfür alle Versorgungs- und Versicherungsunterlagen zusammen.

So führt das Ge­richt den Ver­sor­gungs­aus­gleich durch

Den Versorgungsausgleich bei Scheidung leitet das Gericht – außer bei einer Ehe von kurzer Dauer – automatisch in die Wege. Sie müssen diesen Schritt nicht wie den Zugewinnausgleich beantragen. Der Ablauf entspricht folgendem Muster:

  • Fragebogen: Die Eheleute erhalten vom Gericht einen Fragebogen, in dem sie die Angaben über Versicherungen, Anwartschaften und zu den Versicherungsnummern machen.
  • Auskunftseinholung: Mit diesen Informationen lässt sich das Gericht von den jeweiligen Versorgungsträgern die Höhe der verschiedenen Anwartschaften mitteilen.
  • Stellungnahme: Im nächsten Schritt erhalten die beiden Parteien die Auskünfte der Versorgungsträger, um die Angaben zu prüfen und zu eventuellen Fehlern oder fehlenden Anwartschaften Stellung zu nehmen.
  • Versorgungsausgleich: Beim endgültigen Scheidungstermin wird den bisherigen Partnern der Ausgleich zugesprochen.

Lässt sich der Versorgungsausgleich nicht durchführen, weil z. B. erst eine Kontenklärung erforderlich ist, und verzögert sich die Scheidung deshalb um mehr als drei Monate, kann das Gericht die Verfahren trennen. Dann erfolgt die rechtskräftige Scheidung vorab und der Versorgungsausgleich wird später vorgenommen.

Tipp

Ein Fehler in den Berechnungen kann finanzielle Nachteile mit sich bringen. Prüfen Sie die Angaben daher sorgfältig und lassen Sie sich beraten. Anlaufstellen für die Beratung sind Fachanwälte für Familienrecht, Rentenberater und die Deutsche Rentenversicherung.

Ver­zicht auf den Ver­sor­gungs­aus­gleich – was sind die Fol­gen?

Obwohl Gerichte den Versorgungsausgleich standardmäßig durchführen, können die sich scheidenden Eheleute auch abweichende Vereinbarungen treffen. Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich kommt beispielsweise in Betracht, wenn beide bereits über eine ausreichende Altersvorsorge verfügen oder andere Vermögenswerte (z. B. eine Immobilie) aufteilen.

Vorteilhaft ist sicherlich, dass Sie durch den Verzicht das Scheidungsverfahren beschleunigen können. Dennoch sollten Sie sich durch einen Fachanwalt beraten lassen, damit Sie später für den Ruhestand nicht finanziell benachteiligt werden. Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist gerade für den Partner mit geringeren Rentenanwartschaften immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Wenn Sie auf den Ausgleich wirksam verzichten, können Sie Ihre Entscheidung zudem in der Regel nicht wieder rückgängig machen.

Ver­sor­gungs­aus­gleich bei Tod

Wenn einer der einstigen Eheleute nach der Scheidung stirbt, bleibt der Versorgungsausgleich erhalten. Die überlebende Person verliert somit keine der übertragenen Anwartschaften.

Stirbt dagegen der Ausgleichsberechtigte innerhalb von 3 Jahren nach Rentenbeginn, greift eine Ausnahmeregelung: Der Ausgleichspflichtige kann in diesem Fall den Versorgungsausgleich aufheben lassen und erhält dann seine volle Rente ohne Kürzung.