Post-Covid – An­spruch auf Reha-Leis­tungen

Eine Corona-Infektion fällt bei jedem Erkrankten anders aus. Während die einen kaum Symptome verspüren, sind andere nach einer kurzen Auszeit wieder fit. Doch es können auch längerfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten, die Wochen oder sogar Monate anhalten. Medizinexperten gehen davon aus, dass 15 Prozent der Erkrankten an solchen Post-COVID-Erscheinungen leiden. An eine vollständige Rückkehr in ihren Job können die Betroffenen oft gar nicht denken.

Wenn Lang­zeit­folgen den All­tag be­lasten

Ist aufgrund des sogenannten Post-COVID die Erwerbsfähigkeit gefährdet, haben gesetzliche Rentenversicherte Anspruch auf eine Reha-Maßnahme der Deutschen Rentenversicherung. Sie soll den Betroffenen dabei helfen, wieder Schritt für Schritt ins Berufsleben zurückzukehren. Die Reha kann insbesondere dann beantragt werden, wenn es auch Monate nach Beginn der Infektion zu Funktionseinschränkungen kommt, die durch eine alternative Diagnose nicht zu erklären sind. So sind die eigentlich wieder Genesenen oft noch sehr müde oder erschöpft, leiden unter Kopfschmerzen oder Atemnot, haben Schlafstörungen oder Konzentrationsprobleme. Mehr als 200 Symptome von Post-Covid sind inzwischen bekannt. Haben ambulante Anwendungen den Betroffenen bisher nicht helfen können, werden im Rahmen der drei- bis vierwöchigen Reha verschiedene Maßnahmen eingeleitet, zum Beispiel Bewegungs-, Atem- oder Traumatherapien.

Antrag be­quem on­line stel­len

Der Antrag für die Post-Covid-Reha kann bequem online ausgefüllt werden. Hierfür stellt die Deutsche Rentenversicherung ein spezielles Formular zur Verfügung – es ist online erhältlich. Beim Ausfüllen können sich die Betroffenen von den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, von einem ehrenamtlich tätigen Versicherungsberater oder von ihrem Hausarzt unterstützen lassen.
Der Hausarzt muss einen Befundbericht zusammenstellen und zum Beispiel beschreiben, inwiefern die Langzeitfolgen der Corona-Erkrankung den Alltag seines Patienten belasten. Also zum Beispiel, weil nun das Treppensteigen aufgrund der Luftnot schwerfällt oder Sprach- und Konzentrationsstörungen auftreten. Für den Bericht muss der Arzt das Formular S0051 nutzen und diesem die vorhandenen Arzt- und Krankenhausberichte beifügen. Wichtig ist zudem, dass der Mediziner erklärt, dass er eine Verbesserung der Gesundheit durch die Reha erwartet (sogenannte positive Prognose).

Gut zu wissen

Wer auch nach der Post-Covid-Reha noch nicht vollständig wieder fit für das Berufsleben ist, hat die Möglichkeit, nach dem sogenannten Hamburger Modell an den Arbeitsplatz zurückzukehren: Er startet zunächst mit wenigen Arbeitsstunden pro Woche. Die Anzahl wird dann sukzessive erhöht, bis die im Arbeitsvertrag vereinbarte Stundenzahl erreicht ist. In welchem Tempo diese Wiedereingliederung erfolgt, hängt vom Gesundheitszustand des Einzelnen ab.