Arbeiten im Ruhe­stand – was gilt für Renten­empfänger?

  • Ruheständler dürfen generell neben ihrer Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Dabei spielt es keine Rolle mehr, ob sie bereits vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente gegangen sind.
  • Für Empfänger einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) gelten hingegen andere Regelungen: Es existieren weiterhin Hinzuverdienstgrenzen bei teilweiser und voller EM-Rente.
  • Erfahren Sie hier außerdem, wie sich eine Beschäftigung auf die Steuer und die Sozialversicherungen auswirkt.

Tipp

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Hinzu­ver­dienst­grenze für Früh­rentner weg­gefallen

Dem Ruhestand sehen viele mit Freude entgegen: Endlich bleibt mehr Zeit für Reisen, Familie, Gartenarbeit, Hobbys und lang aufgeschobene Projekte. Manch einer sucht sich auch einen Nebenverdienst, um die Rente aufzubessern oder den neuen Alltag abwechslungsreicher zu gestalten. Im Jahr 2022 waren 19 Prozent der 65- bis 69-Jährigen erwerbstätig – wie die Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis) belegen.
Die gute Nachricht dabei lautet: Wenn Sie als Rentner arbeiten, ändert sich in der Regel nichts an Ihrer Rentenhöhe. Denn die Hinzuverdienstgrenze für die vorgezogene Altersrente gibt es seit Anfang 2023 nicht mehr. Sie können somit unbegrenzt hinzuverdienen und weiterhin eine ungekürzte Altersrente bekommen – unabhängig davon, ob Sie die Regelaltersrente erreicht haben oder z. B. die Rente mit 63 (Frührente) in Anspruch nehmen.

Gut zu wissen

Da die Hinzuverdienstgrenze für die Frührente weggefallen ist, müssen Sie auch nicht mehr die Rentenversicherung über Ihre Erwerbstätigkeit informieren.

Arbeiten als Rent­ner – Hinzu­verdienst­grenze bei Erwerbs­min­derungs­rente

Eine ernste Krankheit oder ein Unfall kann der beruflichen Laufbahn ein frühzeitiges Ende setzen. Dann bekommen Sie unter Umständen eine Erwerbsminderungsrente, die das Einkommen ergänzt oder ersetzt. Die EM-Rente wandelt sich erst später in die Regelaltersrente um. Sofern Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten und Geld hinzuverdienen möchten, sieht die Sachlage etwas anders aus als bei der regulären Altersrente. Sie dürfen zwar neben der EM-Rente arbeiten, allerdings sind dabei die folgenden Hinzuverdienstgrenzen zu berücksichtigen:

  • Bei einer teilweisen Erwerbsminderung beläuft sich die jährliche Mindest-Hinzuverdienstgrenze auf 37.117,50 Euro für das Jahr 2024.
  • Bei voller Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze aktuell bei 18.558,75 Euro.

Wichtiger Hinweis: Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung handelt es sich um individuell-dynamische Grenzen. Maßgeblich hierbei ist, dass Ihr Hinzuverdienst im Rahmen Ihres festgestellten Leistungsvermögens bleibt. Lassen Sie sich daher von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten, wenn Sie eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Dort bekommen Sie Auskunft, ob sich die Arbeit mit Ihrem Rentenanspruch vereinbaren lässt und wie viel Sie hinzuverdienen dürfen.

Tipp

Die Deutsche Rentenversicherung veröffentlicht jährlich die neuen Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung. Dadurch orientieren sich die Größen immer jeweils an der Gehaltsentwicklung in Deutschland. Die Hinzuverdienstgrenzen gelten für alle Erwerbsgeminderten in den alten und neuen Bundesländern gleichermaßen.

Arbei­ten in Rente – Steu­ern be­achten!

Wenn Sie neben der Rente arbeiten, erhöht der Hinzuverdienst natürlich Ihr Einkommen. Der Arbeitgeber behält von Ihrem Verdienst üblicherweise die Einkommensteuer ein und führt diese an das Finanzamt ab.
Bei der Rente gibt es einen Unterschied: Der Rentenversicherungsträger berechnet die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und zieht diese von Ihrer Rente ab. Nicht aber die Steuern: Deshalb sind Sie gegebenenfalls dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Fragen Sie bei einem Steuerbüro nach, was es zu beachten gilt und mit welchen Steuernachzahlungen zu rechnen ist.

Sozial­ver­sicherungs­beiträge für Ren­tner mit Hin­zu­ver­dienst

Falls Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, zahlen Sie in der Regel weiterhin Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Der Beitrag zur Krankenversicherung fällt für Vollrentner etwas niedriger aus, da sie keinen Krankengeldanspruch haben.
Wer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält, ist in der Kranken- und Rentenversicherung versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt sein. Bei voller Erwerbsminderung fallen grundsätzlich keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an.

Renten­ver­sicherungs­frei­heit ab Regel­alters­grenze

Empfänger einer Vollrente sind nur so lange rentenversicherungspflichtig, bis sie ihre Regelaltersgrenze erreichen. Der Arbeitgeber muss aber auch danach noch seinen Anteil an den Rentenversicherungsträger abführen. Dies hat keinen Einfluss auf die Rentenhöhe.
Sie haben allerdings die Möglichkeit, auf die eigene Rentenversicherungsfreiheit zu verzichten und weiterhin Beiträge zu leisten. Das lohnt sich oftmals: Denn durch die zusätzlichen Beiträge an die Rentenversicherung erhöhen Sie Ihre Rentenansprüche. Denken Sie daran, Ihren Arbeitgeber über diese Entscheidung in Kenntnis zu setzen. Auf Basis der weiteren Einzahlungen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) erhöht sich dann einmal jährlich die bestehende Rente – und zwar ab Juli des Folgejahres. Frührentner profitieren erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze von den zusätzlich erworbenen Rentenpunkten.

Keine Bei­träge zur Arbeits­losen­ver­sicherung ab Regel­alters­grenze

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen ebenfalls weg, wenn Sie die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreichen. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers läuft dagegen weiter.

Tipp

Eine Rente wegen Erwerbsminderung gleicht das bisherige Einkommen nur teilweise aus. Deshalb ist es so wichtig, die eigene Arbeitskraft abzusichern. Informieren Sie sich zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Kann ich weiter­arbeiten und später in Rente gehen?

Wer die Regelaltersgrenze erreicht und sich noch nicht in den Ruhestand begeben möchte, kann den Beginn der Rente auch aufschieben. Für jeden Monat, den Sie weiterhin beschäftigt sind, erhalten Sie einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf die gesetzliche Altersrente. Wenn Sie Ihren Rentenbeginn um ein ganzes Jahr nach hinten verschieben, erhöht sich die Altersrente also um sechs Prozent. Sofern Sie weiterhin Beiträge leisten, steigern diese Ihren Rentenanspruch.
Gut zu wissen: Sobald Sie die Regelaltersgrenze erreichen, bekommen Sie die gesetzliche Altersrente nicht automatisch – sondern erst auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Sie können selbst entscheiden, wann Sie in Rente gehen. Eine Regelung dafür oder ein spätester Rentenbeginn existieren nicht.