Jedes neue Jahr bringt Änderungen bei Gesetzen, Finanzen und Co. Wir haben die wichtigsten bereits beschlossenen und geplanten Neuerungen für Sie zusammengefasst.
Was ändert sich 2026?
Höhere Steuerfreibeträge
Der Grundfreibetrag, also der Betrag des Einkommens, auf den keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, steigt im Jahr 2026 von 12.096 Euro auf dann 12.348 Euro pro steuerpflichtige Person und Jahr. Der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht sich um 156 Euro je Kind auf 6.828 Euro, der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung bleibt 2026 bei 2.928 Euro. Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag gezahlt werden muss, steigt für Ledige um 400 Euro auf 20.350 Euro (zu versteuerndes Einkommen ggf. abzgl. Kinderfreibeträgen). Für Ehepaare gilt der doppelte Wert – also 40.700 Euro. Der Spitzensteuersatz (42 %) gilt für Alleinverdienende künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 69.879 Euro statt wie bisher 68.481 Euro.
Quellen: Bundesgesetzblatt; Familienratgeber; Bundesministerium für Finanzen
Höhere Pendlerpauschale
Dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung zufolge könnte die Altersrente ab Juli 2025 bundesweit um 3,5 Prozent steigen. Die konkrete Rentenanhebung wird allerdings erst festgelegt, wenn abschließende Daten zur Lohnentwicklung vorliegen. Der Beitragssatz bleibt bei 18,6 Prozent.
Quelle: Bundesregierung
Mehr Kindergeld
Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2026 um 4 Euro auf 259 Euro monatlich je Kind angehoben.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Mehr private Altersvorsorge
Noch diskutiert wird die Einführung der sogenannten Frühstart-Rente. In deren Rahmen will der Staat künftig die Altersvorsorge von Kindern vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr mit zehn Euro pro Monat fördern. Das Geld soll von den Eltern in ein individuelles Altersvorsorgedepot für ihr Kind eingezahlt werden. Zunächst soll die Förderung nur an Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 fließen. Details zur weiteren Ausgestaltung stehen noch nicht fest.
Quelle: Bundesregierung
Mehr Rente
Die gesetzliche Altersrente könnte laut dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung ab Juli 2026 bundesweit um 3,7 Prozent steigen. Die genaue Rentenanhebung wird allerdings erst festgelegt, wenn die abschließenden Daten zur Lohnentwicklung vorliegen.
Quelle: Rentenversicherungsbericht
Steuerfreibetrag für arbeitende Rentner
Die Bundesregierung hat die sogenannte Aktivrente beschlossen. Ruheständler, die auch jenseits der Regelaltersgrenze noch arbeiten, erhalten einen zusätzlichen Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro monatlich. Die Aktivrente ist also keine Rente, sondern ein Freibetrag.
Quelle: Bundesregierung
Mehr Geld für untere Gehaltsstufen
Der gesetzliche Mindestlohn steigt im Jahr 2026 von derzeit 12,82 Euro pro Stunde auf 13,90 Euro pro Stunde . Dadurch erhöht sich auch die monatliche Entgeltgrenze für Minijobber, und zwar von 556 Euro auf 603 Euro. Die Jahresverdienstgrenze steigt entsprechend auf 7.236 Euro, während sich die untere Grenze für Midijobs auf 603,01 Euro verschiebt. Die obere Midijob-Grenze verändert sich hingegen nicht und liegt weiterhin bei monatlich 2.000 Euro . Als Midijob wird ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitsentgelt im „Übergangsbereich“ zwischen der Minijob-Grenze und höchstens 2.000 Euro pro Monat bezeichnet. Dabei darf es sich unter anderem nicht um eine kurzfristige Beschäftigung handeln (bis zu drei Monate). Zudem sind Midijobber im Gegensatz zu Minijobbern sozialversicherungspflichtig, jedoch mit einem geringeren Beitragssatz als reguläre Angestellte.
Mehr Geld für Azubis
Die monatliche Mindestausbildungsvergütung („Azubi-Mindestlohn“) wird ab 2026 wie folgt erhöht: 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Ist der Ausbildungsbetrieb tarifgebunden, muss mindestens die im Tarifvertrag vereinbarte Vergütung gezahlt werden. Wenn der Tarifvertrag eine niedrigere Ausbildungsvergütung vorsieht, dürfen sich tarifgebundene Ausbildungsbetriebe nach diesem Tarifvertrag richten. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt zusätzlich zur Mindestausbildungsvergütung, dass ihre Vergütung die in ihrer Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um maximal 20 Prozent unterschreiten darf.
Quelle: Bundesgesetzblatt
Weniger Energiekosten
Die Gasspeicherumlage wird zum 1. Januar 2026 abgeschafft. Dadurch werden Gasverbraucherinnen und -verbraucher bei ihren Energiekosten spürbar entlastet. Zudem sollen – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats zum Haushaltsentwurf 2026 der Bundesregierung – die Stromübertragungsnetzbetreiber im Jahr 2026 einen Bundeszuschuss aus dem Klima- und Transformationsfonds erhalten. Dieser soll die Netzentgelte und damit die Stromkosten für private Haushalte und Unternehmen dämpfen.
Quelle: Bundesregierung
Neue Förderung für E-Autos
Der Kauf und das Leasing von rein elektrisch betriebenen Pkw und Plug-in-Hybriden sollen ab 2026 vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission wieder teilweise mit einer Kaufprämie (Umweltbonus) gefördert werden. Förderberechtigt sollen Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von höchstens 80.000 Euro sein. Für jedes Kind soll die Grenze um 5.000 Euro steigen. Die Grundprämie soll 3.000 Euro betragen, gegebenenfalls zuzüglich 500 Euro pro Kind für maximal zwei Kinder. Haushalte mit weniger als 3.000 Euro Nettoeinkommen im Monat sollen weitere 1.000 Euro erhalten können.
Die Steuerbefreiung für neu zugelassene rein elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge wurde bis Ende 2030 verlängert. Das heißt, bis zum 31.12.2030 neu zugelassene E-Autos sind bis 2035 von der Kfz-Steuer befreit. Ursprünglich sollte die maximal zehnjährige Steuerbefreiung für neu zugelassen E-Autos Ende 2025 auslaufen.
Niedrigere Gastro-Steuern
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird im Jahr 2026 von 19 auf 7 Prozent sinken. Das betrifft Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, den Lebensmitteleinzelhandel, Catering-Anbieter sowie die Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Ob und inwieweit die Gastronomiebetriebe die Mehrwertsteuersenkung an den Endverbraucher weitergeben, bleibt abzuwarten. Die Zustimmung des Bundesrates steht allerdings noch aus.
Bereits zu Zeiten der Corona-Pandemie hatte es diesen gesenkten Steuersatz im Gastronomie-Bereich gegeben.
Quelle: Bundesregierung
Höhere Steuerfreibeträge im Ehrenamt
Die Ehrenamtspauschale für ehrenamtlich Tätige wird auf 960 Euro und die Pauschale für Übungsleiter auf 3.300 Euro angehoben. Diese Pauschalen ermöglichen es gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten bis zu den genannten Beträgen steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen. Die Ehrenamtspauschale ist ein steuerlicher Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten in gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen. Die Übungsleiterpauschale gilt nur für Personen, die ehrenamtlich einer pädagogischen, pflegerischen oder künstlerischen Tätigkeit nachgehen. Die Zustimmung des Bundesrates steht allerdings noch aus.
Quelle: Bundesregierung
Mehr Transparenz beim Fleischeinkauf
Bereits im August 2023 ist das Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung in Kraft getreten. Nach mehrmaligen Fristverlängerungen ist ab dem 1. März 2026 die Tierhaltungskennzeichnung verpflichtend – zunächst aber nur für frisches Schweinefleisch, das in Deutschland produziert wurde. Dies gilt sowohl für vorverpackte als auch für nicht vorverpackte Ware im Lebensmitteleinzelhandel, in den Fleischereifachgeschäften und im Online-Handel. Verbraucherinnen und Verbrauchern soll mit der Kennzeichnung mehr Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform gegeben werden.
Höhere Sozialabgaben
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Jahr 2026 um fünf Prozent bzw. 400 Euro auf 8.450 Euro pro Monat bzw. 101.400 Euro pro Jahr . Der Beitragssatz in der Rentenversicherung bleibt unverändert bei 18,6 Prozent . In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro auf 5.812,50 Euro pro Monat bzw. 69.750 Euro pro Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich dann auf monatlich 6.450 Euro bzw. jährlich 77.400 Euro (2025: 6.150 Euro bzw. 73.800 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den Betrag, bis zu dem vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt Beiträge für die verschiedenen Bereiche der Sozialversicherung berechnet und abgeführt werden. Sie wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, ab welchem Einkommen ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist.
Höhere Krankenkassenzusatzbeiträge
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für die gesetzliche Krankenkasse steigt im Jahr 2026 von 2,5 Prozent auf 2,9 Prozent des Bruttoeinkommens . Er dient als Richtgröße für die individuellen Beitragssätze, die die Krankenkassen zusätzlich zum gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent erheben können. Die tatsächliche Höhe des Zusatzbeitrags wird von jeder Kasse selbst festgelegt.
Quelle: Bundesamt für Soziale Sicherung
Weniger Vergütung für Solarstrom
Für Photo voltaikanlagen mit einer maximalen Anlagenleistung von 10 Kilowattpeak (kWp), die ab dem 1. Februar 2026 in Betrieb genommen werden, sinkt die Einspeisevergütung von aktuell 7,86 Cent pro Kilowattstunde auf 7,78 Cent pro Kilowattstunde.
Quelle: Bundesnetzagentur
Teureres Deutschlandticket
Der Preis für das Deutschlandticket steigt ab Januar 2026 von 58 Euro auf 63 Euro. Wer das Deutschlandticket abonniert hat und den höheren Preis nicht zahlen möchte, muss sein Abo daher spätestens am 10. Dezember 2025 kündigen.
Quelle: Bürgergeld
Verpflichtender Führerscheintausch
Bis zum Jahr 2033 müssen Millionen von Führerscheinen schrittweise in neue EU-Dokumente umgetauscht werden. Nach den Papierführerscheinen, für die die letzte Umtauschfrist im Januar 2025 abgelaufen ist, sind nun die älteren Scheckkarten-Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum zwischen 1999 und Januar 2013 an der Reihe. Die Umtauschfrist für die Ausstellungsjahrgänge 1999 bis 2001 endet am 19. Januar 2026, jene für die Ausstellungsjahrgänge 2002 bis 2004 am 19. Januar 2027 . Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Quelle: Bundesregierung
Neuer Wehrdienst
Der Deutsche Bundestag hat das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz beschlossen. Dieses soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Damit wird die Wehrerfassung wieder eingeführt werden. Das bedeutet, dass alle 18-jährigen Männer und Frauen ab Anfang 2026 einen Fragebogen erhalten, mit dem ihre Motivation und Eignung für den Dienst in den Streitkräften ermittelt werden sollen. Für Männer ist die Beantwortung des Fragebogens verpflichtend, für Frauen freiwillig. Für alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, wird die Musterung wieder zur Pflicht. Sie soll ab dem 1. Juli 2027 beginnen.
Bitte beachten Sie
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 8. Dezember 2025