Start ins Familien­leben: Was ist finan­ziell zu be­ach­ten?

  • In der Schwangerschaft häufen sich mit der Vorfreude auf den Nachwuchs die Glücksgefühle und die Aufregung steigt. Für werdende Eltern gibt es viel zu planen.
  • Eine zentrale Frage lautet: Wie wird die Familie nach der Geburt finanziell aufgestellt sein?
  • Ein Baby kann das Familienbudget ganz schön strapazieren, während gleichzeitig meist ein Teil des Einkommens wegfällt. Die eigenen Finanzen sind daher ein wichtiges Thema, das werdende Eltern möglichst frühzeitig angehen sollten.

Unser Tipp

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Welche Leistung­en gibt es für Fa­milien? 5 Finanz- und Steuer­tipps

Kinder gehen bekanntlich ins Geld. Bis der Nachwuchs groß ist und selbst auf eigenen Beinen steht, summieren sich die Kosten für ein Kind auf einen ordentlichen Betrag.

Vor allem im ersten Lebensjahr kommen auf Eltern zahlreiche Ausgaben zu, ob für die Erstausstattung, Windeln oder Babykurse. Bei manchen Paaren steht zudem der Kauf eines größeren Familienautos oder der Umzug in eine geräumigere Wohnung oder in ein Haus an. Darüber hinaus ist mit Verdiensteinschränkungen zu rechnen, wenn ein Elternteil künftig nur noch halbtags arbeitet.

Neben Entscheidungen rund um die Einrichtung des Kinderzimmers etc. ist bei der Familienplanung auch ein kritischer Blick auf die Finanzen wichtig. Der Staat greift frisch gebackenen Eltern mit verschiedenen Leistungen und Steuervergünstigungen finanziell unter die Arme. Die Voraussetzungen dafür sind zum Teil an Bedingungen geknüpft und es gibt einige Punkte zu beachten.

Tipp 1: Kinder­geld ab Geburt bean­tragen

Kindergeld bekommen Sie nach der Geburt Ihres Kindes nicht automatisch auf Ihrem Konto gutgeschrieben: Die Leistung gibt es nur auf Antrag bei der Familienkasse. Seit dem 1. Januar 2025 erhalten Familien 255 Euro im Monat für jedes Kind. Kindergeld steht Ihnen darüber hinaus gleichermaßen für jedes adoptierte Kind zu, das gemeinsam mit Ihnen in einem Haushalt in Deutschland lebt.

Hinweis: Die ersten Monate mit einem Baby vergehen oftmals wie im Flug. Denken Sie trotzdem daran, Ihren Antrag möglichst bald nach der Geburt zu stellen. Denn rückwirkende Zahlungen sind nur bis zu sechs Monate möglich. Kindergeld steht Personen mit leiblichem Nachwuchs ebenso zu wie Familien mit adoptierten Kindern sowie Pflege-, Stief- und Enkelkindern – insofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Gut zu wissen

Das Kindergeld wird über die Familienkasse beantragt. Bereits kurz nach der Geburt des Kindes erhalten Sie für das Kind eine steuerliche Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern. Im Anschluss daran wird automatisch ein Schreiben von der Familienkasse mit einem persönlichen Zugangscode verschickt. Wird dieser Zugangscode genutzt, dann sind viele Angaben beim Antrag auf Kindergeld bereits vorausgefüllt.

Tipp 2: Kinder­frei­betrag auf Lohn­steuer statt Kinder­geld

Steuervergünstigungen tragen dazu bei, jungen Familien den Alltag finanziell zu erleichtern. Dazu gehört der Kinderfreibetrag, der 2025 bei 6.672 Euro (3.336 Euro je Elternteil) jährlich liegt. Zusätzlich bietet sich noch der Freibetrag für Betreuung und Erziehung für Betreuung und Erziehungoder Ausbildung in Höhe von 2.982 Euro (1.464 Euro je Elternteil) an. Bei getrennter Veranlagung wird jeweils die Hälfte des Freibetrags den einzelnen Partnern zugeordnet. Die Summe aus den Freibeträgen erhalten Sie allerdings nicht auf Ihr Konto ausgezahlt, sondern das Finanzamt zieht diese von Ihrem Jahreseinkommen ab.

Familien bekommen entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag – beide Leistungen bzw. Steuererleichterungen gleichzeitig sind nicht möglich. Ob sich für Sie das Kindergeld mehr lohnt oder aber der Kinderfreibetrag, brauchen Sie nicht selbst durchzurechnen. Das Finanzamt klärt diese Frage im Rahmen einer Günstigerprüfung.

Gut zu wissen: Beantragen Sie in jedem Fall erst einmal Kindergeld, selbst wenn der Freibetrag für Sie voraussichtlich die bessere Variante ist. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge ohnehin in der Steuererklärung.

Tipp 3: Eltern­zeit planen mit Eltern­geld

Die meisten Eltern entscheiden sich nach der Geburt dazu, ihr Kind selbst zu betreuen – darunter sind auch immer mehr Väter, wie die Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen. Im Jahr 2024 waren ein Viertel (25,8 Prozent) aller Elterngeldbeziehenden männlich. 2015 stiegen im Vergleich dazu nur 21 Prozent aller Väter zeitweise aus dem Job aus.

Elterngeld unterstützt Familien dabei, sich Zeit für ihre Kinder zu nehmen. Seit Herbst 2021 bietet das Elterngeld mehr flexible Möglichkeiten, beispielsweise hat sich die zulässige Arbeitszeit auf 32 Stunden in der Woche erhöht. Basiselterngeld deckt eine Dauer von maximal 14 Monaten ab. Wenn Sie Ihr Kind länger betreuen möchten, bietet sich ElterngeldPlus an. Diese Familienleistung gibt es doppelt so lange, allerdings erhalten Sie monatlich weniger Geld. Der Partnerschaftsbonus ist für Paare interessant, die gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.

Tipp 4: Steuer­klasse während der Schwanger­schaft wechseln

Für manche Ehepaare lohnt es sich, bereits in der Schwangerschaft mit dem Steuerberater zu sprechen. Konkret geht es um die freie Steuerklassenwahl: Wenn z. B. die werdende Mutter in der Steuerklasse V ist und nach der Geburt daheim beim Baby bleibt, zahlt sich ein Wechsel möglicherweise aus. Denn in der Steuerklasse III bekommt sie ein höheres Nettogehalt, was sich unter Umständen positiv auf die Berechnung des Elterngeldes auswirkt.

Mit dem offiziellen Lohn- und Einkommensteuerrechner können Sie ermitteln, inwiefern ein Steuerklassenwechsel Einfluss auf Ihr Nettogehalt hat.

Tipp 5: Kinder­zu­schlag für Fa­mi­lien mit geringem Ein­kommen

Geringverdiener profitieren vom Kinderzuschlag (auch Kindergeldzuschlag genannt), der seit Anfang 2025 höchstens 297 Euro pro Kind im Monat beträgt. Diese Leistung steht Eltern mit kleinem Einkommen zu, deren Geld nicht für die Versorgung der Familie ausreicht. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie mindestens 900 Euro (Paare) bzw. 600 Euro (Einzelpersonen) brutto im Monat verdienen.

Ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben und in welcher Höhe, berechnet die Familienkasse individuell im Einzelfall. Maßgeblich sind unter anderem die Größe der Familie und Ihre Wohnkosten.

Tipp

Wenn Sie finanzielle Unterstützung wie den Kinderzuschlag beziehen, steht Ihnen eventuell auch ein kostenfreier Kitaplatz für Ihr Kind zu. Weitere Informationen dazu stellt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Webseite zur Verfügung.