Kfz-Ver­sicherung wech­seln – da­rauf ist zu ach­ten

Wie jedes Jahr im Herbst lautet die Empfehlung: Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, können Sie oft Ihren Versicherungsschutz optimieren. Denn viele bezahlen für ihre Autoversicherung mehr als nötig. Kaum eine andere Versicherungssparte bietet eine derart große Vielfalt an Versicherern und Tarifen – hier besteht großes Sparpotenzial. Wer die Angebote vergleicht, kann sich unter Umständen auch bessere Leistungen sichern.

Tipp

Zum VersicherungsManager

Kfz-Ver­sich­erung wech­seln – wann ist das mög­lich?

Kfz-Versicherungen unterscheiden sich deutlich im Hinblick auf Prämien, Tarifleistungen und Service. Deshalb ist es sinnvoll, die Angebote zu vergleichen und die Kfz-Versicherung zu wechseln – etwa, wenn Ihr derzeitiger Versicherungsvertrag zu teuer ist oder Sie möglicherweise unzufrieden mit Ihrem bisherigen Versicherer sind.

Neben der regulären Kündigungsfrist von – in der Regel einem Monat zum Ablauf der Vertragslaufzeit haben Versicherte in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht greift:

• bei einer Beitragserhöhung durch die Versicherung,
• im Schadensfall und
• bei einem Fahrzeugwechsel.

Kfz-Ver­sicherung wech­seln: Stich­tag am 30.11. be­ach­ten

Ob Lebensmittel, Fernreisen oder Versicherungen – fast alles wird teurer. Auch mit steigenden Kfz-Versicherungsprämien ist im Herbst wieder zu rechnen. Aus diesem Grund kann es sich für viele Fahrzeughalter lohnen, einen Kfz-Versicherungswechsel zu erwägen. In der Kfz-Versicherung beginnt das Versicherungsjahr üblicherweise am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Eine Kündigung des Versicherungsvertrags ist somit stets zum Jahresende (Hauptfälligkeit) möglich. Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, ist in der Regel eine Frist von einem Monat vorgesehen. Stichtag für einen Kfz-Versicherungswechsel ist deshalb jährlich der 30. November.

Kfz-Ver­sicherung kün­digen bei stei­gender Ver­sicherungs­prämie

Kündigt der Anbieter eine Preiserhöhung an – obwohl sich die Leistungen nicht verändert haben – können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und Ihre Kfz-Versicherung wechseln. Die Frist beträgt hierbei vier Wochen und beginnt mit dem Datum, an dem Sie eine entsprechende Mitteilung zur Beitragserhöhung bekommen. Oftmals wird eine Kfz-Police teurer, wenn der Versicherer Ihr Fahrzeug in eine höhere Typklasse einstuft.

Gut zu wissen: Eine Sonderkündigung ist nicht möglich, wenn aufgrund eines Umzugs eine höhere Regionalklasse gilt oder Sie den Leistungsumfang (zum Beispiel Anpassung der jährlichen Fahrleistung) ändern. In diesem Fall müssen Sie die Beitragserhöhung hinnehmen und können erst zum Vertragsende kündigen.

Wechsel der Kfz-Ver­siche­rung nach einem Unfall­schaden

2022 kam es zu rund 2,4 Millionen Straßenverkehrsunfällen auf deutschen Straßen – Tendenz steigend . Wer einen guten Versicherungsschutz hat, kann sich auf eine reibungslose Schadensregulierung verlassen. Dies betrifft je nach Art der Kfz-Versicherung sowohl die Schäden an fremden Fahrzeugen (Kfz-Haftpflichtversicherung) als auch selbst verschuldete Schäden am eigenen Auto (Teil- oder Vollkasko).

Übernimmt Ihre Versicherung die entstandenen Kosten, haben Sie darüber hinaus ein Sonderkündigungsrecht: Eine vorzeitige Kündigung mit einer Frist von vier Wochen ist in diesem Fall möglich, sobald Sie den finalen Bescheid zur Schadensregulierung erhalten.

Achtung: Die Versicherung kann Ihnen als Fahrzeughalter im Schadensfall ebenfalls kündigen – wenn Sie beispielsweise grob fahrlässig einen Verkehrsunfall verursacht haben.

Kfz-Ver­siche­rung wechseln beim Auto­kauf

Beim Kauf eines Gebrauchtswagen haben Sie generell die Möglichkeit, ein Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Der Grund: Die Kfz-Versicherung ist immer an das jeweilige Fahrzeug geknüpft. Der Versicherungsschutz des Vorbesitzers oder der Vorbesitzerin geht somit automatisch auf Sie über. Möchten Sie die Kfz-Versicherung wechseln, müssen Sie die bisherige Police innerhalb eines Monats nach der Fahrzeugübergabe kündigen. Übrigens: Falls Sie Ihren alten Wagen verschrotten lassen, ist keine explizite Kündigung nötig – die Zulassungsstelle informiert Ihre Versicherung über die Stilllegung und damit erlischt der Versicherungsschutz.

Tipp

Kann ich bei meinem neuen Auto die Kfz-Versicherung wechseln, ohne es abzumelden? Ja. Denn kaufen Sie ein angemeldetes Fahrzeug, greift das Sonderkündigungsrecht in der Autoversicherung.

Kfz-Ver­siche­rung wechseln – was ist zu be­ach­ten?

Ein Kfz-Versicherungswechsel lässt sich in der Regel schnell und unkompliziert erledigen. Doch es gibt ein paar wichtige Dinge zu beachten:

  • Kündigen Sie Ihren laufenden Kfz-Versicherungsvertrag erst, wenn Sie eine neue Police abgeschlossen haben. Damit gehen Sie kein Risiko ein, dass Ihr Fahrzeug womöglich (zeitweise) aufgrund von Verzögerungen beim neuen Anbieter nicht versichert ist. Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung dürfen Sie mit Ihrem Auto nicht auf die Straße.
  • Kündigen Sie Ihre alte Kfz-Versicherung rechtzeitig. Um den Stichtag am 30.11. nicht zu verpassen, planen Sie ein paar Tage „Puffer“ ein. Der Stichtag ist das Datum, an dem Ihre Kündigung beim Versicherer spätestens eingehen muss. In der Regel ist die Kündigung in der sog. „Textform“ möglich, d.h. Sie können Ihren Versicherungsvertrag sogar per E-Mail kündigen.

So funk­tio­niert der Wech­sel: 3 Tipps, um Geld zu spa­ren

Durch einen Wechsel der Kfz-Versicherung können Sie nicht nur Ihre Kosten senken, sondern im Idealfall gleichzeitig Ihren Versicherungsschutz optimieren.

Tipp 1: Kfz-Ver­siche­rungs­tarife ver­gleichen

Welche Tarife für Sie infragekommen, erfahren Sie durch einen umfassenden Versicherungsvergleich. Da auf dem Kfz-Versicherungsmarkt eine Vielzahl an Anbietern und Tarifoptionen existieren, gibt es mitunter deutliche Preisunterschiede.Um sich bequem einen Überblick zu verschaffen, bietet sich beispielsweise ein digitaler Versicherungsmanager an, der als unabhängiger Makler agiert und eine breite Auswahl an Tarifen bietet. Mit ihm können Sie Ihre bestehenden Verträge regelmäßig überprüfen und bei Bedarf bessere Tarife auswählen.

Tipp 2: Beste Kfz-Ver­siche­rung aus­wählen

Beim Vergleich der Kfz-Versicherungstarife spielt der Preis zwar eine große Rolle, ist aber nicht das alleinige Kriterium . Berücksichtigen Sie zudem folgende Punkte:

  • die Deckungssumme (mindestens 50 Mio. Euro, besser sind 100 Mio. Euro)
  • Auslandsschadenschutz
  • sog. „Mallorca-Police“
  • Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit
  • Neuwertentschädigung
  • Folgeschäden
  • Wildunfälle mit Abdeckung aller Tiere
  • Schadenrückkauf
  • Rabattschutz
  • Spezielle Versicherungsleistungen für Elektroautos

Gut zu wissen

Was ist der Unterschied zwischen Auslandsschadenschutz und der sogenannten Mallorca-Police?

Der Auslandsschadenschutz übernimmt bei deutschen Verkehrsunfallopfern die Differenz der Schadensansprüche, wenn die ausländische Versicherung zu gering ausfällt. Unfall mit ausländisch versichertem Fahrzeug in Deutschland.

Die Mallorca-Police (auch Mallorca-Klausel oder Mallorca-Deckung genannt) ist eine Zusatzleistung der Kfz-Haftpflichtversicherung, welche optional abgeschlossen werden kann. Diese Zusatzversicherung übernimmt im Falle eines Falles die Kosten im europäischen Ausland, die durch die Mietwagen-Haftpflichtversicherung im Reiseland nicht übernommen werden.

Tipp 3: Kün­dig­ungs­grund und Fristen prü­fen

Ein Kfz-Versicherungswechsel ist in aller Regel finanziell sinnvoll, wenn Sie ein günstiges Angebot finden oder woanders bessere Leistungen bei gleichen Beiträgen bekommen. Auch wenn Sie den Versicherungsschutz anpassen möchten, lohnt es sich, die Tarife zu vergleichen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sich der Fahrerkreis ändert oder Sie einen Fahranfänger oder eine Fahranfängerin in die Versicherung aufnehmen möchten. Schauen Sie in Ihren Vertragsbedingungen nach, ob gegebenenfalls ein Kündigungsgrund (zum Beispiel Schadensregulierung) vorliegt und welche Kündigungsfristen für Ihren Alt-Vertrag einzuhalten sind.