Elternzeit für Väter – Tipps für Vollzeit-Papas

  • Das klassische Rollenbild hat sich in Familien verschoben, vor allemdurch die Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007.
  • Beide Partner möchten Beruf und Familie besser kombinieren, doch Männer nehmen seltener Babyauszeiten als Frauen.
  • Im letzten bisher veröffentlichten Väterreport von 2023 sieht man die noch existierende Lücke.

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Elterngeld für Väter: Antragsquote steigt rasant

Der Väterreport 2023 (aktuellere Zahlen, Stand Mai 2026 liegen nicht vor) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zeigt deutlich: Viele Väter wünschen sich eine gleichmäßigere Aufteilung von Familie und Beruf. Gleichzeitig bleibt eine Lücke zwischen Wunsch und Realität bestehen. Die Beteiligung von Vätern am Elterngeld ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: Bei im Jahr 2020 geborenen Kindern lag sie bei rund 44 Prozent, während allerdings nahezu 98 Prozent der Mütter Elterngeld bezogen. Väter nehmen die Leistung zudem im Durchschnitt deutlich kürzer in Anspruch: Ihre Bezugsdauer liegt bei knapp dreieinhalb Monaten, während Mütter im Schnitt knapp unter 14 Monaten Elterngeld beziehen. Zudem beschränkt sich die Mehrheit der Väter auf die sogenannten Partnermonate – gut drei Viertel nutzen nur zwei Monate.

Beruf oder Familie: Ent­schei­dung für Väter oft­mals schwie­riger

Obwohl moderne Familien zunehmend vom klassischen Rollenbild abweichen, weil etwa Männer und Frauen einer Berufstätigkeit nachgehen, ist in vielen Betrieben der Vollzeit-Papa in Elternzeit nicht gerne gesehen. Vor Gericht wurden schon mehrfach Fälle verhandelt, in denen ein treu sorgender Vater nach seiner Rückkehr in den Job die Kündigung auf dem Schreibtisch vorfand oder von einer leitenden Position mit Weisungsbefugnis auf das sprichwörtliche „Abstellgleis“ geschoben wurde. Traditionell denkende Arbeitgeber können mit dem Bild des modernen Familienvaters nicht viel anfangen und unterstellen Männern in Elternzeit mangelndes Engagement für den Betrieb.

Ein Trugschluss, wie Studien zeigen. Die aktive Beteiligung von Vätern an Elternzeit und Kinderbetreuung hat nachweislich positive Effekte, nicht nur für die Familie, sondern auch für Unternehmen. So berichten 70 Prozent der Eltern, dass durch die Elternzeit des Vaters die Vater-Kind-Bindung gestärkt wird und die Väter wichtige Entwicklungsschritte ihrer Kinder aktiv miterleben. Auch für die Partnerschaft ergeben sich Vorteile: 34 Prozent der Familien geben an, durch die gemeinsame Elternzeit eine gerechtere Aufgabenteilung erreicht zu haben.

Gleichzeitig wirkt sich eine väterfreundliche Unternehmenskultur messbar positiv auf Betriebe aus. In Unternehmen, die Vereinbarkeit aktiv unterstützen, können 94 Prozent der Väter ihre Arbeitszeit gut mit privaten Verpflichtungen vereinbaren. In weniger familienfreundlichen Betrieben sind es lediglich 77 Prozent. Zudem ist eine solche Kultur ein klarer Wettbewerbsvorteil: Viele Väter sind bereit, den Arbeitgeber zu wechseln, wenn sich Familie und Beruf nicht vereinbaren lassen, was familienfreundliche Unternehmen langfristig attraktiver und stabiler macht.

Zeitgemäße Unternehmer sollten Männern bei einer geplanten Elternzeit also besser keine Steine in den Weg werfen – nicht zuletzt, weil Männer ohnehin einen gesetzlichen Anspruch auf die Auszeit mit dem Nachwuchs haben. Wenn Sie als Vater mehr Zeit mit dem Nachwuchs verbringen möchten, dann wagen Sie ruhig den Schritt und beantragen Sie Elterngeld. So erfahren Sie eine intensivere Bindung zu Ihrem Kind, entlasten Ihre Liebste und können das Leben als junge Familie genießen, weil die Doppelbelastung durch Beruf und Baby zumindest vorübergehend entfällt.

Elterngeld für Väter – zwei Monate oder länger?

Wenn Sie als Vater Elterngeld beantragen möchten, dann sollten Sie zunächst wissen, dass Sie dieselben Ansprüche haben wie die Kindsmutter. Das heißt, dass sich Mama und Papa die Zeiten des Elterngeldbezugs gleichberechtigt aufteilen können. Elterngeld lässt sich theoretisch vom Geburtstag des Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats beziehen. Die Höhe der steuer- und sozialabgabenfreien Leistung liegt in den meisten Fällen zwischen 65 und 67% des letzten Nettoeinkommens des Antragstellers (beachten Sie, dass Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt). Verdienen Sie unter 1.000 Euro nette, wird der Prozentsatz bis auf 100 Prozent angehoben. Für jede zwei Euro unter 1.000 Euro netto steigt der Prozentsatz um 0,1 Prozent. Für Nettomonats­einkommen über 2.769,23 Euro ist das Elterngeld auf maximal 1.800 Euro gedeckelt.

Auf dem Familienportal können Sie auch eine Schnellberechnung durchführen.

Tipp

Das ElterngeldPlus wurde bereits 2015 eingeführt. Diese Form des Elterngeldes ermöglicht eine bezahlte Elternzeit von 24 Monaten. Das berechnete Elterngeld wird dann von 12 auf 24 Monate „gestreckt“ – der monatlich ausgezahlte Betrag halbiert sich.

Eltern­zeit und Eltern­geld planen – so gehen Sie vor

Durch die Möglichkeit, Partnermonate in Anspruch zu nehmen, erweist sich als das derzeit beliebteste Modell der Elternzeit, dass die Frau während der ersten zwölf Lebensmonate des Nachwuchses daheimbleibt. Anschließend übernimmt dann der Vater für zwei Monate die Betreuung des Kindes. Das sogenannte Basiselterngeld geht mit dem großen Vorteil einher, dass der Mann – wenn er Hauptverdiener der Familie ist – nicht so lange aus dem Beruf ausscheidet. Die finanziellen Einbußen fallen dementsprechend geringer aus. Sollte die Mutter hingegen mehr Geld verdienen als der Vater, ist natürlich auch eine umgekehrte Betreuungsreihenfolge denkbar. So können Sie Elterngeld und Elternzeit ganz flexibel nach Ihren persönlichen Ansprüchen und Einkommensverhältnissen planen.

Anmelden müssen Sie die geplante Elternzeit übrigens beim Arbeitgeber, spätestens sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Startdatum. Das Elterngeld beantragen Sie hingegen bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle und zwar erst nach Geburt Ihres Kindes. Sie können den Antrag aber schon im Vorfeld vorbereiten und sollten ihn zügig einreichen, da die Bearbeitung ein paar Wochen dauern kann. Sie können übrigens in fast allen Bundesländern den Antrag online einreichen (Ausnahmen sind Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen). Wo der digitale Antrag möglich ist, sehen Sie auf ElterngeldDigital.
Und falls Sie während der Elternzeit nicht ohne Ihren geliebten Job leben möchten, ist das auch möglich: Der Gesetzgeber erlaubt nämlich, dass Sie während des Bezugs von Elterngeld bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Dann wird das Elterngeld entsprechend anteilig gezahlt.

Sie sehen: Mit dem Elterngeld bietet sich frischgebackenen Müttern und Vätern eine gute Möglichkeit, temporär den Fokus auf das Familienleben zu setzen und den Job ein paar Monate außen vor zu lassen. Die Elternzeit sollte allerdings gut geplant sein, denn das Elterngeld ist in den allermeisten Fällen kein vollwertiger Ersatz für das monatliche Einkommen. Bedenken Sie außerdem, dass durch den neuen Erdenbürger die Haushaltsausgaben zunächst ansteigen – Windeln, Gläschen und Stramplern sei Dank. Wir beraten Sie gerne dazu, wie Sie Ihre Finanzen während der Elternzeit so sortieren, dass die Zeit mit dem eigenen Kind nicht zur finanziellen Durststrecke wird. Außerdem informieren wir Sie zu allen lukrativen Möglichkeiten der Geldanlage, die Ihnen als junge Familie zur Verfügung stehen.

Gut zu wissen

Grundsätzlich können alle Eltern die Unterstützung beantragen und beziehen. Es gibt allerdings einige Einschränkungen und Bedingungen. So wird kein Geld gezahlt, wenn das Einkommen im Jahr vor der Geburt bei mehr als 250.000 Euro (bei einem Elternteil) beziehungsweise mehr als 300.000 Euro (bei Paaren) gelegen hat. Der Anspruch auf Elterngeld erlischt in diesem Fall.