Todesfall – was tun mit Konto & Immobilie?

Stirbt ein Angehöriger, gibt es viel zu regeln. Die Beerdigung ist zu organisieren, bestehende Verträge müssen gekündigt und Erbschaftsangelegenheiten geklärt werden. Doch was passiert eigentlich mit den Bankkonten des Verschiedenen? Wie erhalten Erben Zugriff darauf? Und was geschieht mit dem Ratenkredit und der Baufinanzierung des Verstorbenen? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen!

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Sterbefall – was tun mit dem Bankkonto?

Ob Girokonto oder Sparkonto: Sofern der Verstorbene der alleinige Inhaber des Bankkontos war, wird dieses von der Bank als sogenanntes Nachlasskonto weitergeführt. Bestehende Aufträge – beispielsweise Mietüberweisungen oder Abozahlungen – werden daher weiterhin ausgeführt.
Wenn es sich nicht um ein gemeinsames Konto handelt, haben Angehörige zunächst keinen Zugriff auf die Bankgeschäfte des Verstorbenen. Das heißt, sie können das Bankkonto weder kündigen noch Überweisungen stoppen oder ausführen.

Zugriff auf Konto – was tun im Todesfall?

Um Zugriff auf das Bankkonto des Verstorbenen zu erhalten, haben Angehörige zwei Möglichkeiten.

  1. Hinterbliebene besitzen eine Vollmacht oder Verfügungsberechtigung, die Ihnen den Zugriff auf das Konto des Verstorbenen gestattet.
  2. Die Angehörigen sind auch die Erben des Verstorbenen und können dies mit einem beglaubigten Testament, einem Erbvertrag oder einem Erbschein nachweisen.

Übrigens: Gibt es mehrere Erben, ist es diesen nur gemeinsam gestattet, über das Bankkonto zu verfügen.

Ratenkredit, Baufinanzierung und Co.

Im Todesfall erben Angehörige nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern auch dessen Schulden. Hat dieser einen Ratenkredit oder ein Darlehen im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung noch nicht abbezahlt, müssen die Erben diesen Verpflichtungen nachkommen. Übersteigt die Schuldenlast das geerbte Vermögen, steht den Angehörigen jedoch eine Alternative offen. 

Ausschlagung des Erbes

Für Angehörige, die Schulden erben würden, sieht das Erbrecht eine einfache Lösung vor: Sie können das Erbe, sprich die durch ein unbezahltes Darlehen entstehenden Schulden, ablehnen. Wichtig: Wer ein Erbe ablehnen möchte, muss innerhalb einer sechswöchigen Frist beim Nachlassgericht eine Verzichtserklärung abgeben! So gilt es nach dem Todesfall rechtzeitig abzuwägen, ob sich die Annahme des Erbes trotz vorhandener Schulden lohnt. Letzteres ist insbesondere bei geerbten Immobilien häufig der Fall. 

Todesfall – was tun mit der Immobilie?

Erben Angehörige die Immobilie eines Verstorbenen, beginnt oft das große Grübeln: Soll die Immobilie behalten oder veräußert werden? Egal ob Veräußerung oder Übernahme der Immobilie der aktuelle Wert der Immobilie ist Basis für das weitere Vorgehen. Im Falle einer Übernahme, benötigen Erben den Wert für die steuerliche Behandlung oder auch für die Auszahlung weiterer Miterben. Im Verkaufsfall hilft dieser für ein attraktives Angebot am Markt weiter. In vielen Fällen wurde auch das Darlehen zum Kauf bzw. Bau der Immobilie vom Verstorbenen vor dessen Ableben noch nicht vollständig zurückgezahlt. Wer das Erbe annimmt, verpflichtet sich daher automatisch, die entsprechende Schuld selbst zu begleichen. Eine Ausschlagung des Erbes kommt dennoch meist nicht infrage, da dies mit einem Verlust der Immobilie einhergehen würde. So stehen Erben prinzipiell drei Möglichkeiten offen:

  1. Die Erben übernehmen die bestehende Baufinanzierung und kommen den Zahlungsverpflichtungen in vollem Umfang nach. Die Immobilie geht somit in den Besitz der Erben über.
  2. Der offene Kreditbetrag soll sofort aus eigenen Mitteln zurückgezahlt werden. Unter Umständen besteht, abhängig von den vertraglich vereinbarten Bedingungen, die Möglichkeit, den Darlehensvertrag ordentlich oder außerordentlich zu kündigen. Die ausstehende Darlehenssumme muss in der Folge an die Bank zurückgezahlt werden.
  3. Die Erben entschließen sich zu einem Verkauf der Immobilie. In diesem Fall stehen die Chancen auf eine außerordentliche Kündigung des Darlehensvertrags gemäß § 490 Abs. 2 BGB gut. Unter Umständen kommt in diesem Fall aber eine Vorfälligkeitsentschädigung auf die Erben zu.

 

Absicherung mit der Restschuldversicherung

Hat der Verstorbene eine Restschuldversicherung abgeschlossen, sind die Erben auf der sicheren Seite. Im Todesfall springt diese ein und übernimmt die ausstehenden Schulden. Das ist insbesondere bei der Vererbung von Immobilien, für die eine Baufinanzierung abgeschlossen worden ist, praktisch. Aber auch die ausgezahlte Summe einer Risikolebensversicherung reicht häufig aus, um die Restschulden einer Immobilie begleichen zu können.

Was Sie im Todesfall Ihres Angehörigen hinsichtlich Bankgeschäfte und geerbte Immobilien beachten sollten, lesen Sie übersichtlich in unserer Checkliste.