Kranken­kasse wechseln: Das müs­sen Sie be­ach­ten

  • Ein Krankenkassenwechsel ist auf verschiedene Weisen möglich: Sie können zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln oder sich unter bestimmten Voraussetzungen privat versichern. Eine spätere Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung geht wiederum mit größeren Hürden einher.
  • Für einen Krankenkassenwechsel kann es viele gute Gründe geben: angefangen bei den Leistungen über Bonusprogramme bis hin zum Zusatzbeitrag.
  • Informieren Sie sich hier, was es bei einem Wechsel der Krankenkasse zu berücksichtigen gilt.  

Tipp

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Ge­setz­liche Kranken­kasse wechseln – was ist wich­tig?

Die gesetzlichen Krankenkassen haben zwar einen weitestgehend einheitlichen Leistungskatalog. Dennoch gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinsichtlich folgender Punkte einige Unterschiede:

  • Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse
  • Wahltarife (z. B. Beitragsrückerstattung und Selbstbehalttarif)
  • Zusatzleistungen, wie etwa die erweiterte Kostenübernahme für Hörhilfen oder die zusätzliche häusliche Krankenpflege
  • Beratungsangebot
  • Bonussystem
  • Behandlungsprogramme für chronisch Kranke

Das Wichtigste in Kürze: Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder freiwillig versichert? Dann dürfen Sie sich Ihre Krankenkasse selbst aussuchen. Ein Krankenkassenwechsel kann sich lohnen – beispielsweise aufgrund der unterschiedlichen Zusatzleistungen. Dazu füllen Sie einen Aufnahmeantrag bei der Krankenkasse aus. Eine gesonderte Kündigung ist bei einem Wechsel innerhalb der GKV nicht erforderlich. Darum kümmert sich die neue Krankenkasse.

Wechsel der Kranken­kasse – Frist und Bin­dungs­dauer

Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, ihre Krankenkasse nach einer Bindungsdauer von zwölf Monaten zu wechseln. Die Kündigungsfristen bei Krankenkassen betragen generell zwei Monate. Es bestehen einige Ausnahmen zu der 12-monatigen Bindungsfrist:

  • Arbeitgeberwechsel
  • Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • Wechsel in die private Krankenversicherung
  • Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung
  • Eintritt in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
  • Erhöhung des Zusatzbeitrags durch die Krankenkasse (Sonderkündigungsrecht)

Gut zu wissen: Bei einigen Wahltarifen gelten mitunter längere Bindungsfristen von drei Jahren. Dazu gehören der Krankengeldtarif für Selbstständige und der Selbstbehalttarif. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie nur in besonderen Fällen (z. B. Bezug von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II)).

Solidar­prinzip in der ge­setz­lichen Kranken­ver­sicherung – Vor­teil für Ältere

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Solidarprinzip:

  • Der Beitrag richtet sich allein nach dem Einkommen. Wer mehr verdient, bezahlt auch mehr, bekommt dafür jedoch nicht mehr Leistungen.
  • Umgekehrt muss in der gesetzlichen Krankenversicherung niemand aufgrund seiner schlechten Gesundheit oder seines hohen Alters Aufschläge zahlen.
  • Sinkt das Einkommen – beispielsweise mit dem Eintritt ins Rentenalter –, reduziert sich auch der Kassenbeitrag.
  • Ehegatten oder Kinder ohne eigenes Einkommen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert.

Die Prämie für eine private Krankenversicherung fällt hingegen fortlaufend in gleicher Höhe an – selbst, wenn Sie weniger verdienen oder kein Einkommen mehr haben.

Tipp

Krankenkasse wechseln trotz Krankheit: Falls Sie sich derzeit in Behandlung befinden, kann ein Krankenkassenwechsel möglicherweise mit Nachteilen einhergehen. Gegebenenfalls müssen Sie länger auf Ihr Krankengeld warten oder Hilfsmittel neu beantragen. Erwägen Sie daher einen späteren Wechsel, um negative Folgen zu vermeiden.

Wechsel zur privaten Krankenversicherung – wann sinnvoll?

Für junge, gesunde Versicherte ist ein Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung grundsätzlich attraktiv. Denn private Versicherer kalkulieren ihre Prämien nicht nach dem Einkommen, sondern strikt leistungs- und risikobezogen. Wenn Sie sich eine umfassende medizinische Versorgung wünschen oder ein höheres Gesundheitsrisiko aufweisen, zahlen Sie entsprechend mehr. Wer jung und fit ist, kann daher im Vergleich zur gesetzlichen Variante sparen. Damit liegt die private Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen beim Preis-Leistungs-Verhältnis für junge Leute oftmals vorn.

Angestellte müssen folgende Voraussetzung erfüllen: Ein Wechsel in die PKV ist nur möglich, sofern eine bestimmte Gehaltsgrenze (Versicherungspflichtgrenze) überschritten wird. 

Was sind die Vor­teile einer privaten Kranken­ver­sicherung?

Bessere medizinische Leistungen

Während die gesetzlichen Krankenversicherungen streng nach dem Leistungskatalog abrechnen, sind die privaten Krankenversicherungen wesentlich freier. So bieten sie viele Leistungen an, die im gesetzlichen Leistungskatalog nicht vorkommen. Der Grund: Im Leistungskatalog sind nur medizinisch notwendige und anerkannte Behandlungen enthalten. Ein Besuch beim Heilpraktiker oder Osteopathen oder alternative Heilmethoden wie Homöopathie haben hier in der Regel keinen Platz. Die Kosten müssen gesetzlich Versicherte dann oftmals selbst übernehmen, falls die jeweilige Krankenkasse dies nicht als freiwillige Zusatzleistung anbietet.
Beim Leistungsumfang bestehen also oft Unterschiede in der privaten Krankenversicherung. So erstattet die GKV beim Zahnersatz beispielsweise nur die kostengünstige Versorgung. Für teure Implantate muss der Patient entweder selbst in die Tasche greifen oder rechtzeitig eine private Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung abgeschlossen haben.

Umfangreichere Leistungen bei stationären Behandlungen

Ein ähnliches Bild ergibt sich bei einem Krankenhausaufenthalt: Privatpatienten profitieren hier von einem besseren Service und entsprechend des abgeschlossenen Tarifes von einer Einzelbettunterbringung.

Freie Arztwahl

Bei der Wahl des Arztes oder Therapeuten kann es ebenfalls entscheidend sein, ob die eigene Krankenversicherung privat oder gesetzlich ist. Denn einige Ärzte, Therapeuten oder Physiotherapeuten nehmen nur Privatpatienten an.

Es gibt also für beide Formen der Krankenversicherung sowohl Vorteile als auch Nachteile, die sich im Grunde über die Beiträge und die erhaltene Leistung definieren.

Wann darf ich aus der ge­setz­lichen in eine pri­vate Kranken­kasse wechseln?

Angestellte können aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt: 69.300 Euro brutto jährlich bzw. 5.775,00 Euro monatlich im Jahr 2024.

Erlaubt ist der Wechsel in die private Krankenversicherung mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das regelmäßige Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Wer beispielsweise im Oktober 2024 eine dauerhafte Gehaltserhöhung von 5.200 Euro auf 5.800 Euro bekommt, darf sich ab 2025 privat versichern. Zum regelmäßigen Gehalt zählen auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, nicht aber Bonus- und Sonderzahlungen.

Freiberuflern und Selbstständigen steht die private Krankenversicherung unabhängig vom Verdienst offen. Nur für selbstständige Künstler und Publizisten gibt es hier eine Ausnahmeregelung, da diese meist in der Künstlersozialkasse pflichtversichert sind.

Ein Wechsel in die PKV sollte gut überlegt werden

Eine private Krankenversicherung kann vor allem für junge Menschen, Selbstständige und Angestellte ab einem bestimmten Einkommen vorteilhaft sein. Einen Wechsel aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung sollten Sie sich dennoch aus zwei Gründen gut überlegen:

  • Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge für Privatpatienten immer weiter an.
  • Möchten Sie aus der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, ist der Wechsel nur im Ausnahmefall möglich.  

Tipp

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, kann sich dennoch gute Leistungen sichern: Wenn Sie Ihren gesetzlichen Gesundheitsschutz durch private Zusatzversicherungen ergänzen, kombinieren Sie die Vorzüge beider Versicherungsformen.

Wechsel private Krankenversicherung in gesetzliche – wann möglich?

Wer sich in jungen Jahren günstig privat versichert, profitiert bekanntermaßen am meisten. Wenn das Einkommen später sinkt und die Beiträge der privaten Krankenversicherung immer weiter steigen, erscheint eine Rückkehr in die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung als ideale Option. Das wäre praktisch, ist aber unfair. Daher dürfen Sie Ihre private Krankenversicherung nicht ohne Weiteres kündigen, um in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.

Rück­kehr in die GKV als An­ge­stellter

Ein Wechsel von PKV in die GKV ist nicht leicht., zudem gelten für die den Wechsel zurück in die GKV zwei wesentliche Bedingungen:

  1. Sie sind jünger als 55 Jahre.
  2. Ihr Gehalt als Angestellter liegt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (beispielsweise durch Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit).

Achtung: Einige Versicherte lassen sich auf Antrag von der Krankenversicherungspflicht befreien – beispielsweise, wenn ihr Gehalt zurück unter die Bemessungsgrenze gefallen ist und sie den Status als Privatpatient nicht verlieren möchten. Da diese Entscheidung bindend ist, können Sie im Normalfall nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Info

Wer zurückkehren möchte, sollte sich fachkundigen Rat bei einem Anwalt für Sozialrecht, einem Rentenberater oder bei einer Verbraucherzentrale einholen. Auch viele Krankenkassen geben Hilfestellung.