Wann lohnt sich die private Pflegeversicherung?

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt stetig. Im Jahr 2022 gab es bereits mehr als 4,6 Millionen Menschen, die Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung beziehen. Hier klafft allerdings eine große Versorgungslücke. Denn einen erheblichen Anteil an den Pflegekosten müssen pflegebedürftige Personen selbst bestreiten. Wer als Pflegefall nicht sein komplettes Vermögen aufzehren möchte, sollte deshalb rechtzeitig über eine private Pflegezusatzversicherung nachdenken.

Private Pflegeversicherung zunehmend gefragt

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Doch – wer selbst pflegebedürftig ist oder einen Pflegefall in der Familie hat, weiß: Die Pflege in Deutschland ist mit hohen Kosten verbunden. Einen Teil der Pflegekosten übernimmt die gesetzliche Pflegepflichtversicherung. Daher kommt auch die geläufige Bezeichnung „Teilkaskoversicherung“.

Um die Versorgungslücke zu schließen, entscheiden sich daher immer mehr Menschen für eine Pflegezusatzversicherung beziehungsweise eine private Pflegeabsicherung. Im Pflegefall erhalten Sie aus dieser Versicherung dann entweder ein zusätzliches Pflegegeld oder einen prozentualen Zuschuss zu den von der gesetzlichen Versicherung nicht abgedeckten Pflegekosten. Die private Pflegezusatzversicherung zahlt – wie die gesetzliche Pflegeversicherung – allerdings erst dann, wenn der Pflegebedarf offiziell bestätigt wurde und die gesetzliche Pflegekasse bereits Leistungen erbringt. Pflegerentenversicherungen dagegen zahlen eine garantierte monatliche Rente, die Betroffene dauerhaft und sicher entlasten soll.

Ähnlich wie bei privaten Krankenzusatzversicherungen gilt auch bei der privaten Pflegezusatzversicherung oder bei Pflegerentenversicherungen: Je jünger Sie diese abschließen, desto niedriger die Prämie.

Tipp

Wenn Sie voraussichtlich von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden, entscheiden Sie sich am besten für einen Pflegegeldtarif oder eine Pflege-Rente.

Zusatzleistungen privater Pflegezusatzversicherungen im Überblick

  • Pflegetagegeldversicherung:
    Bei diesen Policen erhalten Sie als pflegebedürftige Person pro Tag einen festgelegten Betrag, beispielsweise 60 Euro in Pflegegrad 3. In PG1 und 2 – also bei einem leichten Pflegefall – wird hingegen nur ein Anteil davon ausgezahlt. Sinnvoll ist zudem ein Inflationsausgleich. Das heißt, der Versicherer erhöht regelmäßig den vereinbarten Tagessatz. Damit steigt allerdings auch der Beitrag. Das Pflegetagegeld können Sie frei und ohne Kostennachweis verwenden. Wo und von wem Sie gepflegt werden, spielt dabei keine Rolle. Die Police ist sinnvoll, wenn Sie über ein sicheres Einkommen verfügen und den Vertrag nicht aus Kostengründen vorzeitig aufgeben müssen.
  • Pflegekostenversicherung:
    Diese Zusatzversicherung beteiligt sich nur an den nachgewiesenen Pflegekosten – und hier auch nur an den Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung. Bleibt hier nach Leistung aus der gesetzlichen Kasse noch ein Betrag offen, schließt die private Pflegezusatzversicherung die Lücke bis zum vereinbarten Prozentsatz (zum Beispiel 80 Prozent der Restkosten). Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Heim, für eine private Haushaltshilfe oder für private Gesellschaft (Vorlesen, Spielen, Spazierengehen) deckt die Police aber nicht ab. Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, erhält zudem deutlich weniger Geld als jemand, der einen Pflegedienst engagiert.
  • Pflegerentenversicherung:
    Diese Variante wird in der Regel zur klassischen Lebens- oder Rentenversicherung angeboten und funktioniert ähnlich. Die Höhe der Auszahlung wird beim Vertragsabschluss festgelegt. Tritt der Pflegefall ein, zahlt die Versicherung dann eine monatliche Rente.

Tipp

Mit der Pflegetagegeld-, Pflegekosten- und Pflegerentenversicherungen haben Sie drei Möglichkeiten, um sich zusätzlich abzusichern. Lassen Sie sich daher durch eine unabhängige Stelle beraten, welche Leistungen für Sie infrage kommen.

Was sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung?

Die soziale Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad. Im Rahmen einer kostenlosen Pflegeberatung nach Paragraf 7a (SGB XI) können Sie sich informieren, welche Unterstützungs- und Pflegeleistungen Ihnen zustehen.

Pflegegeld

Wer sich durch Angehörige oder Ehrenamtliche zu Hause versorgen lässt, erhält

  • 316 Euro bei Pflegegrad 2
  • 545 Euro bei Pflegegrad 3
  • 728 Euro bei Pflegegrad 4
  • 901 Euro bei Pflegegrad 5
     

Wer sich ohne Pflegegrad oder bei Pflegegrad 1 zu Hause pflegen lässt, hat keinen Anspruch auf Pflegegeld. Sie können sich aber individuell beraten lassen, wie sich die Unterstützung durch Angehörige oder Bekannte optimal gestalten lässt.

Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige, die zu Hause Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst bekommen, erhalten Pflegesachleistungen. Diese betragen seit Januar 2022:

  • Pflegegrad 2: 724 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.363 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.693 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.095 Euro


Die ambulanten Pflegesachleistungen können mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Pflegende Angehörige können zudem bis zu sechs Wochen Urlaubsvertretung – zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst oder einen Tagespflegeplatz – beanspruchen. Außerdem bieten die Kassen Kurse für pflegende Angehörige und beteiligen sich an erforderlichen Umbaumaßnahmen.

Entlastungsbetrag

Zusätzlich haben Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die häusliche Pflege beanspruchen, ein Anrecht auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von maximal 125 Euro. Dieser Betrag stellt eine zweckgebundene Leistung dar und wird nicht automatisch ausgezahlt. Pflegebedürftige können das Geld verwenden, um beispielsweise eine teilstationäre Versorgung oder die Nutzung der Kurzzeitpflege zu finanzieren.

Entlastung bei Pflegeheimkosten

Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen erhalten seit 2022 einen Leistungszuschlag, der sich nach der Dauer des Aufenthalts richtet:

  • 5 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten im ersten Jahr,
  • 25 Prozent des Eigenanteils im zweiten Jahr,
  • 45 Prozent des Eigenanteils im dritten Jahr und
  • 70 Prozent des Eigenanteils für alle längeren Zeiträume.

Diese Leistungszuschläge gelten nur für die eigentlichen Pflegekosten. Weitere Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen Pflegebedürftige dagegen aus eigener Tasche bezahlen.

Fazit – lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung?

Die soziale Pflichtversicherung bietet einen gewissen Mindestschutz, deckt im Falle einer Pflegebedürftigkeit allerdings nicht alle Kosten ab. Um sich für den Pflegefall noch besser abzusichern, entscheiden sich daher viele Menschen für eine Pflegezusatzversicherung.

Ob sich eine Pflegezusatzversicherung für Sie lohnt, hängt von mehreren Fragen ab: Wie hoch sind die voraussichtlichen Pflegekosten (häusliche Pflege vs. Pflegeheim)? Welche finanziellen Reserven haben Sie? Bekommen Sie Hilfe durch Angehörige? Unterm Strich hängt es von Ihrer persönlichen Situation ab, inwiefern eine Pflegezusatzversicherung beziehungsweise eine Pflegerentenversicherung finanziell sinnvoll ist.