Im Ruhe­stand un­be­grenzt hin­zu­ver­dienen

Bereits seit Beginn des Jahres können alle Rentner unabhängig von der Höhe ihrer Rentenzahlungen ein zusätzliches Einkommen in beliebiger Höhe beziehen. Dies gilt nicht nur für Ruheständler, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, sondern auch für diejenigen, die eine vorgezogene Rente (Rente ab 63) beziehen.

Tipp

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Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen können Ruheständler, die eine Regelrente beziehen, nun weiterarbeiten, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Sie müssen auch nicht mehr die Rentenversicherung über ihre Erwerbstätigkeit informieren – egal, ob sie selbstständig oder angestellt sind.

Nicht jeder kann un­be­grenzt hin­zu­ver­dienen

Wer allerdings eine Erwerbsminderungsrente erhält, muss eine Hinzuverdienstgrenze beachten: Bei einer teilweisen Erwerbsminderung beläuft sich diese auf rund 35.650 Euro, bei voller Erwerbsminderung auf etwa 17.820 Euro. Für die Betroffenen gilt zudem: Das Bundesarbeitsministerium setzt jährlich ihre Hinzuverdienstgrenze neu fest. So soll sichergestellt sein, dass ihr zusätzliches Einkommen sich parallel zu den durchschnittlichen Gehältern aller Arbeitenden in Deutschland entwickelt. Die Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten gelten in allen Bundesländern gleichermaßen.

Gut zu wissen

Wenn Sie neben der Rente arbeiten, erhöht dies natürlich das Einkommen. In der Regel werden Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten, aber nicht die Steuern. Somit kann es bedeuten, dass eine Steuererklärung gemacht werden muss. Fragen Sie ein Steuerbüro, was es zu beachten gilt.

Ver­sicherungs­frei ab der Alter­grenze

Wer auch als Rentner einer Beschäftigung nachgeht, muss in der Regel für dieses zusätzliche Einkommen keine Rentenversicherungsbeträge zahlen. Der Arbeitgeber muss aber schon noch Beiträge bezahlen, aber dies hat keinen Einfluss auf die Rentenhöhe.

Natürlich kann auch auf Versicherungsfreiheit verzichten und weiterhin Beiträge in die Rente einzahlen. Dies muss der Arbeitgeber nur wissen. Auf Basis der weiteren Einzahlungen (eigene Einzahlungen und die des Arbeitgebers) erhöht sich dann einmal jährlich die bestehende Rente. Frührentner profitieren erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze von den zusätzlich erworbenen Rentenpunkten.

Später in Rente

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sich noch nicht in den Ruhestand begeben möchte, kann den Beginn der Rente auch aufschieben. Für jeden Monat, den der Betroffene weiterhin beschäftigt ist, erhält er einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf seine gesetzliche Altersrente. Wird der Rentenbeginn um ein ganzes Jahr aufgeschoben, erhöht sich die Altersrente also um sechs Prozent.