In 5 Schritten den Pflegegrad ermitteln

Im Alter fit und vital sein und die Rente so richtig genießen – das ist die Wunschvorstellung vieler Bürger. Doch die Realität sieht in Deutschland anders aus: Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt immer weiter an. Ende 2019 waren 4,13 Millionen Menschen laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamts (Destatis) pflegebedürftig. Damit Sie im Fall der Fälle nicht zusätzlich noch vor finanziellen Problemen stehen, ist die korrekte Berechnung der Pflegestufe sehr wichtig. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert.

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Aktuellere Zahlen sind nicht verfügbar. Laut Bundesgesundheitsministerium waren es Ende 2020 etwa 4,6 Millionen Pflegebedürftige.

Gesetzliche Pflegeversicherung als „Basisschutz“

Die deutsche Gesetzgebung sieht monetäre Hilfen für Personen vor, die durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingt zum Pflegefall werden. Seit dem Jahr 1995 gibt es hierzulande die Pflegeversicherung, in die jeder Krankenversicherte einzahlen muss. Bei Angestellten werden die Beiträge zu dieser Sozialversicherung über die Lohnabrechnung abgeführt. Der Beitragssatz beträgt derzeit 3,05% vom Bruttoeinkommen für Eltern und 3,4 Prozent für kinderlose Personen (Stand 01/2022). Die Kosten werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Beschäftigte, die sich für die private Krankenversicherung entschieden haben, müssen zwingend auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Freiwillig Versicherte (Freiberufler etc.) tragen den Beitragssatz dafür komplett allein.

Die Höhe der Leistungen, die Sie aus der gesetzlichen Pflege erhalten, richtet sich nach zwei wesentlichen Faktoren.

Zunächst bestimmt der ermittelte Pflegegrad die Höhe der zu erwartenden Zuzahlungen. Seit Verabschiedung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) im Jahr 2016 im Rahmen der sogenannten „großen Pflegereform 2017“ wird die „Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz“ in fünf Pflegegrade unterteilt. Bei Pflegegrad 1 liegt nur eine eingeschränkte Pflegebedürftigkeit vor. In Pflegegrad 5 werden Personen eingestuft, die einen sehr hohen Unterstützungsbedarf bei der Bewältigung ihres Alltags haben.

Der zweite Aspekt, der die Höhe der Versicherungsleistung maßgeblich beeinflusst, ist der Pflegeort: Wenn Sie es vorziehen, im eigenen Haus durch Familienangehörige gepflegt zu werden, fallen die Leistungen eher gering aus. Das monatliche Pflegegeld beträgt dann

  • 316 Euro bei Pflegegrad 2
  • 545 Euro bei Pflegegrad 3
  • 728 Euro bei Pflegegrad 4
  • 901 Euro bei Pflegegrad 5

Bei Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege wird kein Pflegegeld ausgezahlt. Betroffene haben aber Anspruch auf individuelle Pflegeberatung.

Pflege durch Angehörige oder durch einen Pflegedienst?

Selbstverständlich ist die Pflege durch Angehörige mit einigen Vorteilen verbunden: Sie bleiben im Pflegefall in gewohnter Umgebung, haben einen vertrauten Ansprechpartner und Sie müssen nicht auf Ihre Gewohnheiten wie Hobbys oder entspannte Nachmittage auf der eigenen Terrasse verzichten. Bedenken Sie aber, dass je nach Pflegegrad die Belastung für Ihre Familie sehr hoch sein kann. Private Pflege stellt für jeden Beteiligten zudem eine enorme Verantwortung dar.

Genau deshalb können Sie sich optional für die ambulante Pflege entscheiden, bei der Sie im eigenen Zuhause von Fachkräften betreut werden. Der große Vorteil: Sie brauchen sich nicht um den bürokratischen Aufwand zu kümmern, da der Pflegedienst direkt mit der Pflegeversicherung abrechnet. Bei der ambulanten Pflege werden sogenannte Pflegesachleistungen ausgezahlt.

Seit Januar 2022 können Sie mit folgenden Beträgen rechnen:

  • Pfleggrad 2: 724 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.363 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.693 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.095 Euro

Die gleichen Sätze erhalten Sie übrigens auch bei einer teilstationären Pflege, bei der Sie nur temporär außerhalb Ihrer Wohnung gepflegt werden.

Tipp

Sie können im Rahmen der häuslichen Pflege das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen auch miteinander kombinieren. Dabei wird das Pflegegeld um jenen Prozentsatz gekürzt, in welchem Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Ein Beispiel: Beansprucht der ambulante Pflegedienst für seine Leistungen 60 Prozent der Pflegesachleistungen, stehen Ihnen noch 40 Prozent des Pflegegelds für die Unterstützung durch einen Angehörigen zu.

Gut zu wissen

Falls Sie für die ambulante Pflege daheim mehr Geld aufwenden müssen, als Ihnen die Pflegekasse bezahlt, dann können Sie diese Auslagen in Ihrer Steuererklärung als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ absetzen. Als Sozialleistung ist das Pflegegeld für den Betroffenen und seine pflegenden Familienangehörigen steuerfrei. Wer hingegen erwerbsmäßig pflegt, muss die Leistung als Arbeitseinkommen versteuern.

Vollstationäre Pflege verursacht die höchsten Kosten

Vor allem höhere Pflegegrade benötigen eine besonders intensive Betreuung, die in manchen Fällen nicht mehr von Familienangehörigen oder ambulanten Pflegediensten geleistet werden kann. Bei einem Aufenthalt im Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung ist eine Fürsorge rund um die Uhr generell gegeben – diese Pflegeoption verursacht aber auch mit Abstand die höchsten Auslagen. Der Grund: Neben den Kosten für das Pflegepersonal entstehen zusätzliche Aufwände für Unterbringung und Verpflegung. Während die reinen Pflegekosten zumindest teilweise von der Pflegeversicherung übernommen werden, müssen betreute Personen die Unterbringungskosten aus eigener Tasche bezahlen. Das kann für Pflegebedürftige oft zum finanziellen Fallstrick werden.

Um die Versorgungslücke zwischen den Leistungen der Pflegekasse und den tatsächlichen Heimkosten zu schließen, empfehlen Versicherungsexperten den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Wenn Sie diese Police früh im Leben abschließen, halten sich die monatlichen Beiträge dafür in Grenzen. Es gibt auf dem Markt sogar Versicherungsmodelle, bei denen Sie mit staatlichen Zulagen rechnen können – das ist beispielsweise bei der gesetzlich geförderten Pflege-Bahr der Fall.

Leistungszuschüsse reduzieren Eigenanteil

Seit Januar 2022 erhalten Bewohner eines Pflegheimes einen Leistungszuschlag. Er steigt mit der Aufenthaltsdauer und beträgt

  • 5 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten im ersten Jahr,
  • 25 Prozent des Eigenanteils im zweiten Jahr,
  • 45 Prozent des Eigenanteils im dritten Jahr und
  • 70 Prozent des Eigenanteils für alle längeren Zeiträume.

Der Leistungszuschuss wird nur für die anfallenden Pflegekosten gewährt . Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen Heimbewohner weiter in voller Höhe aus der eigenen Tasche zahlen.

In 5 Schritten Pflegegrad ermitteln und beantragen – so geht's

Wenn Sie für sich selbst oder eine Ihnen nahestehende Person Pflegeleistungen beantragen möchten, dann sollten Sie die nachfolgenden Schritte abarbeiten:

Schritt 1: Pflegeantrag stellen
Egal, ob eine körperliche Beeinträchtigung durch einen Schlaganfall, einen Unfall oder eine schleichend fortlaufende Demenz vorliegt: Sobald der Anlass gegeben ist, sollten Sie möglichst frühzeitig Ihren Pflegeantrag stellen. Rechtzeitiges Handeln bringt Ihnen hier finanzielle Vorteile: Bereits ab dem Monat der Antragstellung erhalten Sie bei einem positiven Bescheid der Pflegekasse Ihr monatliches Pflegegeld.

Den Antrag können Sie formlos stellen: Wenden Sie sich am besten postalisch an Ihre Krankenkasse, die üblicherweise als gesetzliche Pflegekasse auch Träger der Pflegeversicherung ist. Durch diese Vorgehensweise können Sie den Zeitpunkt Ihrer Antragsstellung schriftlich belegen. Wenn Sie das Schriftstück an die Pflegekasse als Einschreiben frankieren, sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Schreiben Sie in den Brief, dass Sie Pflegegeld beantragen, und bitten Sie um die Zusendung der notwendigen Unterlagen.

Übrigens: Viele Krankenkassen bieten für die Antragsstellung einen praktischen Online-Service an. Eine Internet-Recherche zeigt auf, ob Ihre Kasse dabei ist.

Schritt 2: Besuch des MD vorbereiten
Spätestens nach Absenden des Antrags zum Pflegegeld sollten Sie den wichtigsten Termin zur Einstufung Ihres Pflegegrads vorbereiten: den Besuch des MD bei Ihnen daheim. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD) ist u. a. dafür zuständig, den Pflegegrad einer Person genau einzuschätzen. Ein Gutachter des Dienstes besucht zu diesem Zweck den Antragsteller und prüft, in welcher Weise der Pflegegeld-Anwärter in seiner selbstständigen Lebensführung eingeschränkt ist. Das geschieht nach einem relativ umfangreichen Punktesystem, bei dem Aspekte wie Mobilität, kommunikative und kognitive Fähigkeiten, Psyche und Eigenständigkeit der Pflegeperson eine Rolle spielen.

Damit Sie Ihren Grad der Einschränkung möglichst umfassend belegen können, sollten Sie für den MD-Termin einige wichtige Unterlagen parat haben. Dazu gehören Arztberichte, Röntgenbilder, Gutachten, Medikamentenpläne, der Schwerbehindertenausweis und eine Aufstellung Ihrer derzeit genutzten Hilfsmittel (Rollator, Gehstock, Sehhilfe, Hörgerät, Toilettenhilfe etc.). Je besser Sie sich auf den Termin mit dem MD vorbereiten, desto einfacher machen Sie es den Gutachtern, Ihren Pflegegrad festzustellen. Investieren Sie in die Vorbereitung also ruhig etwas mehr Zeit!

Hinweis: Auch Inhaber einer privaten Krankenversicherung müssen sich einem Gutachter-Termin stellen. Dieser wird dann allerdings von MEDICPROOF durchgeführt, dem medizinischen Dienst der Privaten.

Tipp

Während der Corona-Pandemie erfolgte die Pflegebegutachtung ausschließlich digital. Die Gutachter erfragten alle notwendigen Informationen in einem Telefoninterview. Seit dem 1. Juli 2022 ist die kontaktlose Einschätzung nur noch im Einzelfall möglich.

Schritt 3: Pflegeleistungen auswählen & beantragen
Im Zuge der Bearbeitung Ihres Pflegeantrags bei der Pflegekasse erhalten Sie meistens einen Fragebogen, mit dem Sie sich im Vorfeld für bestimmte Pflegeleistungen entscheiden können. Hier gilt es abzuwägen, ob Sie lieber daheim durch ein Familienmitglied, einen Pflegedienst oder stationär in einem Pflegeheim betreut werden möchten. Je nachdem, wie Sie sich entscheiden, können Sie Pflegegeld oder Sachleistungen in Anspruch nehmen. Eine Kombination dieser Leistungen ist ebenfalls möglich. Wenn Sie unsicher sind, welches Pflegemodell am besten zu Ihrer individuellen Lebenssituation passt, können Sie im Zuge des Entscheidungsprozesses die Meinung von Experten einholen. Entsprechende Pflegestützpunkte oder Pflegeberatungsstellen bieten professionelle Beratung an, die in vielen Institutionen sogar kostenlos ist.

Schritt 4: Pflegebescheid prüfen und ggf. Widerspruch einlegen
Spätestens 25 Arbeitstage nach Antragstellung muss die Pflegekasse die Einstufung Ihres Pflegegrads abgeschlossen haben. Bei längerer Bearbeitungszeit steht dem Antragsteller nach diesem Zeitraum eine Pauschale in Höhe von 70 Euro pro Woche zu. Wenn der Pflegebescheid bei Ihnen eintrifft, sollten Sie den Einstufungsbericht genauestens prüfen und eventuelle Unstimmigkeiten zur Sprache bringen. Sind Sie mit der Klassifizierung nicht einverstanden, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen und ein zweites Gutachten einzufordern. Das ergibt in vielen Fällen Sinn: Fast jeder dritte Antrag auf Pflegegeld wird zunächst abgelehnt. Zudem sind nicht wenige Bescheide überarbeitungswürdig oder legen eine zu niedrige Pflegestufe zugrunde. Es lohnt sich also, bei der Prüfung des Bescheids besondere Sorgfalt walten zu lassen.

Schritt 5: Auszahlung überprüfen
Die Einstufung Ihres Pflegegrads ist abgeschlossen und Sie sind mit dem Ergebnis einverstanden. Prima – dann sollten Sie jetzt überprüfen, ob die Zahlung der Pflegekasse in Höhe und Zeitpunkt angemessen ist. Sie erhalten die finanzielle Unterstützung rückwirkend ab dem Monat, in dem Sie den Antrag bei der Pflegekasse gestellt haben. Wer beispielsweise am 13. Mai 2022 ein Gesuch bei der Pflegekasse gestellt hat, erhält bei positivem Bescheid ab dem 1. Mai 2022 Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen. Die Leistung wird von der Pflegekasse übrigens im Voraus gezahlt und ist auch bei finanziellen Schwierigkeiten der Pflegeperson laut § 54 III Nr. 3 SGB I unpfändbar.