Mit Meister- und Master-BAföG beruflich aufsteigen

Viele Studierende fragen sich nach dem Bachelor-Abschluss, wie es mit dem BAföG weitergeht. Andere steigen nach dem Bachelor-Studium ins Berufsleben ein oder haben eine Lehre absolviert. Nach einigen Jahren im Job kommt dann oft der Wunsch nach einer weiteren Qualifikation auf. Mit dem Meister- und Master-BAföG stehen finanzielle Hilfen für die Karriereentwicklung bereit. Hier lesen Sie, mit welchen Beträgen Sie rechnen können und welche Bedingungen gelten.

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Mit dem Meister-BAföG das Gesellendasein hinter sich lassen

Das Meister-BAföG heißt seit dem Jahr 2016 Aufstiegs-BAföG. Kleine Änderungen sollen das seit über 20 Jahren erfolgreiche Meister-BAföG nun noch besser machen. Zu den Neuerungen gehört neben höheren Fördersätzen und Freibeträgen die Erweiterung des Förderkreises. Nun ist das Meister-BAföG auch für Bachelor-Absolventen, Studienabbrecher oder Abiturienten mit Berufserfahrung erhältlich.

Was wird durch das Meister-BAföG gefördert?

Mit dem Aufstiegs-BAföG, früher Meister-BAföG genannt, unterstützt Sie der Staat bei der Vorbereitung auf über 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Techniker/in, Erzieher/in, Fachwirt/in und Betriebswirt/in.

Dabei fordert das Ausbildungsförderungsgesetz, dass die Fortbildungsmaßnahmen bei einem öffentlichen oder privaten Träger gezielt auf öffentlich-rechtliche Abschlussprüfungen nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder auf gleichwertige Abschlüsse vorbereiten, die nach Bundes- oder Landesrecht anerkannt werden.

Es gilt: Der angestrebte Weiterbildungsabschluss muss über dem Niveau einer Gesellen-, Gehilfen- oder Facharbeiterprüfung sowie über dem Abschluss einer Berufsfachschule liegen. Deshalb ist in den meisten Fällen eine abgeschlossene Erstausbildung Grundvoraussetzung für eine Prüfungszulassung (z. B. Friseur/in, angestrebter Abschluss Friseur-Meister/in).

Tipp

Gefördert wird in der Regel eine Aufstiegsfortbildung pro Person. Haben Sie bereits eine Fortbildung selbst finanziert, besteht für eine weitere Qualifizierung weiterhin Anspruch auf Meister-BAföG.

Das Meister-BAföG ist weiterhin an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Vorbereitungsmaßnahme für die angestrebte Prüfung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden beinhalten.
  • In Vollzeit müssen mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen pro Woche absolviert werden. Eine Aufstiegsqualifizierung in Vollzeit darf nicht länger als drei Jahre dauern.
  • In Teilzeit sind mindestens 18 Unterrichtseinheiten im Monat vorgegeben, die Gesamtdauer der Weiterbildung darf vier Jahre nicht überschreiten.
  • Fernlehrgänge sind als Weiterbildungsmaßnahme in Teilzeit förderfähig, wenn Sie den Vorgaben des Aufstiegsausbildungsförderungsgesetzes (AFBG) und denen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.
  • Mediengestützte Vorbereitungskurse sind förderfähig, sofern diese durch Präsenzveranstaltungen oder eine ähnliche verbindliche mediengestützte Kommunikation von mindestens 400 Stunden komplettiert werden und regelmäßige Erfolgskontrollen zum Kursinhalt gehören.
  • Reines Selbststudium ist nicht förderfähig.
  • Die Kurse und Lehrgänge dürfen nur bei zertifizierten Anbietern mit Qualitätskontrollsystem absolviert werden.

Tipp

Eine zweite Aufstiegsqualifikation ist förderfähig, wenn Sie die Voraussetzungen für diesen Abschluss erst durch die vorangegangene Weiterbildung erreicht haben (z. B. zunächst Meisterprüfung, dann Betriebswirt/in).

 

Wer wird mit dem Meister-BAföG gefördert?

Das Meister-BAföG erhalten alle, die sich durch einen Lehrgang oder an einer Fachschule auf einen entsprechenden höher qualifizierenden Abschluss vorbereiten. Es gibt keine Altersbegrenzung. Auch Interessierte mit Bachelor-Abschluss können das Master-BAföG nutzen, wenn der Bachelor der höchste erreichte Hochschulabschluss ist. Ausgeschlossen ist das Aufstiegs-BAföG dagegen, wenn Sie bereits einen Master-Studiengang abgeschlossen haben oder einen entsprechenden anerkannten Abschluss wie ein Diplom, ein Staatsexamen oder einen Magister vorweisen können.

Das Meister-BAföG setzt sich aus Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammen. Förderfähig sind die Lehrgangskosten und die Prüfungsgebühren. Zusätzlich können Sie Hilfen zum Lebensunterhalt beantragen. Alles rund ums Thema BAföG finden Sie auf der Seite vom Bundesministerium für Bildung und Forschung

 

Das Master-BAföG – mit staatlicher Unterstützung weiter studieren

Durch die Bologna-Reform sind die ursprünglich durchgängigen Diplom- und Magisterstudiengänge aufgeteilt worden. Im Bachelor- und Mastersystem gilt der Bachelor-Abschluss als erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Trotzdem müssen Sie nicht um eine (weitere) BAföG-Förderung bangen, wenn Sie nach dem Bachelor auch den Master erreichen möchten. Denn die Anforderungen an das Master-BAföG sind überschaubar. Folgende Bedingungen müssen Sie neben denen, die ebenso für das Bachelor-Studium gelten, erfüllen:

  • Das Master-Studium wird mit BAföG gefördert, wenn es Teil des gestuften Ausbildungssystems ist. Das ist der Fall, wenn Sie den Bachelor-Abschluss erlangt haben und keinen weiteren Hochschulabschluss wie Staatsexamen, Diplom oder Magister vorweisen können.
  • Das Master-Studium muss berufsqualifizierend sein und auf dem Bachelor-Abschluss aufbauen. Nicht erforderlich ist, dass das Master-Studium fachlich an den Bachelor-Studiengang gekoppelt ist.
  • Der Antragsteller muss jünger als 35 Jahre sein.
  • Ob das Bachelor-Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen worden ist, spielt keine Rolle. Auch wenn das BAföG für den Bachelor ausgelaufen ist, entsteht mit der Aufnahme des Master-Studiums ein neuer Anspruch. Es beginnt ein separater Ausbildungsabschnitt.

Tipp

Um die nahtlose Finanzierung des Studiums sicherzustellen, ist ein früher Antrag ratsam. Eine Bewilligung unter Vorbehalt ist möglich, das Bachelor-Zeugnis dürfen Sie nachreichen.

Master-BAföG elternunabhängig oder mit über 35 erhalten

Im Regelfall sind die Eltern verpflichtet, die Kosten der ersten Berufsausbildung eines Kindes zu tragen. Das gilt auch für das Master-Studium. Daher wird der Antrag nur bewilligt, wenn das Einkommen der Eltern nicht ausreicht, um das Studium zu finanzieren. Doch hier gibt es Ausnahmen: Wer nach seinem Bachelor-Studium mindestens drei Jahre gearbeitet und seinen Lebensunterhalt komplett selbst bestritten hat, hat Anrecht auf elternunabhängiges Master-BAföG. Das Einkommen der Eltern spielt dann keine Rolle. Elternunabhängiges BAföG erhält außerdem, wer nach seinem 18. Geburtstag mindestens fünf Jahre gearbeitet hat. Zu den fünf Jahren zählen folgende Zeiten:

  • Wehrdienst
  • Zivildienst
  • Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
  • Bundesfreiwilligendienst

Ebenso besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Master-BAföG nach Vollendung des 35. Lebensjahres. Dazu muss sich die bisherige Ausbildung aus einem der folgenden Gründe verzögert haben:

  • Länger andauernde, schwere Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Betreuung eines unter zehn Jahre alten Kindes im eigenen Haushalt
  • Tätigkeit in Gremien
  • Behinderung
  • Spracherwerb
  • Die Hochschulzugangsberechtigung wurde auf dem zweiten Bildungsweg erworben und das Master-Studium schließt nahtlos an den Bachelor-Abschluss an.
  • Das Bachelor-Studium wurde ohne (Fach-)Abitur aufgrund beruflicher Qualifikation aufgenommen und das Master-Studium schließt nahtlos an.

Höhere Qualifikationen mit staatlicher Förderung erreichen

Lebenslanges Lernen wird immer wichtiger. Die Zeiten, als Arbeitnehmer nach dem Abschluss ohne weitere Fortbildung ihre Arbeit taten, sind lange vorbei. Der Staat unterstützt die Aufstiegsqualifizierung durch gezielte Weiterbildung aktiv mit dem Meister- und dem Master-BAföG. Prüfen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten.