Digi­tali­sie­rung in der Pflege – Apps für den All­tag

  • Digitale Anwendungen sollen sowohl pflegebedürftige Personen als auch ihre Angehörigen und andere Pflegende im Alltag unterstützen.
  • Dabei handelt es sich einerseits um digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und andererseits um digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA).
  • Informieren Sie sich hier, welche Apps es gibt, für wen die Anwendungen nützlich sind und wie die Kostenerstattung durch die Pflegeversicherung oder Krankenkasse geregelt ist.

Unser Tipp

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Was sind DiPA?

DiPA umfassen digitale Anwendungen, die sich in pflegerischen Situationen nützlich machen. Das Wichtigste vorweg: Die Apps sind nicht dafür gedacht, Pflegekräfte zur ersetzen. Vielmehr geht es darum, pflegebedürftigen Personen mehr Selbstständigkeit zu ermöglichen und gleichzeitig einer steigenden Hilfsbedürftigkeit entgegenzuwirken.

Die digitalen Pflege-Anwendungen zielen somit darauf ab, den Alltag für pflegebedürftige Personen einfacher zu gestalten und die Pflege gut zu organisieren. Deshalb richten sich die Anwendungen auch an pflegende Angehörige, ehrenamtliche Pflegekräfte und Pflegedienste.

Wel­che Funk­tionen bie­ten DiPA?

Digitale Anwendungen in der Pflege können verschiedene Aufgaben und Dienste umfassen, wie beispielsweise:

  • Gedächtnistraining
  • Übungen zur Sturzprophylaxe
  • Haushaltsführung

Wel­che digi­talen Pfle­ge-Apps gibt es?

Bereits im Dezember 2022 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Leitfaden veröffentlicht, der den genauen Prüfungsablauf für die digitalen Helfer beschreibt. Software-Hersteller können ihre entwickelten Apps und die dazugehörigen Unterlagen einreichen.

Die Digitalisierung in der Pflege schreitet allerdings nur schrittweise voran und die ersten Anwendungen lassen noch auf sich warten. Das liegt auch an den hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen, die Anbieter solcher Apps erfüllen müssen. Sobald eine digitale Anwendung die umfassende Prüfung erfolgreich durchlaufen hat, wird sie in das neue DiPA-Verzeichnis beim BfArM aufgenommen.

Gut zu wissen

Neben Smartphone-Apps sollen DiPA künftig auch als Webanwendungen oder Software für Computer und Notebooks erhältlich sein.

Wer über­nimmt die Kosten für DiPA?

Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag des Pflegebedürftigen die Kosten für eine DiPA, maximal aber 53 Euro pro Monat. Die Kostenübernahme erfolgt unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Generell zahlt die Pflegekasse nur für Anwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft sind und im DiPA-Verzeichnis stehen.

Was sind DiGA?

DiGA ist der Name für digitale Gesundheitsanwendungen, die auch als „App auf Rezept“ bekannt sind. Diese Anwendungen dienen primär als digitale Hilfe bei verschiedenen psychischen und körperlichen Erkrankungen. Die Apps können Betroffene beispielsweise bei der Behandlung von Adipositas (starkes Übergewicht), Reizdarmsyndrom, Tinnitus, Migräne oder Diabetes mellitus unterstützen.

Wel­che Funk­tionen haben DiGA?

Digitale Gesundheitsanwendungen können unter anderem folgende Features umfassen:

  • Tagebuch für den Gesundheitszustand
  • Erinnerungshilfe zur Medikamenteneinnahme
  • Übermittlung von Gesundheitsdaten an den behandelnden Arzt
  • Wissen und Tipps rund um die Erkrankung wie z. B. Übungen gegen Rückenschmerzen

Wel­che Ge­sund­heits­apps stehen zur Aus­wahl?

Das DiGA-Verzeichnis bieten Ihnen einen Überblick zu den digitalen Gesundheitsanwendungen, die auf Rezept erhältlich sind. Geben Sie den jeweiligen Suchbegriff (wie z. B. ADHS) in das Suchfeld ein oder lassen Sie sich das gesamte Verzeichnis anzeigen.

Wie funk­tioniert die Kosten­erstat­tung von DiGA?

Ärzte und Physiotherapeuten haben die Möglichkeit, ihren Patienten bei entsprechender Diagnose digitale Gesundheitsanwendungen zu verordnen. Die Kosten für die im DiGA-Verzeichnis aufgeführten Anwendungen übernimmt dann die gesetzliche Krankenkasse. Gesetzlich Versicherte können bei ihrer Krankenkasse auch selbst einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Erkundigen Sie sich vorab, welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind.

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen nicht immer. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Versicherung nach, ob Ihr Tarif die DiGA abdeckt.

Digi­tali­sie­rung in der Pflege: Bei­spiele

Neben digitalen Anwendungen für Pflege und Gesundheit gibt es noch einige weitere innovative Digitalisierungsprojekte:

  • Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) existiert nun eine zentrale Sammelmappe, in der sich die Gesundheitsdaten von Patienten digital speichern lassen. So stehen diese wichtigen Daten verschiedenen Beteiligten wie Ärzten und Pflegediensten zur Verfügung (nur bei Zustimmung durch den Patienten).
  • Digitale Assistenzsysteme wie Sprachassistenten und Sturzerkennung über Sensoren gewinnen in der Pflege zunehmend an Bedeutung. Die technologischen Hilfen können dazu beitragen, die Sicherheit pflegebedürftiger Menschen zu verbessern und ihre Selbstständigkeit zu fördern.
  • Robotik ist eine weitere innovative Entwicklung, die Pflegekräfte in der Zukunft beträchtlich entlasten kann.
  • Telepflege, also die digitale Betreuung per Smartphone oder Tablet, bietet insbesondere in ländlichen Regionen die Möglichkeit, Versorgungslücken zu schließen.