- Der Tod eines Familienmitglieds löst Trauer aus, bringt aber auch leider eine Reihe organisatorischer Angelegenheiten mit sich, um die Sie sich kümmern müssen.
- Sie benötigen eine Sterbeurkunde, ggfs. muss ein Erbschein erstellt und die Konten des Verstorbenen eingesehen werden.
- Mit unserer Checkliste behalten Sie bei einem Todesfall den Überblick zu Finanzen, Behörden sowie Immobilienerbe.
Checkliste für den Todesfall – die wichtigsten Schritte
Checkliste – was Hinterbliebene wissen sollten
Kaum jemand ist vorbereitet auf einen Sterbefall. Schon in den ersten Tagen nach Eintritt des Todes gibt es eine Menge dringender Formalitäten zu erledigen. Diese Checkliste für den Todesfall kann Ehepartner, Kinder und andere Hinterbliebene dabei unterstützen, die notwendigen Schritte zu unternehmen.
Sterbeurkunde |
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Erbschein |
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Versicherungen |
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Konten |
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Kredite |
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Immobilien |
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Verträge |
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FAQ – häufige Fragen im Todesfall
Was tun bei einem Todesfall im Krankenhaus?
Wenn Menschen im Krankenhaus versterben, benachrichtigt die Einrichtung üblicherweise unverzüglich die Hinterbliebenen und stellt einen Totenschein aus. Die tote Person bleibt in der Regel in der Leichenhalle des Krankenhauses, bevor ein Bestattungsunternehmen sie abholt. Angehörige müssen sich daher um einen Bestatter kümmern und eine Vollmacht für die Abholung erteilen. Denken Sie auch daran, Wertgegenstände und Kleidung mitzunehmen. Gegebenenfalls benötigen Sie hierfür Ihren Personalausweis, um sich gegenüber dem Klinikpersonal auszuweisen.
Was tun bei einem Todesfall zu Hause?
Ereignet sich der Sterbefall dagegen in den eigenen vier Wänden, sollten Sie als Erstes einen Arzt (z. B. Hausarztpraxis) verständigen. Mediziner sind dafür zuständig, die Todesursache festzustellen und einen Totenschein auszufüllen. Diese Todesbescheinigung benötigen Sie, um beim Standesamt eine Sterbeurkunde zu bekommen.
Checkliste für den Todesfall – welche Behörden muss ich informieren?
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist das örtliche Standesamt am Sterbeort zuständig. Dabei handelt es sich also nicht zwangsläufig immer um das Standesamt, in dessen Bereich die verstorbene Person zuvor gelebt hat. Den Erbschein beantragen Sie hingegen beim Nachlassgericht am Wohnort, an dem der Verstorbene gemeldet war.
Todesfall im Ausland – Checkliste
Verstirbt ein Familienmitglied während eines Auslandsaufenthalts, sind die Deutsche Botschaft oder das Konsulat vor Ort die erste Anlaufstelle. Dort bekommen Sie schnelle Auskunft in Notfällen. Sie müssen dann die Entscheidung treffen, ob eine Beisetzung im Ausland erfolgen soll oder ob eine Rückführung nach Deutschland infrage kommt. Prüfen Sie in diesem Zusammenhang auch, ob die verstorbene Person einen entsprechenden Versicherungsschutz (z. B. Auslandsschutzbrief inklusive Rücktransport Verstorbener) hat.