- Obwohl der Ruhestand für viele Arbeitnehmer noch in weiter Ferne liegt, ist ein Blick auf die Renteninformation schon jetzt sinnvoll.
- Die Digitale Rentenübersicht verrät, wie viel Rente Sie später erwarten können – und wie hoch Ihre persönliche Rentenlücke ohne zusätzliche Vorsorge ausfallen wird.
- Wichtig ist, dass Sie Ihr Rentenkonto klären und alle Versicherungszeiten sowie Lebensumstände belegen. Denn nicht alle Zeiten werden automatisch erfasst.
Rentenkonto klären – diese Lücken sollten Sie prüfen!
Was ist ein Rentenkonto?
Das Rentenkonto bildet die Grundlage für Ihre spätere Rente. Die Deutsche Rentenversicherung speichert hier alle Zeiten, die sich auf die gesetzliche Altersrente auswirken.
Zur Erklärung: Bei der Rente zählt nicht nur die Höhe der eingezahlten Beiträge, die Sie selbst, Ihr Arbeitgeber und ggf. weitere Stellen leisten. Auch kommt es darauf an, dass alle rentenrelevanten Zeiten im Rentenkonto erfasst sind. Neben den eigentlichen Beitragszeiten gehören dazu z. B. Zeiten der Kindererziehung oder Arbeitsunfähigkeit. Diese beitragsfreien Zeiten beeinflussen den Rentenanspruch und die Rentenhöhe.
Damit Sie maximal von der Altersrente profitieren können, sollte Ihr Rentenkonto somit lückenlos und vollständig sein. Hierfür ist eine Kontenklärung notwendig.
Tipp
Eine Kontenklärung ist auch sinnvoll, wenn Sie derzeit nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen – etwa, weil Sie selbstständig tätig oder verbeamtet sind. Für Ihre Rente im Alter können frühere Beschäftigungszeiten und andere rentenrechtliche Zeiten von Bedeutung sein.
Wie kann ich mein Rentenkonto klären?
Die Deutsche Rentenversicherung stellt den Antrag auf Kontenklärung (V0100) über das Online-Portal zur Verfügung. Sie benötigen dafür eine Reihe an Informationen und Unterlagen, darunter Ihre Versicherungsnummer und Versicherungsunterlagen für fehlende Zeiten. Die Übersicht im Folgenden erklärt Ihnen, welche relevanten Zeiten es gibt und wie Sie diese belegen können.
Rentenrechtliche Zeiten | Erklärung / Beispiel |
Nachweise |
Arbeitsunfähigkeit, Reha-Maßnahmen, Teilhabe am Arbeitsleben | Längere Erkrankung mit Krankengeldbezug | Unterlagen der Krankenkasse / Gesundheitsbehörden, ärztliche Atteste |
Krankheitszeiten zwischen dem 17. und dem vollendeten 25. Lebensjahr | Krankheitszeiten (min. 1 Monat) in jungen Jahren ohne vorherige Beitragszahlung | Unterlagen vom Arzt / Krankenhaus |
Mutterschutzfristen bei einer Schwangerschaft | Schutzfristen nach Mutterschutzgesetz | Bescheinigungen der Krankenversicherung / des Krankenhauses / des Arztes, Geburtsurkunde des Kindes |
Arbeitslosigkeit | Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Pflichtbeiträge | Meldekarten, Leistungsempfangskarten, Leistungsnachweise, Bescheinigungen des Arbeitsamtes |
Schulausbildung (nach dem 17. Lebensjahr) | Allgemeinbildende Schule, Hochschule, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme | Zeugnisse, Bescheinigung der Bildungseinrichtung |
Kindererziehung | Erziehung eines Kindes bis zum vollendeten 10. Lebensjahr | Geburtsurkunde des Kindes |
Pflege von Angehörigen | Häusliche, nicht erwerbsmäßige Pflege | Bescheinigung der Pflegekassen, Bestätigung der Pflegeperson |
Hinweis: Welche Nachweise im Einzelfall erforderlich sind, erfahren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Tipp
Ein lückenloses Rentenkonto ist Voraussetzung für den maximalen Rentenanspruch. Je vollständiger Ihr individuelles Versicherungskonto ist, desto höher fällt Ihr Anspruch aus. Aus diesem Grund sollten Sie Ihr Rentenkonto einsehen und gegebenenfalls klären lassen.
Lücken im Rentenkonto schließen
Ihnen fehlen noch rentenrelevante Zeiten im Rentenkonto? Dann sollten Sie diesen Schritt nicht bis kurz vor Eintritt in den Ruhestand aufschieben. Je länger die zu klärenden Zeiten zurückliegen, desto schwieriger ist es, fehlende Nachweise vorzulegen. Neben alten Zeugnissen und anderen Arbeitsnachweisen kann der Rentenversicherungsträger auch anhand des Sozialversicherungsausweises überprüfen, ob Beiträge gezahlt wurden. In dieses Dokument mussten Arbeitgeber bis zum Jahr 1991 den Zeitraum der Beschäftigung oder der Arbeitsunfähigkeit sowie das ausgezahlte Entgelt eintragen.
Falls alte Unterlagen nicht mehr aufzufinden sind, kann sich ein Antrag auf Kontenklärung dennoch lohnen. Der Rentenversicherer forscht von sich aus nach, wo es unter Umständen noch Nachweise gibt – er ist per Gesetz dazu verpflichtet. Sind alle Lücken geschlossen und Unstimmigkeiten geklärt, erhält der gesetzlich Rentenversicherte einen Feststellungsbescheid. Das Besondere daran: Zeiträume, die länger als sechs Jahre zurückliegen, gelten nun als verbindlich festgestellt. Sie haben allerdings weiterhin die Möglichkeit, fehlende Zeiten nachzuweisen.
Gut zu wissen: Wenn Sie eine private Auszeit vom Beruf genommen haben oder selbstständig waren (ohne Beitragszahlung), handelt es sich nicht um rentenrechtliche Zeiten. Diese Lebensphasen bleiben weiterhin im Rentenkonto als Fehlzeiten bestehen.
Rentenkonto online einsehen
Die Digitale Rentenübersicht ermöglicht es Ihnen, sich online über den Stand Ihrer persönlichen Altersvorsorge zu informieren. Ein wesentlicher Vorteil dabei ist: Hier sehen Sie Ihre Ansprüche aus allen drei Säulen gebündelt an einem Ort: der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge.
Halten Sie für die Anmeldung Ihren Personalausweis und Ihre Steuer-ID bereit. Für die Identitätsprüfung nutzen Sie Ihre freigeschaltete Online-Ausweisfunktion. Im Portal können Sie dann die gewünschten Produkte auswählen und hierfür Ihre Ansprüche anfragen. Die Übersicht zu Ihrer Altersvorsorge steht Ihnen nach max. fünf Tagen online zur Verfügung.
Checkliste – mögliche Lücken erkennen
Mit der Digitalen Rentenübersicht können Sie sich einen schnellen Überblick zu Ihren Ansprüchen verschaffen. Achten Sie dabei insbesondere auf folgende Punkte:
- Sind alle rentenrechtlichen Zeiten (siehe Tabelle oben) berücksichtigt?
- Stimmen die Informationen in der Rentenübersicht oder gibt es z. B. Fehler bei den Beschäftigungszeiten?
- Falls Sie im Ausland beruflich tätig waren – sind diese Auslandszeiten aufgeführt?
- Wenn Sie in der DDR vor 1992 beschäftigt waren – wurden diese Beschäftigungszeiten in Ihrem Rentenkonto gespeichert?
Was steht in der Renteninformation?
Arbeitnehmende bekommen regelmäßig Post von der Deutschen Rentenversicherung: Der Versicherungsträger verschickt einmal jährlich eine Renteninformation an alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre lang Beiträge geleistet haben.
In der Renteninformation finden sich folgende Angaben:
- bisher erworbene Rentenansprüche
- Hochrechnung über die Höhe der voraussichtlichen Altersrente
- Rentenansprüche bei Erwerbsminderung
Beitragspflichtige Jahresverdienste werden in Entgeltpunkte umgerechnet. Diese sind Grundlage für die Berechnung der späteren Rente. Wer ein Jahr lang genauso viel wie der Durchschnitt aller Rentenversicherten (Arbeitnehmer) verdient hat, erhält einen Entgeltpunkt. Im Jahr 2025 beläuft sich das Durchschnittseinkommen auf 50.493 Euro (vorläufiger Wert). Bei einem höheren oder geringeren Verdienst gibt es entsprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte. Mit jeder neuen Renteninformation wird der aktuelle Stand an Entgeltpunkten mitgeteilt.
Wie viel Rente bekomme ich später einmal?
Die Renteninformation zeigt Ihnen die Höhe Ihrer Altersrente zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Regelaltersgrenze erreichen. Grundlage sind bisher erworbene Anwartschaften und der heute geltende aktuelle Rentenwert. In jungen Jahren fällt diese Angabe entsprechend niedrig aus.
Die Höhe der Altersrente zum Zeitpunkt des Rentenbeginns wird ebenfalls in der Renteninformation prognostiziert. Hier geht die Rentenversicherung davon aus, dass Sie in den Jahren bis zu Ihrer Regelaltersgrenze – im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten – so viel verdienen werden wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre.
In der Renteninformation finden Sie außerdem die Höhe einer möglichen Rente wegen voller Erwerbsminderung – nach heutigem Stand. Diese Rente erhalten Versicherte, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen keiner Arbeit mehr nachgehen können. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ist unabhängig vom Alter des Versicherungsnehmers. Für die Berechnung dieser Rente werden die ermittelten Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert vervielfältigt.
Hinweis: In der Renteninformation sind grundsätzlich Bruttobeträge ausgewiesen. Um Ihre Nettorente zu berechnen, müssen Sie Ihre individuellen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie eventuelle Steuerlasten abziehen.
Rentenlücke minimieren
Rentenlücke minimieren: Ihre Rente fällt aller Voraussicht nach deutlich niedriger aus als erwartet? Mit einer zusätzlichen privaten Vorsorge können Sie Ihren Lebensstandard im Ruhestand sichern. Bei der Postbank finden Sie dafür passende Angebote zur Altersvorsorge.