Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband ist nicht einmal die Hälfte aller Privathäuser in Deutschland ausreichend gegen Naturgefahren versichert. Der Grund für den mangelhaften Versicherungsschutz vieler Bundesbürger ist nicht nur falsche Sparsamkeit, sondern oft auch Unwissenheit über den Leistungsumfang der Gebäude- und der Hausratversicherung. Die nämlich decken Elementarschäden zumeist nicht automatisch ab.
Naturgefahren – so versichern Sie sich richtig
Schäden an Haus oder Wohnung – welche Versicherung zahlt?
Für Immobilieneigentümer sind das eigene Haus und dessen Inventar zumeist ihr größter Vermögenswert. Aber auch wer zur Miete wohnt, hat häufig viel in seine Wohnungseinrichtung und andere Haushaltsgegenstände investiert. Entsprechend gut sollten insbesondere größere Gebäude- und Inventarschäden finanziell abgesichert werden. Folgende Versicherungen kommen dafür infrage:
Die Wohngebäudeversicherung springt in der Regel ein, wenn Ihr Haus durch einen Brand, Sturm (zumeist gültig ab Windstärke 8), Blitzschlag, Hagel oder Leitungswasser – etwa bei einem Rohrbruch – zu Schaden kommt. Garagen sind in der Regel automatisch mitversichert und Nebengebäude (mit Ausnahme von Gewächshäusern), wenn sie maximal 20 Quadratmeter groß sind.
Wichtig: Elementarschäden, etwa bei Überschwemmungen durch Witterungsniederschläge, sind ohne entsprechende Zusatzvereinbarung in der Regel nicht mitversichert (siehe unten).
Mit der Hausratversicherung versichern Sie alles, was sich in Ihrem Haushalt befindet. Laut den Musterversicherungsbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sollten dabei standardmäßig Schäden durch die folgenden Ereignisse abgedeckt sein:
- Brand
- Blitzschlag (inkl. Überspannungsschäden)
- Explosionen und Implosionen
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder der Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
- Sturm
- Hagel
Auch wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, benötigen Sie eine Hausratversicherung. Wird zum Beispiel durch einen Sturm das Dach leck, ist der Schaden am Dach ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Schäden durch eindringendes Regenwasser, etwa am Mobiliar, fallen jedoch unter die Hausratversicherung.
Wichtig: Auch bei der Hausratversicherung müssen Schäden durch Elementargefahren zumeist zusätzlich versichert werden.
Die Elementarschadenversicherung, auch erweiterte Naturgefahrenversicherung genannt, deckt als Zusatzvereinbarung in der Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung Schäden am Haus oder Inventar ab, die durch die Wohngebäude- und Hausratversicherung allein nicht versichert sind. Dazu gehören insbesondere die Folgen von
Überschwemmungen oder Rückstau durch Witterungsniederschläge wie zum Beispiel Starkregen sowie
Schneedruck, Lawinen, Erdrutschen, Erdsenkungen oder Erdbeben.
Die Elementarschadenversicherung ist also besonders wichtig. Bedenken Sie dabei, dass die Folgen von Naturgefahren wie Überschwemmungen durch Starkregen insgesamt zunehmen und zum Teil sehr punktuell auftreten können. Dass es bei Ihnen bislang keine Starkregenereignisse gab, heißt also nicht, dass es sie auch in Zukunft nicht geben wird.
In der Regel müssen Sie eine Elementarschadenversicherung als zusätzlichen Baustein zu Ihrer Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung auswählen. Nur manchmal ist dieser Schutz bereits enthalten. Machen die Schäden das Haus vorübergehend oder vollständig unbewohnbar, sollte die Versicherung auch die Miete für eine Übergangswohnung oder ein Hotel sowie die Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten übernehmen.
Gut zu wissen: Wie groß das Risiko durch Naturgefahren in Ihrer Region ist, können Sie im Verbraucherportal des GDV checken.
Tipp
Als Hausbesitzer haben Sie eine Schadenminderungspflicht. Das heißt, dass Sie zum Beispiel ein durch Sturm zerbrochenes Fenster mit einer Plane abdecken sollten, damit an der Stelle kein Regenwasser eindringen kann. Dabei gilt natürlich immer: Bringen Sie sich nicht in Gefahr.
Was für Kraftfahrzeuge gilt
Kraftfahrzeuge sind im Rahmen der Kaskoversicherung unter anderem gegen Schäden durch Sturm (Teilkasko oft erst ab Windstärke 8), Hagel, Blitz und Überschwemmungen versichert. Entscheidend für die Erstattung eines Schadens ist häufig, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Wenn Sie beispielsweise trotz einer Flutwarnung in einem gefährdeten Gebiet parken oder eine überflutete Straße befahren, haben Sie bei einigen Versicherungen keinen Anspruch auf die (volle) Leistung.
Tipp
HIer finden Sie eine Übersicht (PDF) vom Verbraucherzentrale, die Orientierung gibt.
Auch bestehende Policen prüfen
Nicht nur, wenn Sie eine neue Versicherung für Ihr Hab und Gut abschließen, sollten Sie genau prüfen, was diese beinhaltet. Werfen Sie auch einen Blick auf Ihre bereits bestehenden Policen. Im Verhältnis zu den Kosten, die zum Beispiel bei einem Flutschaden auf Sie zukommen können, lässt sich der Zusatzbeitrag für eine Elementarschadenversicherung zumeist verschmerzen. Er liegt Erhebungen der Stiftung Warentest zufolge im Schnitt bei 100 Euro im Jahr.