Orientierung im Nachlassfall

Sie müssen Abschied nehmen von einem Menschen, der Ihnen nahestand. Angesichts eines Trauerfalls erscheint nun nichts mehr wirklich wichtig. Doch viele Formalitäten sind zu erledigen, die mitunter keinen Aufschub dulden.

Um Ihnen alles etwas leichter zu machen, bieten wir Ihnen einen Service an, der Sie rund um das komplexe Thema Nachlassregelung informiert und Sie unterstützt.

Die wichtigsten Schritte beim Nachlassfall

Was Sie nun unternehmen sollten.

  1. Nachlassfall melden

    Was benötige ich zur Meldung eines Nachlasses und wie kann ich diesen melden?

  2. Verfügungsberechtigung klären / Nachweis der Erbenstellung

    Wer ist über die Kontoverbindung des Verstorbenen verfügungsberechtigt und wie kann dies geklärt werden?

  3. Legitimation

    Welche Legitimationsmöglichkeiten haben die erbberechtigten Personen?

Wie kann ich einen Nachlassfall melden?

Zur Regelung des Nachlasses benötigen Sie die Sterbeurkunde – die amtliche Bestätigung des Todesfalls. Mit dieser melden Sie uns den Nachlassfall entweder im Online-Banking, auf der Webseite oder in Ihrer Postbank-Filiale.

Auf der Website

Sie haben keinen Zugang zum Konto des Verstorbenen? Dann können Sie eine Nachlassmeldung über den Online-Auftrag auf unserer Internetseite vornehmen.

Zum Online-Auftrag

Im Online-Banking

Sie haben Zugang zum Konto des Verstorbenen? Dann können Sie die Nachlassmeldung direkt im Online-Banking unter der Rubrik Services vornehmen.

Zum Online-Banking

In einer Filiale der Postbank

Vereinbaren Sie einfach gleich hier einen Termin, damit wir die nächsten Schritte gemeinsam besprechen können. Oder rufen Sie uns an: 0228 5500 5500.

Jetzt Termin vereinbaren

Verfügungsberechtigung klären

Führen Sie mit der verstorbenen Person ein Gemeinschaftskonto oder -depot mit Einzelverfügungsberechtigung oder besitzen Sie eine Bankvollmacht für den Todesfall oder über den Todesfall hinaus, können Sie grundsätzlich ohne weitere Nachweise über ein Konto oder Depot der verstorbenen Person verfügen.

Trifft dies nicht zu, können Sie aus rechtlichen Gründen grundsätzlich erst über das Vermögen verfügen, wenn Sie eine beglaubigte Abschrift des eröffneten Testaments / Erbvertrags mit dem Eröffnungsprotokoll oder einen Erbschein als Original-Ausfertigung vorlegen und keine Testamentsvollstreckung angeordnet ist.

Als Alternative zum deutschen Erbschein kann auch ein gültiges Europäisches Nachlasszeugnis als beglaubigte Abschrift im Original vorgelegt werden, in dem Sie als erb- oder miterbberechtigte Person ausgewiesen sind.

Nachweis der Erbberechtigung

Mithilfe des Erbscheins kann die Erbberechtigung nachgewiesen werden und können Ansprüche geltend gemacht werden. Den Erbschein können Sie beim Nachlassgericht beantragen.

Auch die Vorlage einer beglaubigten Abschrift des eröffneten Testaments/Erbvertrags zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll kann als Nachweis ausreichen, wenn aus dem Testament/Erbvertrag die Erbfolge eindeutig hervorgeht.

Legitimation

Als erbberechtigte Person ist es grundsätzlich notwendig, Sie zu legitimieren, damit Sie Auskünfte zum Nachlassfall erhalten können. Auf folgenden Wegen können Sie sich legitimieren:

Mögliche nächste Schritte

Orientierung im Nachlassfall

Weitere Informationen, wichtige Adressen und eine Checkliste finden Sie in unserer Broschüre „Wegweiser für Hinterbliebene“.

Die häufigsten Fragen zum Nachlassfall

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