Mit dem Ratenschutz auf Nummer sicher gehen

Millionen Haushalte in Deutschland haben sich mit Darlehen bereits Wünsche erfüllt oder finanzielle Notlagen überbrückt. Viele Menschen wissen jedoch nicht, dass ein Kredit auch versichert werden kann. Der Fachbegriff dafür lautet Ratenschutz bzw. Restschuldversicherung oder Restkreditversicherung (RKV). Der Ratenschutz ist freiwillig und steht bei Abschluss eines Ratenkreditvertrags optional zur Auswahl. Kommt es zu einem Versicherungsfall, bietet er einen wirkungsvollen finanziellen Schutz.

Unsere Empfehlung

Postbank Privatkredit direkt

Kreditverträge mit Restschuldversicherung

Wer in Deutschland einen Privatkredit abschließt, unterzeichnet bei seiner Hausbank oder anderen Kreditgebern einen Kreditvertrag. In diesem Kontrakt werden die Modalitäten der Rückzahlung genau geregelt. Neben der Höhe der monatlichen Raten sind hier außerdem Zinssatz, Laufzeit und andere Aspekte aufgeführt. Nachdem ein Konsument seinen Kredit erhalten hat, zahlt er den Darlehensbetrag plus Zinsen im Regelfall so lange in Monatsraten an die Bank zurück, bis das Kreditkonto ausgeglichen ist. Bei größeren Krediten – z. B. für umfangreiche Renovierungsmaßnahmen – kann die Rückzahlung auch einmal länger dauern. Die maximale Laufzeit eines Postbank Ratenkredits beträgt 120 Monate.

120 Monate sind zehn Jahre – eine lange Zeit, in der sich die Lebenssituation von Kreditnehmern entscheidend verändern kann. Was passiert zum Beispiel, wenn ein Kreditnehmer arbeitslos wird, schwer erkrankt oder gar verstirbt und deshalb die Raten nicht mehr zahlen kann? Ohne Ratenschutz wäre in diesem Fall die Familie in der Pflicht. Auch im Todesfall müssten die Hinterbliebenen nach deutschem Recht den Kredit weiter zurückzahlen. Liegt für den abgeschlossenen Kredit allerdings eine Restschuldversicherung vor, werden die ausstehenden Beiträge vom Versicherungsgeber übernommen. Für diese Serviceleistung zahlen Kunden beim Kreditabschluss eine zusätzliche Versicherungsprämie, die zur Kreditsumme addiert wird – Sie begleichen die Versicherung also nach und nach automatisch zusammen mit der monatlichen Rate.

Wann greift eine Ratenschutzversicherung?

Bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall eines Kreditnehmers wird der RatenSchutz als Restkreditversicherung aktiv. Im Todesfall muss der ausstehende Kreditbetrag nicht mehr von den Hinterbliebenen gezahlt werden. Im Fall der Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit muss sich der Kunde für bis zu 24 Monate keine Sorgen um die Bezahlung der ausstehenden Raten machen. Bitte beachten Sie dazu auch die Versicherungsbedingungen: Für Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeits- und Arbeitslosigkeitsabsicherung gilt eine dreimonatige Karenzzeit und ein Maximalbetrag i. H. v. 1.500 Euro für die versicherte Kreditrate. In beiden Fällen springt eine Versicherung ein. Vertragspartner für den RatenSchutz sind die LPV Versicherung AG bzw. die LPV Lebensversicherung AG mit Sitz in Hilden. Ähnlich wie die Postbank selbst erzielte auch die LPV Lebensversicherung AG (ehemals PB Lebensversicherung AG) in verschiedenen Rankings Bestnoten in Bezug auf Kundenleistung, Finanzstärke und Service. Somit sind die beiden Unternehmen starke Vertragspartner, wenn es um die Themen Privatkredit und Restschuldversicherung geht.

Der RatenSchutz mit freiwilliger Selbstverpflichtung

Jeder in- und ausländische Restkreditversicherer kann sich freiwillig den Bedingungen der Selbstverpflichtung unterwerfen. Die LifeStyle Protection Versicherungen als Versicherungspartner der Postbank gehören zu den wenigen Versicherern im Segment Restkreditversicherung, die die „freiwillige Selbstverpflichtung der Restkreditversicherer“ unterzeichnet haben. Durch die Selbstverpflichtung versprechen die Unternehmen, Ihren Kunden RKV-Produkte mit hoher Qualität zu bieten und für transparente Versicherungsbedingungen zu sorgen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) erläutert auf seinen Seiten leicht verständlich, was Sie als Kreditnehmer diesbezüglich von Ihrem Vertragspartner erwarten können.

Der RatenSchutz wird optional zum Postbank Ratenkredit angeboten. Bei laufenden Kreditverträgen lässt sich der zusätzlich vereinbarte RatenSchutz jederzeit kündigen – hier gilt eine Frist von zwei Wochen zum Monatsende. Ein nachträglicher Abschluss einer Restschuldversicherung zu einem bereits laufenden Ratenkreditvertrag ist hingegen nicht möglich.

Die Top-5-Gründe für den RatenSchutz

1.  Schutz der Familie: Mit einer Restschuldversicherung sorgen Sie für Ihre Liebsten. Beim Eintreten von Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit bleiben Ihre Angehörigen nicht auf den Kreditschulden sitzen, sondern sind im Falle des Falles bestens abgesichert.

2. Flexibilität: Der RatenSchutz ist einfach und flexibel. Für die Absicherung im Todesfall, im Fall der Arbeitsunfähigkeit und der Arbeitslosigkeit bieten wir Ihnen verschiedene Kombinationsmöglichkeiten der versicherbaren Risiken Todesfall, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit an. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig – eventuelle Vorerkrankungen sind somit kein Hindernis. Einmal abgeschlossen lässt sich der Versicherungsvertrag unabhängig vom laufenden Kreditvertrag kündigen. Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen!

3. Absicherung nach Maß: Mit dem RatenSchutz erhalten Sie in jedem Fall eine wirkungsvolle Absicherung – ganz egal, welches Paket sie wählen.

4. Rückzahlung von Prämien: Einen Konsumentenkredit können Sie auch vor Vertragsende zurückzahlen. Ähnlich individuell verhält es sich mit den Laufzeiten für den RatenSchutz, der im Falle einer früheren Kreditrückzahlung ganz automatisch erlischt. Selbstverständlich erhalten Sie den nicht verbrauchten Anteil der Prämie in diesem Falle zurück.

5. Hilfreiche Serviceleistungen „on top“: Im Falle einer drohenden Arbeitslosigkeit können Sie einmalig eine kostenlose telefonische Rechtsberatung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen in Anspruch nehmen. Auch bei Eintritt der Arbeitslosigkeit werden Sie unterstützt – Ihnen wird ein kostenloses professionelles Bewerbertraining angeboten. Diese Leistungen erbringen die ausgewählten Partnerunternehmen der LPV Versicherung AG.