Versorgungsausgleich: der Rentenanspruch nach der Scheidung

Wenn eine Ehe scheitert, haben die ehemaligen Partner viel zu regeln. Die Klärung der finanziellen Verhältnisse durch den Zugewinnausgleich und Unterhaltsregelungen für eventuell vorhandene Kinder oder den Ex-Partner stehen ebenso wie der Versorgungsausgleich an. Hier verteilt das Familiengericht die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Den Versorgungsausgleich genau zu berechnen, ist kompliziert. Hier erhalten Sie einen ersten Überblick.

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Warum gibt es den Versorgungsausgleich?

Ehepartner leben als sogenannte Wirtschaftsgemeinschaft zusammen und sind einander zu Unterhalt und Beistand verpflichtet. Wer weniger verdient, sich um die Kinder kümmert oder dem Partner im Haushalt den Rücken frei hält, profitiert ganz selbstverständlich von den Einkünften des Partners. Schließlich ist das Leben in einer Partnerschaft Teamarbeit. Daher sieht der Gesetzgeber die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften als gemeinsame Lebensleistung an. Beide Partner haben zu gleichen Teilen Anspruch auf die Altersvorsorge.

Wann wird der Versorgungsausgleich bei Scheidung durchgeführt?

Der Versorgungsausgleich gehört zu den wenigen Folgen der Scheidung, die sich kaum vermeiden lassen. Ihn führt das Gericht im Rahmen der Scheidungsverhandlung automatisch durch. Es besteht eine einzige Ausnahme: Die Ehe war von kurzer Dauer, das bedeutet, dass die Ehe weniger als drei Jahre bestand.

Tipp

Hat die Ehe nur kurz bestanden, ist der Versorgungsausgleich auf Antrag möglich. Prüfen Sie, ob sich der Ausgleich der Rentenanwartschaften für Sie lohnt.

 

Lässt sich der Versorgungsausgleich umgehen?

Nicht jeder möchte seine hart erarbeitete Altersvorsorge mit dem ehemaligen Partner teilen. Es gibt einige Möglichkeiten, den Versorgungsausgleich zu beschränken oder ganz auszuschließen.

  • Ehevertrag: Über eine notarielle Vereinbarung können Ehepaare auf den Versorgungsausgleich komplett verzichten oder bestimmte Anwartschaften vom Ausgleich ausnehmen.
  • Scheidungsfolgenvereinbarung: Nach der Trennung oder bei bereits laufender Scheidung kann eine notarielle Vereinbarung über den Versorgungsausgleich getroffen werden.
  • Vergleich: Es ist möglich, vor Gericht auf den Versorgungsausgleich zu verzichten oder den Ausgleich zu beschränken. Dabei muss jede Partei von einem eigenen Rechtsanwalt vertreten werden.

Bitte beachten Sie, dass der Verzicht auf den Versorgungsausgleich bei Scheidung einen Partner nicht mittellos oder stark benachteiligt zurücklassen darf. Daher ist der Ausschluss oder die Begrenzung meist nur dann möglich, wenn die Ehe kinderlos geblieben ist und beide Partner voll gearbeitet haben.

 

Welche Rentenanwartschaften zählen?

Unter den Versorgungsausgleich fallen alle späteren Rentensprüche, die die Ehepartner während der Ehezeit erworben haben. Der Zeitrahmen reicht vom ersten Tag des Monats der Eheschließung bis zum letzten Tag des Monats, der vor der Zustellung des Scheidungsantrags liegt. Das bedeutet, dass die Trennungszeit ebenfalls in den Versorgungsausgleich mit einfließt. Lediglich bei Paaren, deren Trennungszeit ungewöhnlich lang ausgefallen ist, kann der Versorgungsausgleich auf die Phase zwischen der Trauung und der Trennung begrenzt werden. Folgende Versorgungsarten werden durch den Versorgungsausgleich unter den ehemaligen Partnern aufgeteilt:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Beamtenversorgung (Pension)
  • Anwartschaften von berufsständischen Versorgungswerken (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker oder Architekten)
  • Private Rentenversicherungen, die zwingend als Rente ausgezahlt werden oder bei denen bereits die Rentenzahlung unwiderruflich gewählt worden ist
  • Betriebsrenten (wie die betriebliche Altersvorsorge)
  • Zusatzversorgungen aus dem öffentlichen Dienst
  • Geförderte Altersvorsorgeverträge wie Riester- und Rürup-Rente
  • Erwerbsunfähigkeitsrente

Nicht in den Versorgungsausgleich einbezogen werden Rentenzahlungen, die eher einer Entschädigung entsprechen, beispielsweise Renten der Berufsgenossenschaften, Unfallrenten oder Opferrenten.

Eine private Altersvorsorge, die eine Einmalzahlung vorsieht, fällt in den Zugewinnausgleich, solange der Versicherungsnehmer sich nicht unwiderruflich für die Rentenzahlung entschieden hat. Ist dagegen eine Rentenzahlung vorgesehen, zählt der Vertrag zum Versorgungsausgleich, sofern sich der Versicherungsnehmer noch nicht für die Einmalzahlung entschieden hat.

 

Den Versorgungsausgleich berechnen

Der Versorgungsausgleich wird nach einem einfachen Grundprinzip berechnet: Der Richter ermittelt die während der Ehe von beiden Partnern erworbenen Rentenanwartschaften. Jede Anwartschaft wird halbiert und die eine Hälfte dem jeweils anderen Partner gutgeschrieben.
BeispielEva und Klaus waren zwölf Jahre verheiratet. In dieser Zeit war Eva Hausfrau. Für die Geburt und die Betreuung des Kindes hat sie drei Rentenpunkte erhalten. Klaus hat zwölf Rentenpunkte gesammelt.

 

  Eva  Klaus
In der Ehe erworbene Anwartschaften  3 Punkte 12 Punkte
Geteilt durch zwei 1,5 Punkte 6 Punkte
Versorgungsausgleich - 1,5 Punkte
+ 6 Punkte
- 6 Punkte
+ 1,5 Punkte
Rentenanwartschaften nach der Scheidung 7,5 Punkte 7,5 Punkte

Ursprünglich war der Versorgungsausgleich für die klassische Hausfrauenehe gedacht. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass Frauen, die sich ganz dem Haushalt und den Kindern widmeten und keine Altersvorsorge aufbauen konnten, im Alter zum Sozialfall werden, wenn sie sich scheiden lassen. Heute gleicht der Versorgungsausgleich bei Scheidung Unterschiede in der Altersvorsorge aus, die durch unterschiedliche Einkommen entstehen.

 

Tipp

Möchten Sie, dass die Scheidung schnell und unkompliziert vonstattengeht, nutzen Sie die Trennungszeit für die Kontenklärung bei der gesetzlichen Rentenversicherung und tragen Sie alle Versorgungs- und Versicherungsunterlagen zusammen.

 

So führt das Gericht den Versorgungsausgleich durch

Den Versorgungsausgleich bei Scheidung leitet das Gericht - außer bei einer Ehe von kurzer Dauer - automatisch in die Wege. Sie müssen diesen Schritt nicht wie den Zugewinnausgleich beantragen. Der Ablauf entspricht folgendem Muster:

  • Fragebogen: Die Eheleute erhalten vom Gericht einen Fragebogen, in dem sie die Angaben über Versicherungen, Anwartschaften und zu den Versicherungsnummern machen.
  • Auskunftseinholung: Mit diesen Informationen lässt sich das Gericht von den jeweiligen Versorgungsträgern die Höhe der verschiedenen Anwartschaften mitteilen.
  • Stellungnahme: Im nächsten Schritt erhalten die beiden Parteien die Auskünfte der Versorgungsträger, um die Angaben zu prüfen und zu eventuellen Fehlern oder fehlenden Anwartschaften Stellung zu nehmen.
  • Versorgungsausgleich: Beim endgültigen Scheidungstermin wird den bisherigen Partnern der Ausgleich zugesprochen.

Lässt sich der Versorgungsausgleich nicht durchführen, weil z. B. erst eine Kontenklärung erforderlich ist, und verzögert sich die Scheidung deshalb um mehr als drei Monate, kann das Gericht die Verfahren trennen. Dann erfolgt die rechtskräftige Scheidung vorab und der Versorgungsausgleich wird später vorgenommen.

 

Tipp

Ein Fehler in den Berechnungen kann Sie teuer zu stehen kommen. Prüfen Sie die Angaben daher gemeinsam mit einem Fachmann wie einem Rentenberater oder einem Versicherungs­mathematiker.