Finanzen im Alter frühzeitig planen
Diese Ausgaben fallen im Alter geringer aus
- Immobilienkredit (Haus/Wohnung abbezahlt)
- Altersvorsorge (zum Beispiel keine Beiträge mehr zu Lebens-/privater Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung)
- Haushalt (sinkende Ausgaben als Single/Paar ohne Kinder)
- Ausbildung der Kinder (zum Beispiel Studiengebühren, Mietzuschuss, Nachhilfe, private Kurse)
- Unterhaltsverpflichtungen (zum Beispiel für geschiedene Partner, erwachsene Kinder)
- Mobilität (Fahrt zur Arbeit entfällt, gegebenenfalls Verzicht auf eigenen PKW)
Diese Ausgaben steigen im Alter
- Gesundheit und Vorsorge (zum Beispiel für Medikamente, Kuren, Sehhilfen, Hörgeräte, medizinische Fußpflege, Gehhilfen, Hausnotruf)
- private Krankenversicherungen, private Pflegezusatzversicherung
- persönliche Dienstleistungen (zum Beispiel Haushaltshilfe, Gärtner, Lieferservice, Menüservice, Taxifahrten)
- Pflegebedarf (falls Sie oder Ihr Partner zum Pflegefall werden)
- Hobbys und Reisen (Freizeit aktiv gestalten)
Tipp
Wenn Sie in den eigenen vier Wänden alt werden möchten, sollten Sie neben den laufenden Ausgaben auch die Kosten für einen barrierefreien, altersgerechten Umbau einplanen.
Haben Sie sich einen Überblick über die künftigen Ausgaben verschafft, empfiehlt sich im zweiten Schritt ein gründlicher Kassensturz, um Finanzierungslücken rechtzeitig zu erkennen und zu schließen.
Kassensturz: Damit können Sie rechnen
Wenn Sie während Ihres Berufslebens in die gesetzliche Rentenkasse, eine private Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk eingezahlt haben, erhalten Sie später eine monatliche Rente. Eine grobe Prognose über künftige Rentenansprüche liefert die Renteninformation. Die gesetzliche Rentenversicherung verschickt dieses Schreiben jährlich an alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre Beitragszeiten gesammelt haben.
Ab dem 55. Geburtstag erhalten Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung dann statt der Renteninformation alle drei Jahre eine detaillierte Rentenauskunft. Diese Auskunft zum persönlichen Rentenkonto können Sie auch online bei der Deutschen Rentenversicherung Bund anfordern. Mit diesen Informationen fällt es leichter, die Finanzierung des Ruhestands zu planen.
Neben der gesetzlichen Rente oder der Beamtenpension haben viele Ruheständler weitere Einnahmequellen, mit denen sie ihre Finanzen im Alter aufbessern. Dazu zählen beispielsweise:
- private Rente/Betriebsrente
- Neben-/Minijob
- freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit auf Honorarbasis
- Miet- und/oder Zinseinkünfte
Wann droht eine Rentenkürzung?
Mit dem Erreichen des offiziellen Rentenalters (Regelaltersgrenze) dürfen Sie unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass Ihre Rentenansprüche deshalb gekürzt werden. Die Regelaltersgrenze wird derzeit schrittweise vom 65. auf den 67. Geburtstag verschoben.
Altersrentner des Geburtsjahrgangs 1964 werden die ersten sein, die erst mit vollendetem 67. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen können. Eine Ausnahme besteht für besonders langjährig Versicherte. Alle Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, die bis einschließlich 1952 geboren wurden und 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben, dürfen bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für später geborene besonders langjährig Versicherte verschiebt sich der frühere Renteneintrittstermin ebenfalls schrittweise – bis zum 65. Geburtstag.
Frührentner oder Bezieher einer Hinterbliebenenrente („Witwenrente“) müssen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die gesetzlichen Hinzuverdienstgrenzen beachten. Verdienen Sie zu viel, wird das Einkommen auf die Rente angerechnet und die Rentenzahlung gegebenenfalls gekürzt. Die Hinzuverdienstgrenzen beziehen sich nur auf das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit (selbstständig oder als Arbeitnehmer). Zusatzrenten oder Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sowie Zinseinkünfte werden nicht angerechnet.
Durch das Flexirentengesetz änderten sich die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner zum 01. Juli 2017. Als Rentner mit einer vorgezogenen Altersrente können Sie nun bundesweit einheitlich 6.300 Euro im Jahr (14 × 450 Euro) anrechnungsfrei hinzuverdienen. Ein über den Betrag von 6.300 Euro hinausgehender Verdienst wird zu 40 Prozent auf Ihre Rente angerechnet.
Ergeben die gekürzte Rente und der Hinzuverdienst zusammen einen Betrag, der über Ihrem bisherigen Einkommen (höchstes Einkommen der letzten 15 Jahre, sogenannter Hinzuverdienstdeckel) liegt, wird der darüberliegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet.
Über die Flexirente informiert eine kostenlose Broschüre der Deutschen Rentenversicherung. Um die Finanzen im Alter sicher zu planen, müssen Sie wissen, wie die Rentenberechnung funktioniert.
Tipp
Lassen Sie für eine vollständige Finanzplanung neben Ihrem Bankguthaben auch selbst genutztes Wohneigentum und Ablaufleistungen aus Kapitallebensversicherungen und Banksparpläne einfließen.