Checkliste für den Todesfall – was tun, wenn jemand stirbt?
Aller Trauer zum Trotz: Wenn ein Angehöriger stirbt, müssen sich die Erben mit einer ganzen Reihe organisatorischer Angelegenheiten auseinandersetzen. Hierzu gehört auch der Umgang mit Konten, Krediten und geerbten Immobilien des Verstorbenen. Wir haben für Sie eine Checkliste für den Sterbefall eines Angehörigen erstellt!
Todesfall-Checkliste – das ist zu tun
Kaum jemand ist vorbereitet auf einen Sterbefall. Diese Checkliste unterstützt Sie dabei, trotz aller Trauer die notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Nachlass zu regeln.
- Sparkonto, Girokonto, Investmentkonto: Informieren Sie sich über die bestehenden Bankkonten des Verstorbenen.
- Legen Sie der Bank eine Vollmacht oder Verfügungsberechtigung vor, um Zugriff auf die Bankkonten des Verstorbenen zu bekommen.
- Sie besitzen keine Vollmacht? Alternativ können Sie auch einen Erbvertrag, einen Erbschein oder ein beglaubigtes Testament vorlegen.
- Stimmen Sie sich mit den übrigen Erben ab. Über das Guthaben des Verstorbenen können Sie nur gemeinsam verfügen!
- Ihr Erbe geht mit einem Kredit einher? Dann prüfen Sie, ob sich die Annahme des Erbes lohnt. Sie sind dazu berechtigt das Erbe abzulehnen!
- Sie möchten ein Erbe ablehnen? Dann beachten Sie die Frist von sechs Wochen, binnen derer Sie eine Verzichtserklärung eingereicht haben müssen!
- Erben Sie eine Immobilie? Dann lohnt sich die Annahme des Erbes in vielen Fällen trotz eines nicht abbezahlten Darlehens.
- Kontaktieren Sie die finanzierende Bank des Verstorbenen und erkundigen Sie sich nach den bestehenden Zahlungsverpflichtungen bezüglich der Baufinanzierung.
- Übernehmen Sie die Baufinanzierung des Verstorbenen, um die Restsumme des aufgenommenen Darlehens für die Immobilie zu begleichen.
- Sie möchten die Restsumme – beispielsweise aus der Auszahlung der Risikolebensversicherung – sofort begleichen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeit einer ordentlichen oder einer außerordentlichen Kündigung.
- Sie planen einen Verkauf der geerbten Immobilie? Dann besteht nach § 490 Abs. 2 BGB die Möglichkeit, den Darlehensvertrag außerordentlich zu kündigen.
- Der Verstorbene Angehörige hat eine Restschuldversicherung abgeschlossen? Klären Sie in diesem Fall den Ablauf der Schuldenübernahme mit dem betreffenden Versicherer.
- Sie haben weitere Fragen rund um den Verkauf oder den aktuellen Wert einer geerbten Immobilie? Weitere Hilfestellungen bekommen Sie von Postbank Immobilien!