Einlagensicherung – so werden Bankguthaben geschützt

Durch die Einlagensicherung werden die bei privaten Kreditinstituten angelegten Gelder bis zu einer bestimmten Summe abgesichert. Das heißt, dass Sie als Kunde im unwahrscheinlichen Falle der Insolvenz Ihrer Bank die Rückzahlung Ihres Guthabens bis zu diesem Betrag garantiert bekommen. Lesen Sie hier, was die Richtlinien besagen, welche verschiedenen Guthaben die Einlagensicherung umfasst und was es mit dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken auf sich hat!

Für diese Guthaben gilt die Einlagensicherung

Die Einlagensicherung umfasst folgende Guthaben:

  • Sichteinlagen (z. B. Girokonto und Tagesgeld)
  • Termin- und Spareinlagen (Sparbücher, Festgelder)
  • laufende Sparbriefe

Was besagen die Richtlinien der Einlagensicherung?

Laut dieser Richtlinie des neuen Einlagensicherungsgesetzes sind alle Kreditinstitute verpflichtet, jährlich ihren Einlegern einen gesetzlich vorgegebenen Informationsbogen zur Verfügung zu stellen. Das EAEG, das seitdem auf die Belange der Anlegerentschädigung beschränkt ist, bleibt als Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG) erhalten.
Die Einlagensicherungsrichtlinie bestimmt, dass künftig alle Kreditinstitute einem gesetzlichen oder gesetzlich anerkannten Sicherungssystem zugeordnet sein müssen.
Die Richtlinie regelt auch das Entschädigungsverfahren wesentlich detaillierter als bisher: Sie erweitert den Schutz von Einlegern, stellt alle Sicherungssysteme unter Aufsicht und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Kreditinstitute von den Sicherungseinrichtungen gestützt werden dürfen.

  • Schnelleres Entschädigungsverfahren:
    Spätestens ab dem 31. Dezember 2023 müssen die Mitgliedstaaten die Frist für die Auszahlung der Entschädigung an die Einleger auf 7 Arbeitstage ab Feststellung des Entschädigungsfalls verkürzen. Derzeit beträgt sie 20 Arbeitstage.
  • Erweiterter Entschädigungsanspruch:
    Bankkunden haben einen Rechtsanspruch auf die Entschädigung von 100.000 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Betrag überschritten werden, wenn diese mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhing – etwa dem Verkauf einer Privatimmobilie, einer Heirat oder einer Abfindung für Arbeitnehmer. Dieser Anspruch gilt seit dem 3. Juli 2015 auch für Konten mit einer anderen Währung, zum Beispiel US-Dollar.

Einlagensicherung – freiwillig und gesetzlich?

Für private Banken gibt es zusätzlich einen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken. Durch diesen Fonds wird das Guthaben jedes einzelnen Kunden bis zur Höhe von 20 % des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank gesichert.
Heutzutage haben Banken – auch aufgrund der hohen regulatorischen Anforderungen – hohe Kapitalausstattungen. Aus diesem Grund hat der Bankenverband entschieden, in Zukunft die Sicherungsgrenze des haftenden Eigenkapitals zu reduzieren:

  • 01.01.2020: auf 15 % des Eigenkapitals
  • 01.01.2025: auf 8,75 % des Eigenkapitals

Weitere Informationen zum Thema Einlagensicherung finden Sie in unserem Serviceportal „Fragen und Antworten“.