Testamentsspende – wie Nachlass sinnstiftend spenden?

Für das Gemein­wohl sorgen, über den Tod hinweg: Mit einem Testament legen Sie zu Leb­zeiten fest, wem später Ihr Ver­mögen zu­gute­kommen soll – das kann ein geliebter Mensch oder auch eine gemein­nützige Orga­ni­sation sein, die Ihnen am Herzen liegt. Doch wie setze ich meinen letzten Willen in meinem Sinne um? Was ist hin­sicht­lich der Erb­folge zu beachten? Lesen Sie hier, welche Mög­lich­keiten Sie haben und wie eine Tes­ta­ments­spende funk­tio­niert, um Ihr Erbe einem guten Zweck zu­kommen zu lassen.

Mit Nachlass-Spende anderen Hoffnung schenken

Ob Bar­mittel, Wohn­immo­bi­lien oder Wert­pa­piere – das Ver­mögen deutscher Haushalte wächst stetig. Damit gehen gleich­zeitig bei Ver­mögens­über­tra­gun­gen immer größere Summen an Erben und Erbin­nen über: Für das Jahr 2020 meldeten die Finanz­ver­wal­tungen ein geerbtes und ge­schenk­tes Vermögen in Höhe von 84,4 Milli­arden Euro. Dies entspricht einem Anstieg von 5,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Oft­mals bestimmt die gesetz­liche Erb­folge, wer sich über den Geld­segen freuen darf. Denn nur wenige Ver­storbene haben vor dem Tod ihre Ver­mögens­nach­folge ge­regelt. Somit be­kommen mög­licher­weise Menschen Ihr Vermögen, mit denen Sie verwandt sind, die aber nur wenig in Ihrem Leben präsent waren. Nicht erb­berech­tigte Personen, die Ihnen wiederum nahe­stehen, und gemein­nützige Orga­nisa­tionen bleiben hin­gegen un­berück­sich­tigt. Dabei haben Sie es selbst in der Hand, Ihren Nach­lass bei­zeiten zu regeln – und das aus gutem Grund. Mehr Menschen ist es heute wichtig, ihren Nach­lass bei­spiels­weise nach­haltig ein­zu­setzen oder etwas an die Gesell­schaft zu­rück­zu­geben. Damit kann Ihr Ver­mögen auch nach Ihrem Ableben noch einiges bewirken: etwa im Tier- und Um­welt­schutz oder für soziale Zwecke wie der Kinder­hilfe.

Was ist eine Testamentsspende?

Um Ihren Nach­lass zu spenden oder einen Teil Ihres Ver­mögens für gute Zwecke zu hinter­lassen, bedarf es einer letzt­willigen Ver­fügung. Das Testa­ment hebelt die gesetz­liche Erb­folge aus. Das heißt, wie Sie Ihren Nach­lass aufteilen und vor allem wer die Erb­schaft bekommt, legen Sie in Ihrem letzten Willen selbst­be­stimmt fest. Durch ein Testa­ment können Sie bei­spiels­weise eine ge­mein­nützige Orga­ni­sa­tion oder eine Stiftung Ihrer Wahl mit einem Geld­betrag be­denken – das nennt sich Tes­taments­spende. Mit einer Spende aus Ihrem Nach­lass engagieren Sie sich bewusst für Zwecke, denen Sie sich verbunden fühlen.

Damit Ihr Ver­mögen auch dort ankommt, wo Sie möchten, sind klare For­mu­lierungen un­er­lässlich. Wählen Sie daher ein­deutige Worte, die keinen Spiel­raum für Inter­pre­tationen bieten und somit Streit zwischen den Erben vor­beugen. Dafür ein ein­faches Beispiel: „Dem Tier­schutz­verein XYZ vermache ich 30 Prozent meines Ver­mögens, der Orga­ni­sa­tion ABC 70 Prozent.“

In der Praxis berück­sichtigen Erb­lasser be­ziehungs­weise Erb­lasser­innen häufig auch die An­gehörigen im Testa­ment und hinter­lassen nur einen Teil des Ver­mögens als Spende. Wie Sie Ihren Nach­lass regeln möchten, bleibt letztlich Ihre Ent­schei­dung. Sie wählen die Be­günstig­ten nach Ihren Wünschen aus und setzen Ihre Testa­ments­spende dadurch in Ihrem Sinne ein – das kann auch zweck­ge­bunden sein, wenn Sie ein bestimmtes Projekt einer Hilfs­orga­nisation unter­stützen möchten.

Wer hat noch Ansprüche, wenn ich meinen ganzen Nachlass spende?

Ihnen steht es zwar grund­sätzlich frei, wie Sie Ihre Ver­mögens­nach­folge gestalten. Dennoch haben pflicht­teils­berech­tigte Personen einen An­spruch auf die Erb­schaft, selbst wenn Sie zum Beispiel eine Hilfs­orga­ni­sa­tion als Allein­erben be­nennen. Dabei handelt es sich um die engs­ten Ver­wandten (unter anderem Kinder, Enkel­kinder, Lebens­partner und Eltern). Wer tat­sächlich pflicht­teils­be­rechtigt ist, richtet sich nach der indi­vi­du­ellen Fa­milien­konstellation.

Nachlass spenden – Erbschaft und Vermächtnis?

Ver­mögen ver­erben oder ver­machen – diese beiden Begriffe tauchen nicht selten sy­nonym auf, wenn es ums Erben geht. Dabei exis­tieren einige we­sent­liche Unter­schiede zwischen Erb­schaft und Ver­mächt­nis:

  • Erben sind dafür zu­stän­dig, den letzten Willen des Erb­lassers be­ziehungs­weise der Erb­lasserin nach dessen Wün­schen er­füllen. Eine Erben­gemein­schaft hat bei­spiels­weise die Aufgabe, den Haus­halt des oder der Ver­storbenen auf­zu­lösen. Größere gemein­nützige Orga­ni­sa­tionen haben dafür in der Regel ein Nach­lass­team, das sich dieser Ver­ant­wortung annimmt.
  • Ver­mächt­nis­nehmer und -nehmerinnen haben im Todes­fall An­spruch auf die Zu­wendung (beispiels­weise Geld­betrag, Immo­bilie) gemäß Testament. Sie gehören allerdings nicht der Erben­gemein­schaft an und müssen keine Pflichten wie die Erben über­nehmen.

Wer seinen Nach­lass spenden und damit eine gemein­nützige Orga­ni­sa­tion sinn­stiftend unter­stützen möchte, sollte sich daher mit dieser Frage genau befassen. Um den Be­güns­tigten von den üb­lichen Ver­pflich­tungen einer Erben­gemein­schaft (und möglichen Schulden) zu ent­binden, ist das Ver­mächt­nis der beste Weg. Denken Sie daran, das Ver­mächt­nis im Tes­ta­ment als solches zu bezeichnen.

Tipp

Da das Erbrecht einige Tücken mit sich bringt, ist eine pro­fessio­nelle Be­ratung ein Muss – gerade dann, wenn Sie eine gemein­nützige Orga­nisa­tion tes­tamen­tarisch be­günstigen. Ein Rechts­anwalt oder eine Rechts­anwältin für Erb­recht hilft Ihnen dabei, Ihr Tes­ta­ment richtig zu formulieren.

Nachlass spenden – Ablauf, Erbschaftsteuer und weitere Tipps

Bei vielen Hilfs­orga­ni­sa­tionen und Stif­tungen steht Ihnen ein quali­fi­zierter An­sprech­partner oder eine er­fahrene An­sprech­part­nerin zur Seite. So werden Sie hin­sicht­lich Ihrer Spende kom­petent beraten. Dabei können Sie ver­schiedene Fragen wie diese stellen:

  • Wie setzt die gemein­nützige Orga­ni­sa­tion meine Tes­ta­ments­spende ein
  • Habe ich die Mög­lich­keit, eine Zweck­bindung für meine Spende im Tes­tament fest­zu­legen?
  • Wie küm­mert sich das Nach­lass­team nach meinem Tod um die Ab­wick­lung des Erbes?

Gut zu wissen: Nach­lass-Spenden lohnen sich doppelt. Da gemein­nützige Orga­ni­sa­tionen von der Erb­schafts­steuer befreit sind, fließt Ihr Ver­mögen dem guten Zweck un­ge­schmälert zu.