Was bietet die Zahlungsdiensterichtlinie PSD2?

Die Digitalisierung macht schon längst auch vor dem Finanzwesen nicht halt: Immer häufiger nutzen Kunden Online-Banking oder bestellen im Internet – und bezahlen gleich auf digitalem Wege. Die Rahmenbedingungen dafür definiert die europäische Zahlungsdiensterichtlinie Payment Service Directive 2 (Zahlungsverkehrsdirektive), kurz PSD2. Sie soll für mehr Wettbewerb zwischen Banken und anderen Finanzdienstleistern sorgen und für Verbraucher das Online-Banking und das Bezahlen im Internet bequemer, billiger und sicherer machen. Auch die Entwicklung und Nutzung innovativer Technologien für den Online-Zahlungsverkehr soll durch die neue Richtlinie gefördert werden.

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Was bedeutet PSD2 für Bankkunden?

Die PSD2 wurde 2016 beschlossen und trat im Januar 2018 in Kraft. Neu ist, dass künftig andere Zahlungsdienstleister über spezielle Schnittstellen auf das Bankkonto eines Kunden zugreifen können. Voraussetzung natürlich: Sie als Kunde erteilen explizit Ihr Einverständnis. Dann haben Sie die Möglichkeit, Überweisungen über andere Finanzdienstleister zu tätigen. Ihre PIN und Ihre TAN übermitteln Sie bei der Transaktion zwar nach wie vor, Ihre Hausbank ist am Geldtransfer aber nicht beteiligt. Darüber hinaus sieht die Richtlinie vor, dass die Haftungsgrenze für den Kunden sinkt: Bei unautorisierten Kontoaktivitäten haften Sie nur noch für Schäden bis 50 Euro und nicht mehr bis 150 Euro – sofern Sie nicht selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.

PSD2 im Online-Handel

Bei Online-Einkäufen ergeben sich für den Verbraucher einige Vorteile durch die Neuregelung. So dürfen Händler keine Zusatzgebühren für bestimmte bargeldlose Zahlungsarten mehr verlangen. Der Käufer kann also ohne Sorge vor Aufschlägen frei wählen, ob er etwa per Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt.

Noch eine wichtige Neuerung: Wer ein Hotelzimmer oder einen Mietwagen bucht, muss meistens seine Kreditkarteninformationen angeben. Daraufhin blockieren viele Firmen ohne Ankündigung einen bestimmten Betrag. Nach der PSD2-Regelung geht das nicht mehr so einfach: Der Kunde muss diesem Verfahren explizit zustimmen.

Datenschutz – warum PSD2 die Kundensicherheit fördert

Die PSD2-Richtlinie stellt neue, schärfere Anforderungen an den Datenschutz. Oberste Priorität bei der Öffnung der Bankdaten hat die Sicherheit des Kunden. Das merken Sie auch als Postbank Kunde: Die althergebrachte TAN-Liste, die Ihnen per Post zugeschickt wurde, gehört endgültig der Vergangenheit an. Stattdessen erfolgt eine vollständige Umstellung auf die sogenannte 2- bis 3-Faktor-Authentifizierung. Hierzu gehört, als erster Faktor, zunächst die übliche PIN. Dann wird, als zweiter Faktor, die TAN durch einen von der Hausbank zur Verfügung gestellten TAN- Generator oder durch eine spezielle App erstellt. Als dritter Authentifizierungsfaktor werden biometrische Daten genutzt. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Erkennung per Fingerabdruck, Gesicht oder Stimme. Lediglich elektronische Zahlungen unter 30 Euro wären dann ohne eine solche umfangreiche Authentifizierung möglich. Kommt es trotz dieser strengen Sicherheitsvorkehrungen zu einer nicht autorisierten Transaktion, sind Banken dazu angehalten, bis spätestens einen Tag danach für den Schaden aufzukommen.

Gemäß der PSD2 werden auch Drittanbieter strenger betrachtet. FinTech- Unternehmen und Finanzdienstleister müssen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) autorisiert werden. Erst dann besteht für sie die Möglichkeit, auf Bankdaten zuzugreifen. Die BaFin sorgt dafür, dass entsprechende Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen und Regulierungen erfüllen. So wird sichergestellt, dass die notwendigen Sicherheitsstandards tatsächlich erfüllt werden. Gleichzeitig werden Drittanbieter motiviert, ihren eigenen Sicherheitsmaßstab höher anzusetzen und sich das Vertrauen der Kunden durch qualitativ hochwertige Angebote zu erarbeiten.

Wettbewerb und Innovationen auf dem Finanzmarkt

Ziel der Richtlinie ist es nicht zuletzt, finanztechnische Innovationen voranzubringen. So können Finanzdienstleister und die Hausbank dank der Novelle neue Geschäftsmodelle nutzen. Da nämlich nun mehr Kundendaten zur Analyse zur Verfügung stehen, wird das Online-Kundenerlebnis in Zukunft individueller und einfacher. Die digitale Beratung ist sowohl für den Finanzdienstleister als auch für den Kunden effizienter. Denn die genaueren Daten helfen der Hausbank und anderen Finanzdienstleistern, exakt auf den Kunden zugeschnittene Angebote zu erstellen – etwa für Baufinanzierungen, Versicherungen, Kredite oder die Altersvorsorge, aber auch im Bereich der Geldanlage. Ihnen als Verbraucher wird also eine individuelle Beratung geboten, die Sie selbst mit geringeren finanziellen Mitteln in Anspruch nehmen können. Außerdem stehen Ihnen unkompliziert zahlreiche Optionen zur Geldanlage offen, an die Sie zuvor vielleicht gar nicht gedacht haben. Banken und andere Finanzdienstleister stellen wiederum eine stärkere und vor allem individuellere Bindung zu ihren Kunden her.

Überblick über alle Konten dank praktischer Apps

Schließlich kann die PSD2 für einen besseren Überblick über Ihre Finanzen sorgen: Falls Sie mehrere Konten bei unterschiedlichen Banken haben, finden Sie inzwischen praktische Apps und Programme, mit denen Sie auf alle diese Konten zugreifen können. Damit lassen sich ganz bequem Transaktionen von verschiedenen Konten durchführen, ohne stets von einer Online-Banking-Plattform zur nächsten wechseln zu müssen. Auch beim Sparen und Haushalten kann die neue Richtlinie helfen: Es gibt bereits Applikationen, die Zahlungseingänge und -ausgänge ihrer Nutzer analysieren. Daraus lässt sich eine Art intelligenter Finanzplan erstellen, der potenzielle Sparmöglichkeiten aufzeigt. Entsprechend eingestellt, legen die Programme sogar selbstständig Geld zurück. Die PSD2-Richtlinie kann dem Verbraucher also dabei helfen, ein effektiveres und lukrativeres Geldmanagement zu betreiben.